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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pinguin am 04. Juni 2015, 16:55

Titel: Beratungshilfeanspruch
Beitrag von: pinguin am 04. Juni 2015, 16:55
Gemäß einem aktuellen Beschluß des BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/04/rk20150429_1bvr184911.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/04/rk20150429_1bvr184911.html)

ist einem "insolventen" bzw. nur bedingt finanzkräftigen Bürger Beratungshilfe regelmäßig dann zu gewähren, wenn auch ein solventer Bürger bei der Klärung seines Anliegens in gleicher Sache rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen würde.
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Der Beschluß des BVerfG gibt all jenen Bürgern in Sachen GEZ und Co. ein Mittel in die Hand, deren Beratungshilfeersuchen vom Amtsgericht abgewiesen worden ist.