gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Brandenburg => Thema gestartet von: Henne123 am 08. Juni 2015, 16:29
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Hallo miteinander,
Person A verfolgt das Forum nun schon seit geraumer Zeit, hat viel dazu gelernt und möchte sich erst einmal recht herzlich bedanken bei euch.
Nun aber ist sie zu dem punkt angelangt an dem ihr Latein am Ende ist.
Sie weiß jetzt nicht wie sie weiter vorgehen soll. Es wäre schön wenn ihr jemand irgendwie helfen könnte ohne ihr gleich zu sagen das sie zum Amtsgericht gehen sollte.
Im Anhang der Stadtkasse waren die Schreiben die Person A angeblich erhalten haben soll.
-Mahnung, Festsetzung, Rechtsbehlfsbelehrung
Vielen Dank
Anm.Mod. seppl: Beitrag und Anhang wurde "nachanonymisiert" 08.06.2015
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In einem ähnlichen fiktiven Fall empfahl mein Onkel seinem Bruder...
Solange keine Vorladung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisse (1.Maßnahme) vorliegt .... ruhig abwarten.
Dann erinnerung - Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584
Der Erinnerung Vorlage folgende Argumentation hinzufügen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.msg96939.html#msg96939
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Ebenfalls als mögliche Anregung explizit im Zusammenhang mit fehlender Zustellung/ Bestreiten des Zugangs der Vollstreckungsgrundlage (Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe)
GEZ-Vollstreckung (nach Bundesländern)
http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html
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Danke für die schnelle Hilfe und Anregungen.