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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Natse am 26. Mai 2015, 10:24
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Das Video erklärt super warum wir nicht zahlen müssen und was diese Anstalt für ein ***verein ist.
Macht fast schon Spaß sich dieses Video anzugucken und dazu macht es Mut dagegen anzugehen!
ARD ZDF Beitragsservice (GEZ) - Das GERICHTSURTEIL
https://www.youtube.com/watch?v=-uFyxRJJsOU
***Edit "Bürger": Bitte auf regelkonforme Wortwahl achten.
Zukünftig Titel- und Inhaltsangabe bitte mit einfügen, da nicht jeder Lust hat, irgendwelchen Links ins Blaue hinein zu folgen.
Thread wird geprüft - und bleibt mindestens vorläufig geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Ergänzende Hinweise am Ende des Threads
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14341.msg96019.html#msg96019
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Herr X hat sich dieses Video angeschaut und ist nicht von der Aussagekraft überzeugt. Alleine der Umgang mit Effekt-Filtern lässt dieses Video, unseriös erscheinen.
Herr X empfindet dieses Video und ähnliche Videos ( Fr**ndes*r*** Heim*t und R***t ) als unseriös und gefährlich noch dazu.
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Niemand hat gesagt das es professionell gemacht ist, aber es wird leicht verständlich erklärt
Und laut den Urteilen,Aussagen der Rechtsanwälte, usw. die Sie telefonisch interviewt geht ja wohl hervor das hier kein blödsinn erzählt wird.
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Blödsinn vielleicht nicht, aber Halbwissen, verkürzte Zusammenhänge und Auslassungen.
Fängt schon da an, dass das Urteil aus Tübingen um das es geht noch gar keine Rechtskraft hat, weil zur Zeit Revision beim BGH anhängig ist.
Siehe z.B. unter
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg88883.html#msg88883
Außerdem wurden die Schriftstücke des BS seit diesem Urteil abgeändert, so dass einiges nicht mehr zu trifft.
Die Aufmachung des Videos spricht dabei zusätzlich mehr für attention whoring als alles andere.
Edit "Bürger":
...so ist die Angelegenheit/ das Video wohl zu bewerten.
Im Übrigen gilt:
Die ledigliche juristische Auseinandersetzung bzgl. der Vollstreckung und deren formaler Unzulänglichkeiten ändert faktisch nichts an der grunsätzlich bestehenden Zahlungspflicht per sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV). Die Formalien können i.d.R. geheilt werden - und spätestens dann steht die Forderung wieder auf der Agenda. Und das wird solange gehen, wie der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" besteht.
Damit dieser grundsätzlich gekippt bzw. in wesentlichen Regelungen revidiert wird, dazu dient der Rechtsweg gegen die Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe aufgrund insbesondere formeller und materieller Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. RBStV.
Diese Verfassungswidrigkeit muss dann erst höchstinstanzlich festgestellt werden.
Lediglich die bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung vorübergehend abzuwehren, bedeutet zwar, dass die Forderung vorläufig aufgeschoben ist - jedoch eben nicht aufgehoben.
Insofern ist das jetzt am BGH anhängige Revisions-Verfahren zwar hochinteressant - jedoch in der Sache ansich nur bedingt von Belang.
Die verkürzte Aussage im Video 3:50min
"[...] dass die Sache mit der Zwangseintreibung schon allein deshalb flachfällt, weil der, der das Geld eigentlich haben will - also die Landesrundfunkanstalt oder eine rechtsfähige Vertretung dieser - weder eindeutig noch umfassend bezeichnet ist... und damit hat sich die Sache auch schon erledigt"
stimmt so einfach eben nicht - denn "erledigt" hat sich damit grundsätzlich erst einmal gar nichts.
Weder im Einzelfall - noch grundsätzlich für die Allgemeinheit.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
...und ergänzend auch:
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html