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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: JohnSmith am 02. Juni 2015, 01:33

Titel: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 02. Juni 2015, 01:33
Hallo zusammen,


anbei noch einmal ein Wahnsinnig großes Danke and Bürger und Roggi für die Hilfe und Anregungen in Sachen Widersprüche.


Folgender kurzer Sachverhalt bei dem Person A noch einmal Hilfe bräuchte:
- Bescheid vom 01.08.2014, erhalten am 14.08.2014 (allgemeine Information)
- Festsetungsbescheid vom 01.09.2014, erhalten am 06.09.2014
- Widerspruch zu oben genannten Bescheiden gestellt am 6. September 2014, eingereicht via Einschreiben/Rückschein


Funkstille seit Mitte September 2014

plötzlich:
- Antwortschreiben auf A´s "Mitteilung", datiert auf 18.05.2015, Bezug auf Nachricht 06.09.2014, erhalten 21.05.2015
- erneuter Widerspruch formuliert, datiert auf 30.05.2015




Bitte seht euch die Dateianhänge an. Irgendwie wird Person A aus dem ganzen nicht Schlau.

Zum einen fehlt die Rechtsbelerung, zum anderen wird auf ihrenn Widerspruch so gut wie gar nicht eingangen. Ferner noch wird gebeten, doch "bitte" die ausstehenden Gebühren zu bezahlen - auch wird eine Ratenzahlung angeboten?! Und die Begründung war "so lange keine Antwort, da viele Anfragen".

Uhm... wie bitte?!


Person A hat erneut einen Widerspruch mit 8 Seiten verfasst, in dem A diesmal EXPLIZIT darauf eingeht, dass der Beitragsservice ein (Zwangs)Vertrag ist der nur einseitig zugestimmt wurde. Desweiteren hat A versucht, dem "Beitragsservice" klar zu machen, dass PC's und Smartphones/Tablets keine "Empfangsgeräte" sind, und der sogenannte "Rundfunk" nicht mehr ohne Decoder existiert, bzw das "Internet kein Rundfunk" ist.

Wie gesagt - bitte erst lesen, dann Kritik.



FRAGEN:
- ist das Schreiben überhaupt relevant?
- hat A mit dem aktuellen Widerspruch nur ihree Zeit verschendet? (A saß immerhin 5 Stunden an den Formulierungen)
- wie verfährt A nun? Anwalt oder aussitzen?

Und ganz wichtig... A soll innerhalb von drei Wochen Antworten wegen der Ratenzahlung. Kein genauer Endtermin war angegeben. Wann ist A´s Deadline?



Auch interessant:
In den offiziellen Flyer des Beitragsservice steht nun folgendes in der Fußnote:

Zitat
Der Rundfunkbeitrag beträgt seit der Beitragssenkung ab April 2015 17,50 Euro / 5,83 Euro.
Von 2013 bis März 2015 lag er bei 17,98 Euro / 5,99 Euro

Gibt es wieder einen Kleinbetrag? Oder was hat das mit den 5,83EUR zu bedeuten?!
In all den Flyern steht nur etwas von 17,50EUR/Wohnung.



Erneut vielen Dank für die schnelle Hilfe und Anregungen.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 02. Juni 2015, 06:51
5,83EUR ist der sogenannte "Drittelbeitrag", für ermäßigte Behinderte und Kleinbetriebe.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 02. Juni 2015, 16:58
Interessant. Also könnte Person A diese Absätze aus dem Schreiben nehmen, außer A möchte verdeutlichen das der Betrag von 5,83EUR/Wohnung weitaus FAIRER gestaltet wäre.


A´s obigen Fragen bleiben bestehen.
Danke für's lesen.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 03. Juni 2015, 01:28
Tut mir leid für den "bump", aber können die angehängten Dateien bitte freigeschaltet werden?
Herunter geladen wurden sie scheinbar schon mehrmals von Admins.

