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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 06. Juni 2015, 09:24
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(http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e3/Logo_BILD.svg/140px-Logo_BILD.svg.png)
GEZ KONTROLLIERT CONTAINER
Flüchtlinge sollen Rundfunk-Gebühr zahlen
Die Menschen haben Krieg und eine lange Flucht hinter sich – und in Hamburg belästigt sie sofort der öffentlich-rechtliche Rundfunk...
GEZ-ÄRGER FÜR FLÜCHTLINGE!
Kaum zu glauben: Der „Beitragsservice“ zum Eintreiben der Rundfunkgebühr verschickt massenhaft Briefe in Flüchtlings-Unterkünfte. Kaum in Deutschland und im Asylverfahren, schon werden 52,50 Euro pro Quartal fällig...
weiterlesen auf:
http://www.bild.de/regional/hamburg/gez/fluechtlinge-sollen-rundfunk-gebuehr-zahlen-41243486.bild.html
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Das Statement vom Beitragsservice vom Februar 2015 oder wie rede ich mich am besten raus:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/keine_beitragspflicht_fuer_asylbewerberunterkuenfte/index_ger.html
Keine Beitragspflicht für Asylbewerberunterkünfte
Verschiedene Medien berichteten – zum Teil unvollständig oder unrichtig – über die Beitragspflicht von Asylbewerberunterkünften: Der Beitragsservice habe von rund 800 Flüchtlingen in Dortmunder Sammelunterkünften Rundfunkbeiträge verlangt.
Der Beitragsservice kann die Zahlen von 800 angeschriebenen Flüchtlingen nicht bestätigen. Bei den angeschriebenen Personen handelt es sich vielmehr um Einzelfälle.
Richtig ist außerdem:
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Raumeinheiten innerhalb von Asylbewerberheimen wohnen, sind grundsätzlich nicht zur Zahlung eines Wohnungsbeitrags verpflichtet.
Der Beitragsservice ist zwingend auf die Hilfe der Städte und Kommunen angewiesen. Diese sollten Unterkünfte, die für Asylbewerber angemietet werden, beim Beitragsservice melden, um von vornherein zu verhindern, dass Schreiben an diese Anschriften ausgelöst werden. Bereits im März 2014 wurden Städte und Kommunen vom Beitragsservice über den Deutschen Städte- und Gemeindebund darüber informiert, wie Asylbewerberunterkünfte abzumelden seien.
Für den Beitragsservice, der im Auftrag der Rundfunkanstalten den Rundfunkbeitrag erhebt, ist es allein anhand von Meldedaten nicht möglich zu erkennen, wo die gemeldete Person lebt. Der Beitragsservice weiß daher nicht, dass es sich bei der angeschriebenen Person um einen Asylbewerber handelt, der in einem Asylbewerberheim untergebracht ist.
Da seit Januar 2013 gilt: eine Wohnung - ein Beitrag, ist der Beitragsservice für den Anknüpfungspunkt "Wohnung" verpflichtet, die Beitragspflicht zu prüfen. Um diese Prüfung herbeizuführen, erkundigt sich der Beitragsservice daher zunächst bei der melderechtlich erfassten Person. Es ist daher möglich, dass auch Asylbewerber angeschrieben werden, obwohl sie nicht beitragspflichtig sind.
Sobald diese Prüfung erfolgt ist, kommt es im Fall der Bewohner von Asylbewerberunterkünften selbstverständlich nicht zu einer Anmeldung. Der Beitragsservice arbeitet bereits an einer Vereinfachung des Verfahrens für alle Beteiligten.
Na da bin ich über die Vereinfachung ja mal gespannt.
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Na da bin ich über die Vereinfachung ja mal gespannt.
Dann sollen mal die Städte und Kommunen mithelfen und bis auf Weiteres keine Daten mehr übermitteln. Vielleicht beflügelt das die Bemühungen der GEZ?
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Na ganz so einfach ist es leider nicht.
