gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Hazrd am 17. Juni 2015, 15:53
-
Hallo liebe Forummitglieder,
Und zwar habe ich von der Barzahlung des Rundfunkbeitrages gehört, hört sich ja nicht schlecht an.
Nun wollte ich aber noch warten bis eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung kommt, erfasst bin ich haben die ... mir schon schriftlich mitgeteilt.
Ich hatte vor dagegen zu klagen, da ich aber nun das mit der Barzahlung gelesen habe frage ich mich: Soll ich jetzt erst klagen und falls das fehlschlägt die Barzahlung zu vordern oder soll ich es anderst rum machen.
Ich habe mir gedacht falls ich die erste Variante nehme und mit der Klage scheitere die der GEZ vil schon eine Lösung für das "Problem" mit der Barzahlung gefunden haben und ich dann quasi verkackt habe :o.
Was meint ihr?
Danke
Liebe Grüße
Tobi
-
Was meint ihr?
Zur mündlichen Verhandlung den streitigen Betrag in Scheinen und Münzen passend abgezählt mitnehmen und dem Beklagtenvertreter während der Verhandlung das Bargeld vor die Nase halten. Lehnt er ab, zeigt dies die ganze Schizophrenie dieses Rechtssystems.
-
Hallo,
die GEZ hat mir geschrieben das Sie nicht verpflichtet sei die Gebühr in Bar im Empfang zu nehmen!!
Ist das nun richtig oder ist da wenige dran wie in den Medien aufgezeigt.
-
Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0