Person A steht (vermutlich) etwas unter Zeitdruck und Feedback zur Thematik wäre schön.

Danke.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: werner12 am 03. Juni 2015, 11:51
Ist es nicht so, daß nur ein Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelf die "richtige" Antwort des BS auf den Widerspruch ist.
Alle anderen Briefe somit "wertlos" sind.  Also solange kein Widerspruchsbescheid ins Haus flattert, besteht auch kein Zeitdruck!

Kenne auch eine Person Y, die in einer ähnlichen Situation ist... :police:
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 03. Juni 2015, 16:40
Weil die Dateien im ersten Post noch immer nicht freigegeben sind, erlaube ich es mir einmal diese als "Mirror" online zu stellen. Auf einen alten Server der einst unter meiner Verwaltung stand.

Beitrasservice Schreiben von September 2014 bis Mai 2015 (http://www.undiscoveredland.de/Beitragsservice_03-JUN-2015.zip)

Ca 400kb maximum, 7zip LZMA komprimiert, Namen und Kundennummern weg editiert.



Hierbei handelt es sich um den ersten Widerspruch von September 2014.
Darauf kam vor ca 3 Wochen (Mai 2015) die "informative" Antwort ohne Rechtsbehelf/Rechtsbelehrung
Und die letzte Datei ist ein erneuter Widerspruch.



A´s drei Hauptfragen von oben bleiben bestehen:

a) was fängt Person A mit dem Schreiben vom Beitragsservice an und ist das überhaupt relevant?
b) Hat Person A ihre Zeit verschwendet für einen Widerspruch? Falls nein, was ist A´s Zeitlimit?
c) Anwalt konsultieren?



A sieht zwar die Thematik als geklärt - Antwort nach über einem halben Jahr auf Widerspruch - somit sieht A diesen als Akzeptiert an. Wir kennen aber die Jungs vom "Service". Person A bräuchte demzufolge bis morgen Mittag ein paar Anregungen, da sie vermutet, dass dort der Termin für einen weiteren Widerspruch ausläuft. Eine "Absicherung" gegen diese Vereinigung wäre schön. Und A wäre sehr gern auf Nummer Sicher, besonders wenn wir vom "Ausstellungs-Datum" und Versanddatum des Schreibens reden.

Erneut - Danke.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: Roggi am 03. Juni 2015, 21:01
Das Schreiben vom BS ist ein Infobrief, Reaktion nicht erforderlich.
Ratenzahlung? Wer will das denn? Würde ich nicht drauf eingehen.
Also abwarten, bis ein Widerspruchsbescheid eintrudelt. Bis dahin schon mal die Klage schreiben, 4 Wochen Frist dafür sind sehr knapp.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 03. Juni 2015, 21:47
Also war das Aufsetzen eines erneuen Widerspruchs zu diesem... "Infoschreiben"...  hinfällig?
Ich weiß nicht ob du dir die Zeit dafür genommen hast, den zweiten Widerspruch zu lesen.



Person A ist jedoch etwas irritiert... "vier Wochen frist für eine Klage sind sehr knapp"
Uhm... noch hat Person A ja nichts mit Rechts"belehrung". Lediglich erneut die Bitte "och zahlen Sie doch endlich"

A würde das auch an einen Antwalt weiter geben. Die ersten Schritte (Beratungshilfe, etc) sind bereits eingeleitet.



Aber.... muss Person A in den kommenden Tagen nun ein neues Schreiben erwarten?
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: werner12 am 03. Juni 2015, 22:40
einfach mal abwarten, denke ich.
wie Roggi schon sagt, alles andere als ein Widerspruchsbescheid, ist nicht relevant.

