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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Berlin => Thema gestartet von: West1966 am 02. Juni 2015, 01:21
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Hallo liebes Forum,
ich bin neu Hier und hoffe das ich mein Anliegen hier ins richtige Forum poste .
Folgender fiktiver Fall
wie jedes Jahr hat Person A einr Einkommenssteuererklärung abgegeben, wie immer kam Anfang Mai der Bescheid, im Bescheid fand Person A dann folgende Mitteilung vor : Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung.
Als erstes hat Person A an die KFZ-Steuer gedacht, da Person A vor kurzem ein Auto zugelassen hat, dass die Nachzahlung zu Gunsten von Person A mit der Steuer verrechnet wird - DENKSTE.
Person S hat auf die Pfändung nie reagiert, da Personen A zu diesem Zeitpunkt noch bei seinem Vater gewohnt hat, der von der GEZ befreit ist.
In der Ankündigung des Gerichtsvollziehers stand das er in kürze ein Hausbesuch machen wird, also alles rausgesucht was für ihn relevant sein könnte, auf den Besuch wartet Person A heute noch.
Die Pfändung ist aus dem Jahr 2014, nun weiß ich nicht wie es dort geregelt war mit der GEZ-Zahlung,Person A hat sich mit der Pfändung nie beschäftigt.
Im Jahr 2014 hat Person A wie schon geschrieben bei seinen Vater gewohnt, dieser ist von der GEZ befreit da er Rentner ist.
Die Pfändung belief sich auf ca 200€, und wurde mit der Est einbehalten.
Stand jetzt müsste Person A 2015 GEZ Zahlen, aber das mache ich nicht, da ich nie ein Vertrag bei denen unterschrieben habe.
Kann Person A gegen diese Pfändung etwas machen? könnt Ihr mir dort weiterhelfen?
Viele Grüße
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Hallo West1966,
die Rundfunkgebührenbefreiung können (meines Wissens) diejenigen mit nutzen, die im selben Haushalt mit zusammen mit dem Rundfunkgebührenzahlungsbefreiten mitwohnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.