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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Tommy am 01. Juni 2015, 19:03

Titel: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Tommy am 01. Juni 2015, 19:03
Hallo zusammen,

mal wieder ein rein fiktiver Fall:
Person A hat den BS verklagt. Klagebegründung wurde vom Beklagten erwidert und es gehen diverse Schreiben hin und her. Nun hat das VG reagiert und das folgende - im Anhang befindliche - Schreiben versendet. Der Kläger zielt auf eine Ruhendstellung des Verfahrens ab. In der Klage wurden die in dem Schreiben genannten Gründe geltend gemacht.
Wie soll der Kläger nun am besten reagieren? Gar nicht? Das VG nochmals auf die Ruhendstellung hinweisen? Eine mündliche Verhandlung wird als nicht zielführend angesehen.

Danke
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Gast am 01. Juni 2015, 19:55
Person A hat den BS verklagt.

Anhang ist noch nicht freigeschaltet. Ich hoffe doch aber, dass sich A's Klage gegen den WDR richtet und nicht gegen BS.

Eine mündliche Verhandlung wird als nicht zielführend angesehen.

Gibt es dafür (wenigstens) einen stichhaltigen Grund?

Ich bin nämlich vom genauen Gegenteil überzeugt: Im Falle einer mündlichen Verhandlung würde es erstens keine gesichtslose Farce werden. Zweitens können Joker ausgespielt werden, auf die in der Urteilsfindung noch eingegangen werden muss! Es gibt sicher noch weitere gute Gründe die Zügel nicht komplett abzugeben!!
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Sacred am 01. Juni 2015, 22:57
Man sollte sich in diesem Fall für den Hinweis der Kammer über deren bisherige Entscheidungen bedanken.
Jedoch freundlich und bestimmt selbst darauf hinweisen, dass die oberste Gerichtssprechung zu diesem Thema bislang nicht stattgefunden hat.

Das die bisherige Rechtssprechung für den Bürger nicht nachvollziehbar ist ergibt sich bereits daraus, dass das jetzige Finanzierungssystem plötzlich allen Grundrechten entspräche, obwohl noch zu Zeiten des alten Gebührenmodels, ein derartiges Beitragssystem nicht mit den Grundrechten vereinbar gesehen wurde. Weiter widerspricht die bisherige allgemeine Rechtssprechung allen bisherigen Gutachten über das neue Finanzierungssystem [hier ein paar anführen] und selbst der Bundesregierung [entsprechender Querverweis auf das Gutachten ausm Finanzmin.].

Daher besteht aus Sicht des Klägers sehr wohl Bedarf das Verfahren fortzuführen, allein um - wie viele tausende andere Bürger - eine Entscheidung des obersten Gerichtes zu erhalten.
Jedoch versteht der Kläger um den Hinweis der Kammer und bietet an, dass Verfahren ruhend zu stellen, bis in den anderen Vorgängen eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wurde.

Sowas würde doch in so nem fiktiven Fall gut als Antwort passen oder?
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Tommy am 04. Juni 2015, 14:01
Danke für den Input.