Wenn dieser dann kommt, dann hat Person A noch einmal 4 Wochen Zeit für eine formlose Klage.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: Roggi am 04. Juni 2015, 00:53
Richtig, wenn ein ablehnender Widerspruchsbescheid kommt, sind 4 Wochen recht knapp, um eine Klage komlett zu formulieren.
Den zweiten Widerspruch habe ich nicht gelesen.
Wenn die Klage jetzt schon angefangen wird, kann man entspannt dem Widerspruchsbescheid entgegensehen. Es wird vielleicht nicht in den kommenden Tagen sein, aber es geht nunmal weiter... irgendwann.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 04. Juni 2015, 01:04
Also dann hat Person A mit ihremm zweiten Widerspruch ihre Zeit verschwendet. Hinsetzen, weiter abwarten.

Aber schön mal alles ausformuliert zu haben.  |-

Danke für die schnelle Hilfe.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 09. Juli 2015, 23:34
Verehrte Forenkollegen.


Nun ist es passiert - der "Beitragsservice" droht eine Zwangsvollstreckung und Pfändung an. Der Brief ist datiert auf den 02.07.2015, erhalten wurde dieser am 08.07.2015 (gegen 21 Uhr aus dem Postfach gezogen). Ausstehende "Schulden" zu begleichen bis 16.07.2015 - sonst Zwangsvollstreckung zu Person A´s Kosten.

Rechtsbehelf liegt vor. Die Seiten mit der SEPA Überweisung hat A nicht kopiert.



Der Einfachheit halber, die Schreiben des BS in JPG Form, und eine bereits Ende Mai von A formulierte Antwort bzw. Widerspruch auf das Antwortschreiben des ersten(!) Widerspruchs. Nun auch mit Editierungen für die Mahnung.

Beitragsservice Schreiben von Mai und Juli 2015, bereits verfasster 2. Widerspruch (http://www.undiscoveredland.de/Beitragsservice_08-JUL-2015.zip) (ca 1,2MB, 7ZIP LZMA komprimiert)



Person A bittet um kurzfristige Ratschläge.

Andernfalls verschickt Person A nächsten Montag den 2. Widerspruch, sucht und konsuliterte dann in selbiger Woche einen Anwalt in der Bundeshauptstadt. In der Hoffnung, dass der 2. Widerspruch zur Mahnung ein paar Tage/Wochen heraus schindet. A hat nicht den Nerv, das Wissen, die Ruhe und die Zeit (nicht zu schweigen das Geld) sich selbst um Anklageschreiben zu bemühen. Alleine sieht A keine Chancen auf Erfolg.

Und das mit dem BS geht Person A jetzt dann doch etwas zu weit.

Danke.

Anm. Mod. seppl: Der Thread wurde komplett anonymisiert. Das ist viel unnötige und vermeidbare Arbeit. Bitte darauf achten, dass nur für undefinierte, hypothetische Dritte ("Person A" o.Ä. ) angefragt wird. Das Forum darf keine Rechtsberatung geben. Bitte Forenregeln beachten!
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: gurke7 am 10. Juli 2015, 01:42
hai
das Öffnen des Anhangs hat bei mir nicht funktioniert ...  jedoch

eine Mahnung mit Ankündigung Vollstreckung ist kein Verwaltungsakt - aller Wahrscheinlichkeit ist auf der Rückseite keine Rechtsbehelfsbelehrung aufgedruckt - das bedeutet, dass jegliche Energie in einen weiteren Widerspruch seitens einer Person P  völlig verschwendet und sinnlos ist.  Ist beim BS ein Fall für Ablage P (Papierkorb).

je nachdem wie umfangreich der Widerspruch seitens Person P ist kann diese ja nun beginnen,, eine Klage draus zu machen - oder eben einen Anwalt suchen, auf jeden Fall ist genug Zeit, sich vorzubereiten.

gegen beide Bescheide kann jederzeit Klage erhoben werden, da der Vorgang (Bescheid und Widerspruch) schon im Herbst 14 war, somit hat die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in einer angemessenen Zeitspanne (von drei Monaten) entschieden.

