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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: spongebob am 09. Juni 2015, 21:09

Titel: X erhält ersten Beitragsbescheid des MDR seit Anbeginn der Beitragserhebung
Beitrag von: spongebob am 09. Juni 2015, 21:09
Hallo alle hier

Nehmen wir mal ganz hypothetisch an, Person X bekommt seit 2 Jahren immer mal wieder lustige Post vom Beitragsservice. Nun hat er endlich den ersehnten Bescheid, gegen den er oder sie Widerspruch einlegen kann, vom MDR mit Rechtsmittelbelehrung und allem Pi Pa Po bekommen. Nehmen wir mal weiter an mit Person X hat im gleichen Einfamilienhaus die Mutter von X in der gleichen Wohnung gewohnt, die wiederum den Beitragsservice pünktlich bis zum Ende Ihrer Tage finaziel bedient hat. Leider ist die Mutter im Februar 2014 verstorben.

Im Beitrags-Bescheid von X steht jetzt aber z.B. ganz hypothetisch, dass er  oder sie den Beitrag seit 01.01.2013 zahlen soll, plus natürlich einmalig 8 EUR. Den Beitrag hat aber die Mutter schon entrichtet, zumindestens bis 02/2014.

Wie müsste X jetzt seine oder ihre Startegie gegenüber dem MDR wählen um eine Widerspruch zu formulieren?

Titel: Re: X erhält ersten Beitragsbescheid des MDR seit Anbeginn der Beitragserhebung
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 12. Juni 2015, 10:46
Die üblichen Widerspruchsgründe halt und als Totschlagargument: Der Bescheid ist nichtig, da er Zeiträume zur Zahlung bescheidet, in denen für die Wohnung bereits gezahlt wurde.
Fertig, warten...