Weiter widerspricht die bisherige allgemeine Rechtssprechung allen bisherigen Gutachten über das neue Finanzierungssystem [hier ein paar anführen] und selbst der Bundesregierung [entsprechender Querverweis auf das Gutachten ausm Finanzmin.].
Das zweite Gutachten kenne ich. Welche Gutachten meinst du denn an der ersten Stelle?
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Rochus am 05. Juni 2015, 10:23
Um welches VG in NRW geht es denn eigentlich?
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Tommy am 07. Juni 2015, 21:16
VG Köln
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Tommy am 22. Juli 2015, 19:08
Person A hat mir an Update gegeben:
Der Antrag zur Ruhendstellung wurde von der Gegenseite lapidar abgelehnt (ohne Begründung).
Nun hat Person A eine Ladung zur mündlichen Verhandlung bekommen. In diesem Schreiben, stellt die Kammer bereits fest, dass diese die Voraussetzungen zur Ruhendstellung als nicht gegeben ansieht. Über den Ausgang des Urteils muss man nicht spekulieren, dieser dürfte damit bereits feststehen.
Person A fragt sich daher nun:
Wenn der Termin stattfindet, was für weitere Kosten entstehen? Fahrtkosten sowie Arbeitszeit der Gegenseite? Gibt es da Schätzungen? Sowohl das VG als auch der WDR befinden sich ja in Köln, aber wer weiß wo plötzlich der Anwalt herkommt.
Das Datum passt dem Kläger nicht, da dieser dort keinen Urlaub nehmen kann. Kann das Verfahren einfach verschoben werden?
Kann Person A auf eine mündliche Verhandlung verzichten (da diese sowieso nicht erfolgsversprechend ist)? Wenn ja, muss dieser Wunsch einfach nur formlos beim Gericht eingereicht werden (und ist es ausreichend, wenn der Kläger darauf verzichtet, damit diese nicht stattfindet)?
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Tommy am 30. Juli 2015, 19:37
Hat niemand eine Meinung bzw. Tipps für Person A?
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Kurt am 30. Juli 2015, 20:38
bzgl. Vorzugslast(en) usw. hier > http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15218.msg101391.html#msg101391

Gruß
Kurt

PS: (siehe Bild 1) >die "Kammer" sollte sich entscheiden ob sie von einem verplichtend zu zahlenden Rundfunkbeitrag oder einer Gebührenpflicht spricht...
scheinbar egal: das Recht wird solange gerade gebogen bis es "im Namen des Volkes" für die Rundfunkmafia passt !!!???
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Roggi am 31. Juli 2015, 00:05
Auf eine mündliche Verhandlung sollte nicht verzichtet werden. Auch wenn man verliert, man verzichtet auf einiges, war hier vor einiger Zeit schon Thema. Man kann aber drauf verzichten, WDR und Gericht werden sich freuen und WDR braucht nicht zustimmen. Die Gegenseite berechnet manchmal 20 Euro. Zur Terminverschiebung einfach eine Anfrage ans Gericht, anrufen oder schriftlich. Bei wichtigen Gründen geht es.
Titel: Re: Klagen in NRW aussichtslos?
Beitrag von: Tommy am 31. Juli 2015, 10:48
Person A ist alles andere als rechtssicher, sondern ein reiner Laie. Ebenfalls sind die Erfolgsaussichten nicht vorhanden, wenn das Gericht in der Einladung die Klage schon abmoderiert.
Ferner hat Person A folgendes nachdenklich gestimmt:
Zitat
Ich werde auf eine mündliche Verhandlung verzichten.
Denn der Richter, wie auch der Beklagte, können Dich sehr schnell überfahren. Insbesondere, da sie ja, wie man sieht, sehr gerne zusammenhalten.
Ein falsches Wort und selbst die beste Begründung ist dahin. Bei einem Schriftsatz habe ich mehr Zeit auf meine Wortwahl zu achten und ev. noch Tipps im I-Net finden.

Abgesehen davon kann man Schriftliches veröffentlichen.
Ich habe in einen anderen Fall selbst erleben müssen, wie der gegnerische Anwalt dem Richter förmlich in den Ars... kroch und dieser sich sichtlich geschmeichelt fühlte.
Die an mich, vom RA, gerichteten Fragen waren aggressiv und laut. Sollte dazu dienen mich aus der Ruhe zu bringen.

Schlussendlich war der Plan von Person A auf eine Ruhendstellung mit der Klage abzuzielen. Dies hat aber nicht funktioniert. Da Person A nicht rechtsschutzversichert ist, ist die zweite Instanz keine Option. Daher würde es Person A tendenziell um Kosteneinsparungen gehen und wird den Beitrag wohl bezahlen müssen.