jedoch muss sich Person P damit nicht zwingend beeilen, aller Wahrscheinlichkeit, nach Erfahrungswerten,  vergehen bis zum Vollstreckungsersuchen des BS an die entsprechende Stelle des Wohnorts nochmal zwei bis drei Monate, bis der gelbe Brief seitens GV, Stadtkasse o.ä. kommt, kann es dann noch weiter dauern, bei einer Person X waren das nochmal zwei Monate.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 10. Juli 2015, 01:53
Danke für's Überarbeiten, Bürger.
Tadel zur Kenntniss genommen. Der Thread wurde verschoben und Person A hat da nicht mehr darauf geachtet.


@gurke7:
Person A's angekommene Briefe und vorbereitete Widerspruchsschreiben sind in folgenden zwei Thread Posts zu finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14432.msg96651.html#msg96651
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14432.msg99801.html#msg99801

Somit sind diese frei zugängig.
Der "zweite Widerspruch" in der ersten ZIP Datei kann ignoriert werden. Person A hat diesen mittlerweile für die Antwort vom 02.07.2015 (Mahnung) überarbeitet und befindet sich in der zweiten ZIP Datei.

Die Mahnung kam mit einem Rechtsbehelf auf der Rückseite des ersten Blattes.
Die Zahlungsauffoderung im Juni war ohne Rechtsbehelf (es war eine "Bitte" zu Überweisen, dazu um über 2 Wochen verspätet))
Die Antwort auf den ersten Widerspruch von Person A (Herbst 2014) war ebenfalls ohne Rechtsbehelf, lediglich einer Auflistung von Konten zum Überweisen.


Ich denke der Schriftverkehr kann nun besser verfolgt werden.


Person A wird sich jedoch beeilen müssen, da bis dato Schreiben (Erinnerungen und Mahnungen) teilweise innerhalb weniger Tage nach Ablauf des vorangegangenen Schreibens eingegangen sind. Dies hat temporär nach dem Widerspruch aufgehört, und hat nun wieder angefangen.  - Der Termin für das Ende der aktuellen Mahnung mit der Androhung der Zwangsvollstreckung ist bereits der 16.07. (weniger als 1 Woche Bearbeitungszeit, nach Erachten von Person A so nicht zulässig).

Einen Anwalt innerhalb kürzester Zeit zu finden, ist im Wohnort von Person A schwer. Person A erhofft deshalb auf temporäres "Schach-stellen" mit dem zweiten Widerspruch.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 11. Juli 2015, 13:36
Person A bitte noch immer im kurzfristige Ratschläge.


Was ist mit dieser Androhung zu machen?
Hat ein 2. Widerspruch aufschiebende Wirkung?

Es gab bis dato keine Ablehnung des Widerspruches mit Rechtsbehelf (siehe ZIP Dateien, verlinkt im letzten Post).
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 12. November 2015, 15:17
Ich muss dieses Thema leider wieder aus der "Gruft" heben. Person A ist vor kurzem erneut angeschrieben worden.


Nach dem zweiten Widerspruch (Juli 2015) kam nun die Antwort mit (zusammengefasst) folgenden Wortlaut:

Zitat von: Datiert auf 03.11., erhalten am 07.11.
...Sie sind mit unserer Forderung weiterhin nicht einverstanden.

Wir haben Ihnen bereits ausführlich die gesetzlichen Bestimmungen für die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags erläutert.

Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe unserer Entscheidung informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheids verzichtet.

Sollten sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wie Sie um entsprechende Mitteilung.

Mitteilung innerhalb von 4 Wochen zu tätigen, sonst wird davon ausgegangen "Widerspruch hat sich erledigt" und Person A hat zu zahlen. Es wird jedoch um Geduld gebeten, da es "zurzeit viele Anfragen gibt" (ich frage mich wohl warum).

