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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 28. Mai 2015, 17:03
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... in Trägerschaft der Landesrundfunkanstalten?
Wenn es heißt, daß der Intendant für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung bekommt, so deutet dieses doch auf die Strukturen eines Vereines hin?
Wenn "Ja"; hat es überhaupt öffentlich-rechtliche Vereine?
Wenn "Ja", erhalten die übrigen Mitarbeiter der ARD auch eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit?
Hat es keine öffentlich-rechtlichen Vereine, ist die ARD nicht zum Bezug von Rundfunkgebühren bzw. -beiträgen berechtigt, da diese nur einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zur Verfügung stehen dürfen.
Die Definition als öffentlich-rechtliche Anstalt kollidiert mit der Art der Bezahlung des Intendanten bzw. aller Mitarbeiter, sofern diese auf gleiche Weise für ihre Tätigkeit bezahlt werden.
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Wenn es heißt, daß der Intendant für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung bekommt, so deutet dieses doch auf die Strukturen eines Vereines hin?
Die Intendanten der Anstalten erhalten keine Aufwandsentschädigungen, sondern Bezüge. Siehe z. B. § 41 Abs. 4 Satz 1 WDR-Gesetz
"Der WDR veröffentlicht die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und der vom Rundfunkrat gewählten Direktorinnen und Direktoren unter Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, im Geschäftsbericht."
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044#det296550 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044#det296550)
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Die Rechtsnatur und die Zuständigkeiten der ARD im Wandel der Zeiten
Gesellschaft oder Verein?
Unumstritten war diese Einschätzung aber nie, denn bereits in der Gründungsphase
der ARD waren zwei verschiedene Arten von Rechtsformen für die zukünftige
Kooperation diskutiert worden.
http://rw22big3.jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=678 (http://rw22big3.jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=678)
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@Greyhound
Es geht nicht um den WDR, sondern um den höchstrichterlich als nicht rechtsfähig eingestuften "Verein" namens ARD.
Ich kann mich entsinnen, daß vor nicht allzulanger Zeit hier im Forum geschrieben worden ist, daß der Intendant der ARD eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit für die ARD erhalten hätte, steuerfrei?
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Vielleicht passt es nicht zu 100% hier rein, aber dennoch geht es um einen Verein:
http://www.swr-sportgruppen.de/index.html (http://www.swr-sportgruppen.de/index.html)
So ist meine dumme Frage, ob nur die SWR(Anstalt)-Mitarbeiter beitreten können und ob in diesen Verein etwas von den allgemeinen Beitragsgeldern aus RBStV reinfließt?
Ist das überhaupt legitim, weil in der Satzung drin steht, dass dieser zur Förderung der sportlichen Aktivitäten der SWR-MitarbeiterInnen dient?