gez-boykott.de::Forum

Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2015 => Thema gestartet von: Inge am 16. Juni 2015, 15:51

Titel: Rundfunk-Gesetz nicht wasserdicht? Plötzlich kleinlaut: Mächtige GEZ zittert
Beitrag von: Inge am 16. Juni 2015, 15:51
Mit Link zu online-boykott! ;D ;D

(http://2.bp.blogspot.com/-CqZbrunoucE/Ux7ddPMTP6I/AAAAAAAAS3A/1qHarWDAyok/s1600/logoDeutsche-Wirtschafts-Nachrichten-92876DE.gif)

Plötzlich kleinlaut:
Mächtige GEZ zittert vor Ansturm der Bargeld-Zahler


Die GEZ hat offenbar große Angst, dass tausende Bargeld-Zahler das System lahmlegen könnten. Auf ihrer Website veröffentlicht die GEZ einen Text (Anm. Mod. seppl: Screenshot im Anhang), der zeigt: Die mächtige Behörde ist richtig aufgescheucht. Wenn tausende Zahler einen einfachen Musterbrief schicken, könnte das System der GEZ zusammenbrechen.

Auf der Website Online-Boykott, die gegen die GEZ vorgehen will und nach eigenen Angaben bereits mehrere Millionen Zugriffe zu verzeichnen hat, wird der Brief des Bargeld-Zahlers Häring veröffentlicht. Er kann im Grund von jedem Beitragspflichtigen als Musterbrief verwendet werden. Sollten sich tatsächlich massenhaft Nachahmer finden, könnte dies die GEZ lahmlegen und zu einer Gesetzesänderung zwingen.

weiterlesen auf:

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/06/16/ploetzlich-kleinlaut-maechtige-gez-zittert-vor-ansturm-der-bargeld-zahler/
Titel: Re: Rundfunk-Gesetz nicht wasserdicht? Plötzlich kleinlaut: Mächtige GEZ zittert
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 16. Juni 2015, 16:54
Zitat
Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag nur in bar entrichten können, weil Sie beispielsweise über kein Bankkonto verfügen, können dies bei den Bankinstituten erledigen, die auf den Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice angegeben sind. Eine Übersicht über die Bankverbindungen des Beitragsservice  findet sich hier. Bei der Einzahlung des Rundfunkbeitrags ist zu beachten, dass als Verwendungszweck, die eigene 9-stellige Beitragsnummer angegeben wird. Nur so kann der Beitragsservice die Zahlung dem korrekten Beitragskonto zuordnen.

Zu beachten ist, dass Kreditinstitute für die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Die Höhe dieser Gebühr beträgt zwischen 5 und 15 Euro. Sie wird nicht vom Beitragsservice erhoben, sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts festgelegt.

Es ist eine Frage der Zeit, die Zahlung auf diesen Konten wird kostenlos, die Satzungen werden geändert,
um die Barzahlung zu ermöglichen.

Zitat
Aus den in einigen Artikeln zitierten § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG können Beitragszahlende hingegen kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ableiten. Die Vorschrift schließt nicht aus, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird.

Da verbreiten sie skrupellos falsche Information: sollen wir für diese Information (Irreführung) und Unterhaltung (Belästigung) den Beitrag zahlen?

Es ist unverschämt, dass diese Einrichtung, die den Anspruch erheben, uns informieren zu müssen, falsche Information verbreiten, um Geld zu kassieren.
Titel: Re:Rundfunk-Gesetz nicht wasserdicht?Plötzlich kleinlaut: Mächtige GEZ zittert
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 16. Juni 2015, 16:57
Sie sollten mal lieber zittern vor einem Ansturm von ÖRR Nichtnutzern sollten diese sich in einem Verein zusammenschließen...
Ein paar exotische Nichtnutzer kann man gesetzlich übergehen und pauschal Mit-Abkassieren. Sollten hier mehr Leute zusammenkommen, ist Schluss mit Pauschalisierung
Titel: Re: Rundfunk-Gesetz nicht wasserdicht? Plötzlich kleinlaut: Mächtige GEZ zittert
Beitrag von: donjoe am 16. Juni 2015, 17:09
So wie ich den Häring verstehe, ist sein primäres Ziel nicht die Abschaffung der GEZ

Zitat aus (http://online-boykott.de/de/nachrichten/133-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag)
"Ich persönlich habe nichts gegen die Damen und Herren vom Beitragsservice. Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache. Ich will auch nicht wirklich künftig alle meine Rechnungen bar bezahlen. Das wäre mir viel zu zeitraubend."

sondern er will damit indirekt gegen das Bankensystem vor gehen

Zitat weiter unten (http://online-boykott.de/de/nachrichten/133-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag)
"Warum tue ich das dann?
Ich möchte mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicher Weise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann. Das kann man aber nur, solange es ganz wenige tun."

Immerhin kann man die Öffentlichen Rundfunk Anstalten temporär ärgern...Bin mal gespannt was daraus wird.
Titel: Re: Rundfunk-Gesetz nicht wasserdicht? Plötzlich kleinlaut: Mächtige GEZ zittert
Beitrag von: pinguin am 16. Juni 2015, 18:03
Die mächtige Behörde
Sie IST keine Behörde.
Titel: Re: Rundfunk-Gesetz nicht wasserdicht? Plötzlich kleinlaut: Mächtige GEZ zittert
Beitrag von: Knax am 16. Juni 2015, 18:28
Zitat
...aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung...

Hat diese "Verwaltungsvereinfachung" eigentlich auch irgendwo Grenzen oder kann jetzt einfach alles mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt werden? Immer dann, wenn in der Sache keine stichhaltigen Argumente mehr möglich sind, wird immer mit "Verwaltungsvereinfachung" argumentiert.
Titel: Re: Rundfunk-Gesetz nicht wasserdicht? Plötzlich kleinlaut: Mächtige GEZ zittert
Beitrag von: Gast am 16. Juni 2015, 20:32
Wiedermal typisch "Stern".
Ein Sytem anprangern, was es seit 2,5 Jahren nicht mehr gibt und das bestehende System loben.

Wer diese Zeitung noch liest ist selber schuld... ;D