Allein die Frechheit zu schreiben "wir haben bereits ausführlich erleutert" und "zunächst auf Erstellung des Bescheides verzichtet", finde ich persönlich doch schon ein riesen Hammer. Es wurde erneut nicht(!) auf die Kritikpunkte der Widerspruchs-Schrieben eingegangen. Lediglich kurz und bündig "Abgewiesen, weil: gesetzlich Festgelegt = Pflicht".



Zusätzlich erhielt Person A ein paar Tage später (Erhalten 12.11.2015, datiert auf 06.11.2015, Frist bis 15.11.2015!) erneut eine Zahlungsauffoderung von mittlerweile 663,96EUR, inkl. erneuter(!) Mahngebühr von 5,00 EUR (explizit als "Mahngebühr" ausgewiesen - diese ist für Juli 2015!).



Fragen an die Erfahrenen User unter uns:
- wie sollte nun auf diese Schreiben reagiert werden? Besonders da mehrmals in den Widersprüchen geschrieben wurde "Mahngebühr ist unzulässig!"
- im Zusammenhang mit dem Widerspruchsbescheid hat Person A geplant einen Anwalt zu konsultieren, gibt es aktuell Empfehlungen von Personen die Bundesweit agieren und bisher bei Klagen schon Erfolg hatten?


Danke für Anregungen.
Fotos der Schreiben (anonymisiert) sind im Anhang.




ZUSATZ:
Person B hat bis dato noch immer(!) kein diesbezügliches Schreiben erreicht. Keine Zahlungaufforderung, keine weitere Information. Bei 17,98EUR/Monat seit Januar 2013 sind dies immerhin 647,28EUR (bei Person A allerdings schon 663,96EUR, also 16,68EUR Säumniszuschlag/Mahngebühr - was mehrmals in den Widersprüchen bemängelt und abgewiesen wurde - nicht einberechnet der Preisnachlass seit einem halben Jahr auf 17,50EUR). Es scheint, als werden Personen in Zentrale Stadt/Ballungsgebieten mehr bombardiert als solche Personen, die eher an Stadträndern leben.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: Knax am 12. November 2015, 17:06
Fragen an die Erfahrenen User unter uns:
- wie sollte nun auf diese Schreiben reagiert werden? Besonders da mehrmals in den Widersprüchen geschrieben wurde "Mahngebühr ist unzulässig!"

Behörden haben sich an Gesetze zu halten. Verwaltungshelfer (wie der Beitragsservice) haben sich ebenfalls an Gesetze zu halten. Die hier erwähnte Person hat Widerspruch erhoben und die Behörde hat diesen Widerspruch zu bearbeiten. Das ist eigentlich recht einfach zu verstehen. Fatal wäre es meiner Ansdicht nach, den Widerspruch zurückzunehmen. Denn damit begibt man sich grundlos seiner Rechte. Ob die hier erwähnte Person den Klageweg beschreiten will, hat weder die Behörde noch den Verwaltungshelfer zu interessieren. Es spielt keine Rolle, welche informellen Schreiben im Rahmen der zwischenzeitlichen Korrespondenz ausgetauscht wurden. In Relation dazu viel wichtiger ist die Widerspruchsbegründung. Sie hat die Funktion, dem Betroffenen die behördlicherseits getroffene Entscheidung zu erläutern, damit der Betroffene auf dieser Grundlage entscheiden kann, ob er den Klageweg beschreiten möchte oder nicht.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 12. November 2015, 18:57
Sprich also, damit ich das zusammenfasse, die Verwaltungshelfer haben wieder mal nur das Blaue vom Himmel erzählt und versucht auf "Zuckerbrot/Peitsche" Variante zu bauen.


