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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: antialles am 08. Juni 2015, 19:47
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Hallo ihr Lieben :) es begrüßt euch - ein Neuling & absolut Ahnungsloser!
Vorab: Ich habe mich etwas umgesehen, aber verstehe von vielem nur Bahnhof :-X darum hoffe ich ihr nehmt es mir nicht böse wenn ich hier eine Sachlage darstelle, die vielleicht schon ausdiskutiert wurde. Außerdem hoffe ich, alles korrekt zu formulieren. Danke schon mal für euer Verständnis & eure Hilfe :laugh:
Nun zu der Sache an sich.
Die mögliche Vorgeschichte von Person A:
Auszug aus dem elterlichen Heim (befreit) Okt. 2013, Zusammenzug mit Person X. Hat 6 Monate lang Schreiben des Beitragsservices ignoriert, zum Teil ungeöffnet entsorgt. Danach Umzug in WG mit Person Y. Keine weiteren Briefe bis ca. Jan. 2015.
Aktuelles von Person A:
Auszug aus WG, Zusammenzug mit Person B im Jan. 2015. Erste Schreiben erhalten, zur Kenntnis genommen, entsorgt. Abwechselnd gehen seither Briefe ein, Anfang des Monats an Person A gerichtet, Mitte des Monats an Person B gerichtet.
Nun hat Person A Anfang Mai einen FESTSETZUNGSBESCHEID erhalten. Weiterhin ignoriert - aber aufgehoben. Drinnen aufgeführt ein Hinweis "Für den Zeitraum vom 01.02.2015 bis 30.04.015 wird ein Betrag von 61,46 EUR (Brechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt. Weiter unten ein "Kontoauszug" - aufgeführte Buchungen von 06.03. 2x und 01.05. 1x. - Gesamtbetrag 61,46 Eur.
2. Seite ein Überweisungsträger mit einem bereits eingetragenen Betrag von 239,28 Euro.
Mitte Mai gibt es für Person B eine Anmeldebestätigung mit einem "Ausfüllzettel". Ignoriert, aber aufgehoben.
Anfang Juni gibt es für Person A eine Mahnung mit einem Rückstand von 246,28 Euro. Zeit bis zum 15.06 den Mahnbetrag von 184,82 Euro auszugleichen. Drohung mit Vollstreckung. Auf der 2. Seite erneut ein Überweisungsträger.
Nun die Frage - Wie sollen Person A und B reagieren?
Weiterhin einfach ignorieren?
Widersprüche schreiben - wenn ja, wie?
Weiteres Vorgehen?
Person A und B fühlen sich langsam eingeschüchtert und sind sich unsicher..
Danke :-)
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Schon mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) bemüht mit Such-Kombinationen wie "Person A und B" o.ä. ...?
Und überhaupt auch schon eingehend allgemein eingelesen? Insbesondere unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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Hallo antialles und Willkommen im Forum. :)
Personen A, B, X und Y sind mit genau der gleichen pauschalen Wohnabgabe, die bestimmten Rundfunkveranstaltern zugutekommt, konfrontiert - und übrigens auch alle anderen in Deutschland wohnhaftigen Personen C bis Z. Getreu dem Motto vom 'Rundfunkbeitrag' gilt dieses Problem nämlich "einfach für alle".
Nun die Frage - Wie sollen Person A und B reagieren?
Das Problem lässt sich ganz gut in Teilprobleme aufbröseln: A und B haben scheinbar 1) eine identische Ausgangslage = Entscheidung zur Nicht-Obdachlosigkeit und 2) eine identische Zielsetzung = Entscheidung keine ominöse Abgabe für's Wohnen an bestimmte Rundfunkveranstalter abtreten zu wollen. -> Dann sollte der Übersicht zuliebe sich auf nur ein fiktives Mitglied einer Wohngemeinschaft konzentriert werden. Die gleiche Situation gilt dann eben analog für weitere fiktive Mitglieder der Wohngemeinschaft.
Hoffe ich konnte helfen. :D
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-> Dann sollte der Übersicht zuliebe sich auf nur ein fiktives Mitglied einer Wohngemeinschaft konzentriert werden. Die gleiche Situation gilt dann eben analog für weitere fiktive Mitglieder der Wohngemeinschaft.
