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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: KrokodilK am 13. Juni 2015, 15:52
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Hallo.
Folgendes fiktives Beispiel.
Person X war bis zum 01.01.2015 von der GEZ wegen Hartz IV befreit.
Person X ist zwischnenzeitlich nach Hessen umgezogen. Vor dem 01.01.2015.
Person X hat den Festsetzungbescheid mit Säumniszuschlag bekommen. Per normaler Post. Also ohne Nachweis. Dort fordert die GEZ gleich den Beitrag für 6 ganze Monate (von Januar bis Juli 2015) von Person X und es soll jedes mal, wenn Person X nicht rechtzeitig bezahlt ein Festsetzungbescheid mit Säumniszuschlag kommen.
Wie kann Person X jetzt am besten weiter vorgehen, um die Zahlung mit möglicht wenig aufwand hinauszuzögern und/oder mehr Aufwand bei der GEZ zu machen?
Plan A > Person X hat nie den Festsetzungsbescheid bekommen und reagiert nur auf Postzustellungsurkunden.
Plan B > Person X macht das hier.
Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html
Was ist besser und wie gehts dann weiter, bei den beiden Plänen?
Das weitere vorgehen sollte auch nicht zu viel Mehrkosten verursachen. Der Klageweg soll nicht bestritten werden, wenn feststeht, dass Person X mit großer Wahrscheinlichkeit verlieren wird.
Wie sollte Person X seine Post an die GEZ zustellen? Kommen dort öfters Briefe nicht an?
Und wie sollte Person X es in Zukunft handhaben, wenn alle drei Monate neue Bescheide mit Säumniszuschlägen kommen?
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Oder Plan C:
Antrag auf Befreiung - Wohnungs- & Betriebsstättenabgabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14514.0.html
Kostenrisiko: 62 Cent
Natürlich ist dieser Vorschlag nur etwas für Bürger die keine Rundfunkempfangsmöglichkeit haben.
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Bei Plan C bleibt immer noch der Festsetzungbescheid.
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Bei Plan C bleibt immer noch der Festsetzungbescheid.
Das ist richtig. Aber du hattest gefragt welche Vorgehensweisen möglich sind:
"um die Zahlung mit möglicht wenig aufwand hinauszuzögern und/oder mehr Aufwand bei der GEZ zu machen"
Daher der Plan C Vorschlag.
Um die Rechtsmittelfrist des Festsetzungsbescheides nicht verstreichen zu lassen muss Widerspruch eingelegt werden.
Die Widerspruchsbegründung wäre dann zumindest der anzuerkennende Härtefall. Und im besten Fall gibt es einen Änderungsbescheid wenn der Härtefall von Person X anerkannt wird.
Im schlechtesten Fall ist das Ende einer Hinauszögerung erreicht wenn die die LRA einen ablehndenden Widerspruchsbescheid sendet.
Da Person X nicht klagen möchte, kann sie dann nur noch auf Mahnungen und den Vollstreckungsbescheid warten.
Wenn aber irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und eine Pfändung vornehmen möchte, ist wirklich Ende im Gelände.
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
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wie viel Mehrkosten würde die nächste Mahnung oder der Vollstreckungsbescheid verursachen?
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wie viel Mehrkosten würde die nächste Mahnung oder der Vollstreckungsbescheid verursachen?
Im Forum gibt es dazu einen eigenen Bereich.
Schau mal z.B. unter
Gerichtsvollzieher mit Pfändungsandrohung - was tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13219.0.html
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Person X hat einen Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschlag angefordert.
Daraufhin passierte erst mal nicht, bis der nächste Bescheid mit Säumniszuschlag für den nächsten Zeitraum kam.
War das bei anderen so?