Also Dreizeiler von Person A, mit den Haupt-Punkten:
- "ob es zu einer Klage kommt, ist nicht von Interesse - Sie haben auf den Widerspruch ein zu gehen"
- "die Mahngebühren von mittlerweile x-EUR sind weiterhin unzulässig // Streitwert/'Schulden' vom ersten Widerspruch - nicht aktueller Stand"
- "Bemängelt werden noch immer angesprochene Punkte, die ungenügend kommentiert, und auch keine Alternativen angeboten wurden - das 'System' entwickelt sich nicht Zukunftsgerecht"

Das ganze dann wieder via Einschreiben/Rückschein, parallel Rechtshilfe suchen, Rechtsbehelf/Widerspruchsbescheid abwarten, Anwalt handhaben lassen.



Bleibt weiterhin die Frage - gibt es schon erfolgreiche Personen/Anwälte, die diese Verfahren beendet haben? Je länger sich das hinzieht, um so höher der (theoretische) Streitwert der "Verwaltung" - was für einige doch ein Ruin bedeuten kann bei Verlust des Verfahrens (Person A und B wären auch davon betroffen - Person A geht beim Streitwert vom ERSTEN Widerspruch aus, Person B hat noch gar nichts - da sammelt sich also einiges an).

Und das sieht mir bei vielen im Forum angesprochenen Fällen oft sehr nach (gewollter?!) Hinhalte-Taktik aus.


Danke.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: Knax am 12. November 2015, 20:15
Sprich also, damit ich das zusammenfasse, die Verwaltungshelfer haben wieder mal nur das Blaue vom Himmel erzählt und versucht auf "Zuckerbrot/Peitsche" Variante zu bauen.

Ja.

Der Beitragssservice sieht sich derzeit einer Flut von Arbeit in Form von Widersprüchen und Vollstreckungseinleitungen ausgesetzt. Deshalb sollen juristisch unbedarfte Betroffene zur Rücknahme ihrer Widersprüche bewegt werden. In verwaltungsverfahrenswirtschaftlicher Hinsicht ist das Anliegen des Beitragsservice nachvollziehbar. Verwaltungsverfahrensrechtlich ist es für den Betroffenen nicht erforderlich, der Widerspruchsbehörde mitzuteilen, welche Prozess-Strategie man verfolgt. Die Widerspruchsbehörde hat dem Widerspruch entweder (1) abzuhelfen, (2) ihn als unzulässig zu verwerfen, sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht vorliegen oder (3) ihn teilweise oder vollständig als unbegründet abzuweisen, sofern die Begründetheitsvoraussetzungen teilweise oder vollständig nicht vorliegen.

Die Verwaltungsgerichte werden sich aufgrund der enormen Zuflucht von Migranten nach Deutschland trotz der bisherigen Gesetzesänderungen im Asylrecht, die zu schnelleren Abschiebungen führen sollen, einer Flut von gerichtlichen Auseinandersetzungen gegenübersehen. Da es in Asylsachen um weitaus höhere finanzielle Summen für den Staat geht, ist damit zu rechnen, dass Rundfunkbeitragssachen zugunsten von Asylsachen zurückgestellt werden. Für den vom Rundfunkbeitrag Betroffenen bedeutet dies einen Zeitgewinn, innerhalb dessen möglicherweise positive Entscheidungen durch höchstinstanzliche Gerichte getroffen werden könnten.

Also Dreizeiler von Person A, mit den Haupt-Punkten:
- "ob es zu einer Klage kommt, ist nicht von Interesse - Sie haben auf den Widerspruch ein zu gehen"

Das könnte man so machen, es ist jedoch nicht zwingend erforderlich in dem Sinne, dass der Betroffene gesetzlich dazu verpflichtet wäre, sich zu äußern.