...alle anderen WG-Mitglieder, außer dasjenige, auf welches sich "konzentriert" werden sollte, sollten sich tunlichst *abmelden* unter Angabe der Beitragsnummer desjenigen Mitglieds, auf welches sich "konzentriert" werden sollte ;)
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... was aber auch dem GEZ-System und damit den bestimmten Rundfunkveranstaltern das Leben vereinfacht. ;)
Sei B ein WG-Mitlied aus der Menge der WG-Mitglieder die gem. RBStV befreit werden könnten. B kann sich durchaus die Frage stellen, ob es ein auf sich zwangsangemeldetes Konto überhaupt abzumelden vermag - insb. deswegen, weil die Anmeldung von einem nicht-rechtsfähigen Gebilde vorgenommen wurde. Es existiert daher womöglich - außer in der Fantasie von BS und LRA - gar kein sog. 'Beitragskonto'! :)
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...daran ist aber leider schon so mancher mangels Wissen, mangels Disziplin, Persistenz oder oder oder - oder mangels Rechtssicherheit gescheitert.
Daher halte ich dies für eine - sagen wir: "Geschmackssache"... ;)
...und würde daher solcherlei "Experimente" weitestgehenden Novizen jedenfalls nicht mehr als nötig nahelegen.
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..ok soweit so gut.
Nun sollte sich also Person B "abmelden" von dem so genannten fiktiven Beitragskonto unter Angabe der Beitragsnummer. Person B steht der Sache der Ignoranz ziemlich skeptisch gegenüber. Wäre also das sinnvollste wenn Person B sich abmeldet.
Person A würde sich dann eher darauf konzentrieren und konnte dann noCh etwas Hilfe brauchen. Welche Möglichkeiten bieten sich Person A?
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Wenn A auf noch nichts reagiert hat, nun eine Mahnung aktuell ist und A langsam Muffensausen bekommt; so könnte A erstmalig auf Tuchfühlung gehen und der LRA ggü. Verwunderung bekunden:
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.0.html
Punkt 3) ist dabei der wesentliche Punkt, aber Punkte 1), 2) und / oder vielleicht auch noch weitere Punkte machen die Sache etwas runder. ;)
Ansonsten bitte zu Grundlegendem die Suchfunktion bemühen und das Forum ein wenig erkunden - insb. die angepinnten Themen der Unterforen sollten gelesen werden.
Keine Rechtsberatung. :police:
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...alle anderen WG-Mitglieder, außer dasjenige, auf welches sich "konzentriert" werden sollte, sollten sich tunlichst *abmelden* unter Angabe der Beitragsnummer desjenigen Mitglieds, auf welches sich "konzentriert" werden sollte ;)
Sorry, hoffe das ist nun richtig ( mit Zitat ) eingegeben:
Verständnisfrage : ist es nicht grundsätzlich besser, wenn mehrere Personen angemeldet bleiben,
da dann Gebührenüberhebung besteht ?
Danke für Beitrag dazu
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Verständnisfrage : ist es nicht grundsätzlich besser, wenn mehrere Personen angemeldet bleiben,
da dann Gebührenüberhebung besteht ?
Es gibt prinzipiell die Möglichkeit der Abmeldung im Falle, dass mehrere "bebeitragt" werden sollen.
Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, riskiert ein Spiel mit ungleichen Mitteln.
Wir befinden uns hier im Verwaltungsrecht, mit welchem sich die wenigsten wirklich auskennen oder es zu ihren Gunsten anzuwenden wissen.
Ich wiederhole:
...daran ist aber leider schon so mancher mangels Wissen, mangels Disziplin, Persistenz oder oder oder - oder mangels Rechtssicherheit gescheitert.
Daher halte ich dies für eine - sagen wir: "Geschmackssache"... ;)
...und würde daher solcherlei "Experimente" weitestgehenden Novizen jedenfalls nicht mehr als nötig nahelegen.
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Verständnisfrage : ist es nicht grundsätzlich besser, wenn mehrere Personen angemeldet bleiben,
da dann Gebührenüberhebung besteht ?
Es gibt prinzipiell die Möglichkeit der Abmeldung im Falle, dass mehrere "bebeitragt" werden sollen.
Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, riskiert ein Spiel mit ungleichen Mitteln.
Wir befinden uns hier im Verwaltungsrecht, mit welchem sich die wenigsten wirklich auskennen oder es zu ihren Gunsten anzuwenden wissen.
Ich wiederhole:
...daran ist aber leider schon so mancher mangels Wissen, mangels Disziplin, Persistenz oder oder oder - oder mangels Rechtssicherheit gescheitert.
Daher halte ich dies für eine - sagen wir: "Geschmackssache"... ;)
...und würde daher solcherlei "Experimente" weitestgehenden Novizen jedenfalls nicht mehr als nötig nahelegen.
Mit dem mangelnden Wissen... etc. gebe ich Dir vollkommen recht, aber
Wenn es denn zur Zwangsvollstreckung / Klage kommt müssen die Novizen ja auch argumentieren....
wo ist da der Unterschied ?
Und heißt das, dass in meinem erdachten Fall ( siehe 2 Nichtzahler in einer Wohnung, 2 Mahnungen) vom 6.6.
es auch schlauer wäre, eine Person rauszunehmen, indem sie die andere angibt ??
Oder noch etwas zuwarten ???
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Wenn es denn zur Zwangsvollstreckung / Klage kommt müssen die Novizen ja auch argumentieren....
wo ist da der Unterschied ?
Der Unterschied ist, dass Widerspruch/ Klage der ANGRIFF sind, die sich gegen die Forderung ansich richten.
Bei eingeleiteter Zwangsvollstreckung ist der Betroffene in der VERTEIDIGUNGshaltung und hat außer doppeltem Stress nicht sonderlich viel an der Forderung ansich ausgerichtet.
Und heißt das, dass in meinem erdachten Fall ( siehe 2 Nichtzahler in einer Wohnung, 2 Mahnungen) vom 6.6.
es auch schlauer wäre, eine Person rauszunehmen, indem sie die andere angibt ??
Oder noch etwas zuwarten ???
Wer Lust hat, sich mit 2 Vollstreckungen herumzuschlagen (einfach mal im Forum nachlesen, wie "aufregend" das i.d.R. ist), der möge tunlichst alles ignorieren ;)
Ansonsten bleibe ich bei meiner obigen Aussage, dass bei fiktiven Personen A+B spätestens eine Mahnung ein guter Anlass sein könnte, eine Person abzumelden und im Übrigen z.B. nach dem zugehörigen Bescheid zu fragen, der vermutlich nicht zugestellt wurde.
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Ansonsten bleibe ich bei meiner obigen Aussage, dass bei fiktiven Personen A+B spätestens eine Mahnung ein guter Anlass sein könnte, eine Person abzumelden und im Übrigen z.B. nach dem zugehörigen Bescheid zu fragen, der vermutlich nicht zugestellt wurde.
Dem Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung wurde ( nach eingehendem Studium des Forums) von beiden
fristgerecht widersprochen, d.h. liegt dem BS vor, dass die Bescheide ankamen.
Daraufhin kamen die Mahnungen an beide ( ohne Rechtsbehelfsbelehrung)
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Dem Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung wurde ( nach eingehendem Studium des Forums) von beiden
fristgerecht widersprochen, d.h. liegt dem BS vor, dass die Bescheide ankamen.
Daraufhin kamen die Mahnungen an beide ( ohne Rechtsbehelfsbelehrung)
Der ausgedachte Fall des TO's ist aber anders gelagert und daher tragen Deine Beiträge - Schach - hier nur zur Unübersichtlichkeit bei.
Ohnehin wurden all die Fallkonstruktionen wie .. Bescheide erhalten, nicht reagiert, Mahnung erhalten .. Bescheide erhalten, diesen widersprochen, Mahnung erhalten .. WG-Mitglieder abmelden .. schon mehrfach im Forum behandelt.
Bitte unbedingt den Hinweis aus Antwort # 1 beachten:
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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Alsoo..
Gehen wir mal davon aus, dass Person B eine Abmeldung wie oben beschrieben eingereicht hat.
Sollte Person A nun auf das letzte Schreiben (Mahnung auf Festsetzungsbescheid) mit einem Schreiben wie diesem darauf reagieren?
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.0.html
Was hätte dies zur Folge?