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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 907 am 16. Juni 2015, 23:07
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Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wurde 1975 in Köln als eine Gemeinschaftseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegründet und sollte zur Kosteneinsparung führen. Die von der Post für den Einzug der Rundfunkgebühren in Rechnung gestellten Kosten lagen damals bei 224 Millionen Mark im Jahr. Nachdem das Bundesverfassungsgericht ARD und ZDF schon 1968 bescheinigt hatte, dass sie Gläubiger der Gebühren seien, wurde geprüft, ob ein Einzug der Beträge mit Hilfe einer speziellen Einrichtung nicht zu einer Senkung dieser Kosten führen könnte.
Quelle:http://www.wirtschaftslexikon.co/d/gez-gebühreneinzugszentrale/gez-gebühreneinzugszentrale.htm (http://www.wirtschaftslexikon.co/d/gez-gebühreneinzugszentrale/gez-gebühreneinzugszentrale.htm)
Auf Wikipedia steht aber "Die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln wurde 1973 gegründet"
https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice (https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice)
Es gibt ein Urteil vom 28. Februar 1961: Deutschland-Fernsehen-GmbH und Urteil vom 27. Juli 1971: Umsatzsteuer. Ich finde aber keinen aus dem Jahre 1968.
Ich suche auch "Ablauf der Gründung"
Wann wurde geprüft, ob ein Einzug der Beträge mit Hilfe einer speziellen Einrichtung nicht zu einer Senkung dieser Kosten führen könnte? Gab es dazu eine Diskussion?
Die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln wurde 1973 gegründet und nahm am 1. Januar 1976 ihre Arbeit auf. Damit ging der seit 1923 zunächst in den Händen der Reichspost, später der Bundespost liegende Gebühreneinzug in den Aufgabenbereich des Rundfunks über. Grundlegend waren zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts von 1968, die klarstellten, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post sei.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice (https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice)
Waren es Urteile des Bundesverwaltungsgerichts oder Bundesverfassungsgerichts?
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Urt. v. 15.03.1968, Az.: BVerwG VII C 189.66
Einziehung der Rundfunkgebühren durch die Bundespost
https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1968-03-15/BVerwG-VII-C-18966