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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: miez1980 am 13. Juni 2015, 22:08
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(Hab den Beitrag jetzt mal hier rein, wo er hoffentlich nicht stört. War im Spendenaufruf natürlich nicht passend untergebracht)
Eine Frage geht mir nicht aus dem Kopf:
Anwälte haben üblicherweise Wohnungen.
Anwälte sind demnach auch laut BS zur Beitragszahlung verpflichtet.
Zudem sind Anwälte dem Recht verpflichtet.
Warum hört man nix von einem Anwalt, der sich bis oben durchklagt?
Zumal der viel geringere Kosten hätte, weil er sich ja selbst kein Honorar zahlen müsste, er hätte ausschließlich die Gerichtskosten.
Warum hat Rechtsanwalt Geuer nach der 1. Instanz aufgehört?
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Ich kenne mind. 2 Anwälte, die aus eigenem Antrieb und Betroffenheit den Rechtsweg beschreiten.
Dennoch: Auch sie haben ein Zeitproblem wie wir alle - werden dafür nicht bezahlt - "forcieren" es nicht nochtwendigerweise - und für manch einen wird der Betrag (so bedauerlich das ist) noch niedrig genug sein, um im Zweifel nicht dagegen vorzugehen, weil er in der gleichen Zeit -zig andere Dinge zu tun hat, die entweder einzuhaltende Verpflichtungen darstellen oder/ und den (rein finanziellen) Verlust auf der einen Seite eher belanglos erscheinen lassen...
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Warum hat Rechtsanwalt Geuer nach der 1. Instanz aufgehört?
Das war keine 1. Instanz, sondern ein entweder oder und ohne weiter.
Es handelte sich um eine Popularklage, die man in Bayern, hier München, durchführen
kann und da hat man entweder Erfolg oder nicht, danach ist Schluss.
Hat also mit dem normalen Instanzenweg nichts zu tun.
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Ah ok, das wusste ich nicht, dass es da keinen weiteren Weg gab
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Warum hört man nix von einem Anwalt, der sich bis oben durchklagt?
Ja, bisher gab es da anscheinend bisher nur sehr wenige RAe, die persönlich gegen den Rundfunkbeitrag klagen.
Einer der Bekanntesten ist auch Herr RA Bölck. Über ihn gab es bereits auch Berichte:
( u. a. ) http://www.stadtmagazin-norderstedt.de/bds-nord/norderstedt/1405/1-business-treff-erntet-begeisterung-(fotogalerie)
Zitat:
Rechtsanwalt Thorsten Bölck war als Gastredner vor Ort und referierte zum Thema
„Der Rundfunkbeitrag – eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe“.
Bölck hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag beim S-H VG erhoben und hierin die Verfassungswidrigkeit gerügt. In dem Vortrag wurde aufgezeigt, dass der Rundfunkbeitrag gar kein solcher ist, weil die Kriterien eines Beitrages – die das BVfG hierfür schon vor mehreren Jahrzehnten aufgestellt hat – überhaupt nicht erfüllt sind.
Meine Theorie ist:
Aber viele Rechtsanwälte haben ja an sich wohl kein besonderes Interesse an Gerechtigkeit.
Geld ist ihnen natürlich wichtiger. Der Verdienst dieser Gruppe liegt monatlich im Schnitt bei mehreren Tausend €.
Da sind sie sicher froh, dass sie der "solidarische" Zwangsbeitrag somit kaum belastet.
Anders wäre es natürlich, wenn ein solidarischer, einkommensabhängiger Rundfunkbeitrag eingeführt werden würde und sie sozialvernünftig zwangsbezahlen müssten.
Dann würden diese ganzen Rechtsanwälte sicher alle sofort zum VG rennen.
Markus
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Hmm also Anwälte sind ja auch der Rechtspflege verpflichtet, also wenn sie was entdecken, was nicht ok ist, sollen sie dagegen vorgehen. Hab ich so gehört, weiß jetzt aber nich wo´s steht