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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Leonel11 am 18. Juni 2015, 14:48

Titel: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: Leonel11 am 18. Juni 2015, 14:48
Hallo Zusammen.

fiktive Person A hat 8. Monate nach Widerspruch eine Antwort vom BS erhalten.
Was macht sie nun? Muss sie jetzt bezahlen?

Danke im Voraus

WIDERSPRUCH 10/2014

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits telefonisch mitteilte, habe ich keine Anmeldebestätigung erhalten und danke
Ihnen für die Zusendung der Kopie.

Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag ein.

Ich teile die Auffassung vieler, nach der ein Rundfunkbeitrag, der pauschal und geräte- sowie
nutzungsunabhängig erhoben wird, gegen die durch die Verfassung garantierten Rechte verstößt.
Daher lege ich hiermit Widerspruch gegen die genannten Anmeldebestätigung ein.

Ich fordere Sie daher auf, die genannte Anmeldebestätigung aufzuheben und die Befreiung von der Beitragspflicht zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT BS 06/2015

Zitat
Sehr geehrte(r) XXX,

vielen Dank für Ihre Information.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.

Sie sind der Auffassung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags gegen die durch die Verfassung garantierten Rechte verstößt.

Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen oder Informationsquellen aufgedrängt werden.

Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten Informationen.

Wir bitten daher um Verständnis, dass der Beitrag von Ihnen zu zahlen ist.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich 06/2015 einen offenen Betrag von XXX EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer XXX an. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten, teilen Sie uns bitte die Höhe der möglichen monatlichen Raten mit. Antworten Sie uns bitte innerhalb von drei Wochen. Gerne auch telefonisch.

Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Anderungen bitte mit. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 18. Juni 2015, 16:22
Person Z würde warten, bis statt einer "Anfrage-Antwort" endlich der Widerspruchsbescheid kommt, um dann Klage einzureichen.


Motto: Wir werden immer mehr
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: Spark am 18. Juni 2015, 19:35
Hallo :)

Das sieht mir eher nicht nach einem wirklichen Widerspruch auf einen Bescheid aus, sondern lediglich auf die Anmeldebestätigung. Daher wird es auch noch keinen Widerspruchsbescheid geben können.
Ich kann mich natürlich auch irren. War denn diese zugesandte Kopie eindeutig als Bescheid/Festsetzungsbescheid ausgewiesen, komplett mit Rechtsbehelfsbelehrung?

Reagieren sollte Person A jetzt nicht und einfach warten, bis ein richtiger Festsetzungsbescheid komplett mit Rechtsbehelfsbelehrung eintrudelt. Auf den dann Widerspruch einlegen.
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: Leonel11 am 18. Juni 2015, 19:46
Hallo ;)

bevor Person A den Widerspruch eingelegt hat, bekam Sie einen Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlage  :D

LG
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: 12121212 am 18. Juni 2015, 19:58
[...] muss sie jetzt bezahlen?
Selbstverständlich SOFORT  .... sie hat ja auch die Leistung bestellt ..... und erhalten.
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monate auf Widerspruch
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 18. Juni 2015, 20:10
[...] muss sie jetzt bezahlen?
Selbstverständlich SOFORT  .... sie hat ja auch die Leistung bestellt ..... und erhalten.

Mit so etwas sollte man keine Witze machen
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: 12121212 am 18. Juni 2015, 20:13
Ironie aus ..... Die Frage "[...] muss sie jetzt zahlen" stellt sich doch hier noch lange nicht ..oder  (-:
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monate auf Widerspruch
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 18. Juni 2015, 20:21
Ironie aus ..... Die Frage "[...] muss sie jetzt zahlen" stellt sich doch hier noch lange nicht ..oder  (-:

Für Newbies möglicherweise schon...
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: werner12 am 18. Juni 2015, 22:44
Person A muss erst zahlen, nach Gerichtsurteil, also wie schon gesagt bis zum Widerspruchsbescheid warten, und dann klagen....

Aber der BS scheint ja immer langsamer zu werden, da wird das ja bei manchen Bescheiden mit der Verjährung interessant, oder nicht?

8 Monate bis zur ersten Reaktion, nochmal geschätzte 3 bis 4 Monate zum Widerspruchsbescheid....
eine mir bekannte Person X hat den ersten Bescheid erst diesen März erhalten, wenn da dasselbe Zeitfenster angelegt wird, dann ist 2017 doch dieser Wisch verjährt...  (#)
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: Bürger am 19. Juni 2015, 00:47
Hat sich Person A eigentlich schon mal eingehend mit den grundlegenden Threads dieses Forums befasst, in denen diese allgemeinen Fragen ausgiebig abgehandelt sind...?

...bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: Leonel11 am 09. September 2015, 20:54
Hallo ;)

Person A hat jetzt einen Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlage erhalten!

Wie geht Person A jetzt vor??

Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: Roggi am 09. September 2015, 23:46
Immer wieder erneut auf jeden Bescheid Widerspruch einlegen, auch für alle zukünftigen.
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: PersonX am 09. September 2015, 23:51
Immer noch keinen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid? Stattdessen ein neuen Festsetzungsbescheid, dann war der erste Widerspruch zu kurz.
Also hin setzen und anfangen zu schreiben. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung muss mit in das Schreiben. Wichtig am besten mehr als 8 Seiten A4 bei Schriftgröße 10. Dieses dann besser noch mit Hand abschreiben, es muss nicht schön aussehen, sondern sollte maximal lesbar sein. Als Sätze können sich Schachtelsätze anbieten. Inhalt alles was zum Thema passt. Es dürfen auch Vorschläge dabei sein.
Themen: Das Grundgesetz und der Rundfunkbeitrag.
Meine Rente
Enteignung
Persönliche Entfaltung
Bargeld
Schickschuld
Auftrag zur Grundversorgung
Eigenschaft Öffentlich Rechtlich versus Staatsfern

Anregungen google  Grundrechtepartei
Rundfunkbeitragsklage

Mein Widerspruch
Zweite Zurückweisung
Widerspruch 2014
Widerspruch 2015

Gutachten der 32 Wirtschaftsweisen
Europarecht
Titel: Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Beitrag von: Bürger am 10. September 2015, 00:41
Person A hat jetzt einen Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlage erhalten!
Wie geht Person A jetzt vor??

Diese Frage erübrigt sich nach eingehendem Studium der einschlägigen Foren-Threads.
Das Forum kann Mehrfachdiskussionen allgemeiner Grundsatzfragen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht leisten.

Siehe im Weiteren bitte die gleiche Diskussion unter
Optionen zum Umgang mit Festsetzungsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11237.msg104357.html#msg104357

sowie insbesondere unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

All dies mit ein...zwei Klicks zu finden...

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Um den Streitwert nicht ins unermessliche steigen zu lassen und zumal ja die Forderung dem GRUNDE nach angefochten wird, könnte ggf. noch ein Satz ähnlich diesem in den Widerspruch eingefügt werden...
Zitat
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
...oder so ähnlich.


Da diese allgemeine Fragen bereits mehrfach ausgiebig im Forum behandelt sind, Mehrfachdiskussionen allgemeiner Grundsatzfragen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.