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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Service am 28. Mai 2015, 07:12
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Alles rein fiktiv:
Guten Morgen!
Als die Oma der Tante im Holzhaus damals den Briefkasten öffnete fand sie das vor (siehe Anhang). :-\
Das Schreiben ist schon ~2 Wochen alt.
Die werden jetzt so richtig dreist. Schon in der Zahlungsaufforderung einmal vorsichtshalber den Säumniszuschlag mit aufzuführen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung war nicht dabei, also nur Infopost. Evtl. kann das jemand der Mods mit in den "Ablauf" als neues Bsp mit aufnehmen. Die Oma würde sich freuen.
Das sollte doch auch ein weiterer Punkt für ein Klageverfahren sein. Kommentare erwünscht. :police:
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Das ist Opa von schräg gegenüber auch schon widerfahren: Er bekam dieses Info-Schreiben von BS "Zahlung der Rundfunkbeiträge" inkl. ausgewiesenem Säumniszuschlag bereits August 2014.
Das Verrückte an der Sache: Opa ereilte bis zu diesem Zeitpunkt noch kein einziger Bescheid der LRA. :police:
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Der Schwiegerpapa einer Nichte meinte, dass diese Vorgehensweise mit den Säumniszuschlägen von BS/Anstalt selbst den manchen Richter am Verwaltungsgericht ankotzt :D
Siehe die Verhandlungen gestern in Stuttgart:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13851.msg96120.html#msg96120 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13851.msg96120.html#msg96120)
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Der Schwager einer MILF bekam auch kürzlich diesen Wisch zugestellt.
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Wie könnt rein hypothetisch der Märchenonkel dagegen vorgehen?
Versuchter Betrug? Bereicherung?
Die Dreistigkeit kann der Märchenonkel nicht so stehen lassen, zumal das Schreiben schon vor dem 3-Monatszeitraum fiktiv erstellt worden ist. Also zudem noch Vorsatz.