- "die Mahngebühren von mittlerweile x-EUR sind weiterhin unzulässig // Streitwert/'Schulden' vom ersten Widerspruch - nicht aktueller Stand"

Auch das könnte man so machen, es ist jedoch wiederum nicht erforderlich und darüber hinaus nicht zielführend. Zielführend ist, solcherlei Einwendungen über die (aus der Sicht des Betroffenen) bestehende Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Säumniszuschlägen im Rahmen einer Anfechtungsklage vor Gericht geltend zu machen, da der Betroffene den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht von seiner Rechtsansicht überzeugen können wird. Das ist wie beim Debattieren (gemeint ist damit die Sportart "Debattieren"): Die Regierung wird die Opposition niemals mit ihren Argumenten überzeugen können.
 
- "Bemängelt werden noch immer angesprochene Punkte, die ungenügend kommentiert, und auch keine Alternativen angeboten wurden - das 'System' entwickelt sich nicht Zukunftsgerecht"

Auch das könnte man so machen, es ist jedoch ebenfalls nicht erforderlich.

Das ganze dann wieder via Einschreiben/Rückschein, parallel Rechtshilfe suchen, Rechtsbehelf/Widerspruchsbescheid abwarten, Anwalt handhaben lassen.

In der ersten Instanz herrscht vor den Verwaltungsgerichten kein Anwaltszwang. Es wird darüber hinaus schwierig werden, einen Anwalt zu finden, der sich (a) wirklich eingehend mit dem Rechtsgebiet und darüber hinaus mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung auskennt und (b) sich bei einem solch geringen Streitwert tatsächlich engagiert. Dies läuft dann auf eine gesonderte Honorarvereinbarung hinaus.

Bleibt weiterhin die Frage - gibt es schon erfolgreiche Personen/Anwälte, die diese Verfahren beendet haben?

Herr RA Thorsten Bölck ist ein in dieser Angelegenheit sehr engagierter Rechtsanwalt, der auch bereits für verschiedene Nutzer dieses Forums tätig ist bzw. tätig geworden ist. Ferner ist Prof. Koblenzer zu nennen, der ebenfalls sehr engagiert ist.

Je länger sich das hinzieht, um so höher der (theoretische) Streitwert der "Verwaltung" - was für einige doch ein Ruin bedeuten kann bei Verlust des Verfahrens (Person A und B wären auch davon betroffen - Person A geht beim Streitwert vom ERSTEN Widerspruch aus, Person B hat noch gar nichts - da sammelt sich also einiges an).

Meines Wissens nach ist die Höhe der Beitragsfestsetzung der Ermittlung des Streitwertes zugrunde zu legen. Er erhöht sich mit Fortschreiten der Zeit daher nicht.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 12. November 2015, 20:36
Hm... ist die Beitragsfestsetzung dann der Wert zum Zeitpunkt des offiziellen Rechtsbehelfs/Widerspruchsbescheid oder zum Zeitpunkt des ersten Widerspruches des Betroffenen?

Dies hat nämlich große Auswirkungen. Im ersten Fall, angenommen dass der Bescheid erst zu Mai 2016 kommt, wären das dann schon gute 791 EUR (plus/minus 15 wg. Änderung der Beitragshöhe und Mahngebühren). Was dann die Sache für die Verwaltungsgesellschaft schon interessanter macht. (siehe Massenabmahnungen bei Verletzung des Urheberrechts).

Bei letzen Fall (Zeitpunkt erster Widerspruch), jedoch ca die Hälfte! Ein riesen Unterschied.


Bei dem Schreiben muss sich Person A also noch etwas einfallen lassen. Noch ist Zeit (auch Person A kann Zeit schinden)

Eher weniger, vielleicht sogar kurz und Knapp. Sprich:
Zitat
"Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Widerspruch bleibt weiterhin bestehen, bearbeiten Sie diesen bitte Sachgerecht.

Desweiteren war die letzte Zahlungsaufforderung ungenügend kurz terminiert, und es werden weiterhin die Mahnungskosten kritisiert.

mfg"


In Sachen Anwalt, gebe ich die Tipps mal so weiter. Person A ist es jedoch lieber, in dem Fall einen Ansprechpartner zu haben. Der Papierkrieg ist schon groß genug.

