gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: marga am 28. Mai 2015, 11:09
-
Zur Information für Klagebegründungen, welche sich auch auf den Verstoß des § 14 Abs. 9 RBStV beziehen könnten.
Verwaltungsgericht Göttingen hält umfassenden Meldedatenabgleich im Zuge der Umstellung der Rundfunkgebühr auf einen Rundfunkbeitrag nicht für erforderlich.
Feststellung des VG:
Dabei hat es das das Recht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung gegen die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Institutsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeneinander abgewogen. Zwar gehe es hier nur um einen Einzelfall mit geringen finanziellen Auswirkungen. Das Gericht hielt es jedoch nicht für ausgeschlossen, dass seine Entscheidung Breitenwirkung entfaltet und dadurch das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt infrage gestellt wird.
http://www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19354&article_id=117918&_psmand=125
+++
-
Diese Meldung scheint bereits sehr alt zu sein, zumindest laut der Artikel-Informationen
Artikel-Informationen
06.09.2013
-
Folgeinstanz
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130002466&st=null&showdoccase=1
-
Folgeinstanz
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130002466&st=null&showdoccase=1
Mit dieser Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz ist wieder Recht gesprochen worden, welches durch den Vorsitzenden der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mit seiner Stellungnahme zur Umsetzung des RBStV vom Okober 2010, stark kritisiert, sowie die Datenerhebungsbefugnisse und die Aushebelung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG bei der Einführung des Systemwechsels als fragwürdig bezeichnet wurde........
Ein stetiger Mitstreiter aus hiesigem Forum schrieb vor kurzem ---- Dieser RBStV ist juristisch so abgesichert, dass nur die Möglichkeit einer politischen Lösung als sicher erscheint........
https://diedatenschuetzerrheinmain.files.wordpress.com/2012/10/15-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-stellungnahme-datenschutzbeauftragte-bund-und-lc3a4nder.pdf
+++