Hallo Leute,
ich hoffe diese Frage gab es in dieser Form noch nicht (habe versucht zu googeln).
Folgendes
Person A zahlt seit 2013 keine Beiträge. Er kann es sich zwar leisten, will es aber nicht. Person A ist der Meinung, dass die Sender (wenn sie jemand gucken/hören möchte) verschlüsselt und mit entsprechenden Mitgliederkonten versehen werden sollen - sky ö.ä.. Prinzipiell ist Person A generell mit einem Zwangsbeitrag und den Machenschaften der ÖR und der GEZ nicht einverstanden.
Person A hat im Januar und Februar jeweils einen Festsetzungsbescheid erhalten. Auf diese hat er auch reagiert und entsprechend widersprochen.
Person A hat auf einen Bescheid ein bekanntes Antwortschreiben erhalten - kein Ablehnungsbescheid.
Was Person A beim stöbern im Forum aber aufgefallen ist - er hat keinen expliziten Passus auf "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" gestellt - sondern lediglich folgende Formulierung gewählt:
Soweit Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können, beantrage ich, diesen ruhend zu stellen, solange bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs.
Ist dies als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ausreichend ? ODer muss Person A erneut ein extra Schreiben aufsetzen ?
Person A fragt deshalb, weil heute ein Schreiben mit dem Titel "Mahnung" eingetroffen ist.
Person A kommt aus NRW