Vielen Dank.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: Bürger am 13. November 2015, 21:47
Bitte, bitte, bitte...
@JohnSmith und auch alle anderen, deren fiktive Personen A-Z vielleicht ähnlich betroffen sein mögen:

Vor dem Erstellen neuer Beiträge und Anfragen immer erst ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums sowie die einschlägigen Threads nutzen...

...beginnend beim
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Das Forum kann es nicht leisten, bereits mehrfach behandelte allgemeine Grundsatzfragen immer wieder erneut zu behandeln.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Im Einzelnen:

Zusätzlich erhielt Person A ein paar Tage später (Erhalten 12.11.2015, datiert auf 06.11.2015, Frist bis 15.11.2015!) erneut eine Zahlungsauffoderung von mittlerweile 663,96EUR, inkl. erneuter(!) Mahngebühr von 5,00 EUR (explizit als "Mahngebühr" ausgewiesen - diese ist für Juli 2015!).
Diese automatisierten Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen erhalten selbst die Kläger.
Weitestgehend rechtsunverbindlich, d.h. eher informativ - zu finden u.a. über o.g. Link oder auch per Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Zahlung der Rundfunkbeiträge" unter

Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418



Nach dem zweiten Widerspruch (Juli 2015) kam nun die Antwort mit (zusammengefasst) folgenden Wortlaut:
Zitat von: Datiert auf 03.11., erhalten am 07.11.
...Sie sind mit unserer Forderung weiterhin nicht einverstanden.

Wir haben Ihnen bereits ausführlich die gesetzlichen Bestimmungen für die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags erläutert.

Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe unserer Entscheidung informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheids verzichtet.

Sollten sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wie Sie um entsprechende Mitteilung.

Mitteilung innerhalb von 4 Wochen zu tätigen, sonst wird davon ausgegangen "Widerspruch hat sich erledigt" und Person A hat zu zahlen. Es wird jedoch um Geduld gebeten, da es "zurzeit viele Anfragen gibt" (ich frage mich wohl warum).

Allein die Frechheit zu schreiben "wir haben bereits ausführlich erleutert" und "zunächst auf Erstellung des Bescheides verzichtet", finde ich persönlich doch schon ein riesen Hammer. Es wurde erneut nicht(!) auf die Kritikpunkte der Widerspruchs-Schrieben eingegangen. Lediglich kurz und bündig "Abgewiesen, weil: gesetzlich Festgelegt = Pflicht".

Fragen an die Erfahrenen User unter uns:
- wie sollte nun auf diese Schreiben reagiert werden? Besonders da mehrmals in den Widersprüchen geschrieben wurde "Mahngebühr ist unzulässig!"[...]
Auch Antwortschreiben dieser altbekannten Art sind im Forum hinlänglich behandelt...
...zu finden u.a. über o.g. Link oder auch per Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID" o.ä. unter

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

einschließlich diverser ominöser Sätze von ARD-ZDF-GEZ.... ;)


- im Zusammenhang mit dem Widerspruchsbescheid hat Person A geplant einen Anwalt zu konsultieren, gibt es aktuell Empfehlungen von Personen die Bundesweit agieren und bisher bei Klagen schon Erfolg hatten?
Auch Fragen dieser Art sind im Forum ausgiebig behandelt...
...zu finden u.a. über o.g. Link oder auch per Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Anwälte Rundfunkbeitrag" o.ä. unter

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
...Problem ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte im Weiteren keine allgemeinen Fragen weiter erörtern, sondern allenfalls spezielle Fragen zu diesem fiktiven Fall.
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspruchsverfahren seit Sep 2014, Antwort Ende Mai 2015 - kein Rechtsbehelf?
Beitrag von: JohnSmith am 14. November 2015, 00:36
Dies waren alles spezifische Fragen zu diesem Fall, deswegen der Thread Revive.

Aber danke noch mal für die Infos.