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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 28. Mai 2015, 17:10

Titel: Frage ins Blaue hinein: GEMA
Beitrag von: pinguin am 28. Mai 2015, 17:10
GEMA-Gebühren müssen doch alle jene Veranstalter zahlen, die in und für die Öffentlichkeit Werke anderer Produzenten aufführen?

Wenn "Ja"; zahlen die Rundfunksender an die GEMA GEMA-Gebühren zugunsten all jener Produzenten, deren musikalische, filmische bzw., (um mit EU-Wortlaut zu schreiben), audio-visuelle Produkte sie ausstrahlen?

-- Wenn "Nein"; warum nicht?
Titel: Re: Frage ins Blaue hinein: GEMA
Beitrag von: Uupss am 28. Mai 2015, 17:16
Der ÖR ist befreit.

Titel: Re: Frage ins Blaue hinein: GEMA
Beitrag von: pinguin am 31. Mai 2015, 16:28
Der ÖR ist befreit.
Wer übernimmt denn dann jene GEMA-Beträge zur Zahlung an die Fremdproduzenten, die den Fremdproduzenten zustehen würden, würde der zahlungspflichtige Veranstalter diese GEMA-Beträge zahlen?
Titel: Re: Frage ins Blaue hinein: GEMA
Beitrag von: Radio_Libertas am 01. Juni 2015, 10:06
Meines Wissens ist der ÖRR nicht befreit. Wenn irgendein ÖRR-Radiosender die Hitparaden rauf und runter trällert, dann muss dieser ÖRR-Sender genau so Gema zahlen, wie ein Privatsender. Teilweise wird jedoch nicht direkt an die Gema gezahlt. Wenn z. Bsp. eine Produktionsfirma für die ARD einen Tatort produziert und darin die Hitparade rauf und runter geleiert wird, dann zahlt die Produktionsfirma die Gema. Für die ARD bleibt das dann "kostenfrei", was natürlich auch nicht stimmt, da die Gema-Gebühren im Preis für den Tatort mitinbegriffen waren.
Titel: Re: Frage ins Blaue hinein: GEMA
Beitrag von: 907 am 01. Juni 2015, 10:29
GEMA ist drin
0,24 Euro von 17,98 Euro
oder ca. 100 Millionen Euro pro Jahr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7150.msg52772.html#msg52772
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