Ich habe hier die Textpassage des Lankreistages als Info an die Sozialämter
Rundfunkbeitragspflicht von Asylbewerbern;
Hier: Verwaltungsvereinfachung durch
Hinterlegung der Adressen von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen
Zusammenfassung
Der Beitragsservice der Rundefunkanstalten bietet bereits seit 2014 die Möglichkeit, die
Adressen von Asylbewerberheimen (Gemeinschaftsunterkünften) zu melden, um auf diese
Weise sicherzustellen, dass die dort untergebrachten Asylbewerber nicht zur Zahlung des
Rundfunkbeitrags aufgefordert werden. Der Beitragsservice stellt dieses Verfahren nun
erstmals auch für den Fall zur Verfügung, dass Asylbewerber in Wohnungen
vorübergehend untergebracht werden.
Der Deutsche Landkreistag teilt weiter mit:
„Nach den Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) sind auch Asylbewerber
für ihre Wohnung beitragspflichtig. Diese Beitragspflicht entfällt, wenn sich der Asylbewerber
nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 RBStV von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lässt. Von
vornherein nicht beitragspflichtig sind demgegenüber Asylbewerber, die nicht in „Wohnungen“
im Sinne des RBStV leben, sondern in Gemeinschaftsunterkünften (Asylbewerberheimen)
untergebracht sind. Seit 2014 können daher die Adressen solcher Unterkünfte dem
Beitragsservice gemeldet werden (dazu Bezugsrundschreiben Nr. 179/2014). Diese werden
dann gesperrt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die dort gemeldeten Asylbewerber vom
Beitragsservice nicht mehr zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgefordert werden.
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Kann ich mein Haus zu einer Gemeinschaftsunterkunft mit Asylbewerbern umwandeln und die Sperrung der Adresse für den Beitragsservice beantragen?
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Sehr gute Idee. Da meine Mutter 1938 im jetzigen Polen geboren ist, habe ich ja einen Migrationshintergrund und müsste ohnehin befreit sein. Hat das mal jemand versucht?
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Mich würde eher interessieren wo die gesetzliche Begründung für die Freistellung von Asylwohnungen gegeben ist.
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Diese fallen doch eh unter die asozial bevorzugte Behandlung von Wohngemeinschaften .
Bsp.: Eine Adresse , 50.... Bewohner , alle nix vernünftig Zusammenhang verstehen.
Fragen was die wollen , .... komisches Land ...
Man kann es ja mal versuchen , vielleicht findet sich ein deutschSprachmächtigesTrottel was ängstlich zahlt.
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Mich würde auch interessieren , warum unsere bereits so vorbildlich integrierten ausländischen Mitbürger so verhältnismäßig wenig Widerstand durchblicken lassen. In manchen Gegenden ist fast jede Satschüssel auf Exoten des Orients o.ä. ausgerichtet. In ihrem heimischen Reich in Deutschland tönt oftmals nichts deutsches aus der MerkelsGlotze .
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Mich würde auch interessieren , warum unsere bereits so vorbildlich integrierten ausländischen Mitbürger so verhältnismäßig wenig Widerstand durchblicken lassen.
Mangels Kenntnis der realen Verhältnisse?
In manchen Gegenden ist fast jede Satschüssel auf Exoten des Orients o.ä. ausgerichtet.
Ich habe da auch als Inländer gar keine Ahnung; woran erkennt man das?
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In manchen Gegenden ist fast jede Satschüssel auf Exoten des Orients o.ä. ausgerichtet.
Ich habe da auch als Inländer gar keine Ahnung; woran erkennt man das?
Indem man einen Kompass benutzt und guckt, in welche Richtung die Satellitenschüssel zeigt. Danach kann man dann bspw. hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_geostation%C3%A4ren_Satelliten) gucken welcher Satellit angesprochen wird. Die haben ja alle unterschiedliche Grade Ost/West.
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Die Bild als Quelle...najanja...hier andere Quellen:
FAZ_
##http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-und-zdf-rundfunkbeitrag-gez-schreibt-fluechtlinge-an-13451620.html
WELT.de_
##http://www.welt.de/regionales/nrw/article137898823/Fluechtlinge-sollten-Rundfunkgebuehren-bezahlen.html
Und zur Auflockerung: Das Jahr 2007 und die GEZ
- https://www.youtube.com/watch?v=0I-J7CLmX5c