gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Naq_Nex am 01. Juni 2015, 14:22
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Hallo zusammen,
eine fiktive Person A hat ein Nebengewerbe G angemeldet. A wohnte bis Anfang 2012 mit Person B an Ort C. Das Gewerbe G ist seit Ende 2012 auf den neuen Wohnort D von Person A umgemeldet.
Nun kam an Ort C das erste Informationsschreiben vom Beitragsservice an. Person B hat das Schreiben an Person A geschickt, da B die neue Anschrift von A bekannt ist.
Person A hat das Schreiben geöffnet.
Wie soll Person A nun weiter vorgehen? Den Brief wieder zukleben, den Vermerk "Empfänger unbekannt verzogen" auf den Umschlag notieren und in den nächsten Postkasten werfen? Oder einfach ignorieren?
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße!
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Ein Belustigungsschreiben vom Belästigungsservice?
Oder war es ein Belästigungsschreiben vom Belustigungsservice?
Dringlich mal B einen Einlauf machen, diese Briefe nicht mehr anzunehmen.