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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: alex1 am 24. Mai 2015, 20:44

Titel: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: alex1 am 24. Mai 2015, 20:44
Hallo liebe Gegen-GEZler,

nun wurde für Person a eine mündliche Verhandlung anberaumt.

In der Klagebegründung wurden folgende Punkte angeführt:

1.Rundfunkbeitrag ist eine Steuer -Art.105ff GG
2.Rundfunkbeitrag verletzt die negative Informationsfreiheit-Art.5 Abs.1 GG und Art.2 Abs.1 GG
3.Rb greifft in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein
4.Rb und seine Mittelverwendung sind demokratisch nicht legitimiert-Fehlen von Staatsfreiheit und Staatsferne-
   Art.5 Abs.1 Satz GG
5.Rb verletzt die Gewissensfreiheit-Art. I GG
6.Rb verletzt die Religionsfreiheit-GG Art.4
7.Rb verletzt die allgemeine Handlungsfreiheit-Art.2 Abs.1 GG
8.Rb nicht legitim mangels Unterschrift-BVerfGE 1 Bvf 622/98
9.Kläger ist NIcht-Konsument ö-r Rundfunkinhalte-zugesichertes Recht der ungehinderten Informationsbeschaffung-
   Art.5(1) GG
10.Rb unzulässig wegen Nicht-Vertrag-niemand darf gezwungen werden,einer Vereinigung anzugehören-
     MRK Resolution 217 A(III) Art.20,Ziff. 2 MRK

Fazit.Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig


Nachdem Person a nun schon mitbekommen hat,dass eine Klage so gut wie aussichtslos ist,stellt sie folgende Fragen:

Kommen durch die mündliche Verhandlung-ohne Anwalt-noch zusätzliche Kosten auf sie zu ?

Was kann Person a noch unternehmen,um einer Zahlung an die GEZ zu entgehen?

In Revision kann Person a nicht gehen mangels finanzieller Mittel,also wäre es doch besser zu zahlen,oder nach bekannt gegebenem Urteil,weiterhin die Zahlungsforderungen der GEZ zu verweigern?

Darf eine Urkundenbeamtin ein Urteil unterzeichnen,damit es Rechtskraft besitzt?

Was passiert,wenn Person a das Urteil ignoriert ?

Wie kann Person a am besten weiter verfahren?

Wäre von der Wohnung abmelden und sich dann später wieder erneut anmelden,und dem Meldeamt dann mitteilen,dass die Adresse nict an Dritte weiter gegeben werden darf,eine Möglichkeit,um keine Bescheide mehr zu erhalten ?

Person a wäre dankbar über Antworten .

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

liebe Grüße,alex1
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: alex1 am 24. Mai 2015, 21:34
So ja ,fast vergessen :laugh:

Die mündliche Verhandlung ist am 1.6.15 um 12 Uhr,Verwaltungsgericht Augsburg,Kornhausgasse 4(hinter dem Dom),Sitzungssaal 1 im EG.
Wer kommen möchte natürlich gerne ! 8)

alex1
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: 12121212 am 24. Mai 2015, 21:52
Kommen durch die mündliche Verhandlung-ohne Anwalt-noch zusätzliche Kosten auf sie zu ?
Gerichtskosten - Kosten der Gegenpartei wie Fahrtkosten

Was kann Person a noch unternehmen,um einer Zahlung an die GEZ zu entgehen?
- Zeit schinden - Erinnerung bei Vollstreckungen ( fehlerhafte Bescheide  - Katz Maus Spiel )

In Revision kann Person a nicht gehen mangels finanzieller Mittel,also wäre es doch besser zu zahlen,oder nach bekannt gegebenem Urteil,weiterhin die Zahlungsforderungen der GEZ zu verweigern?
Revison kann selbst eingelegt werden ( zu Protokoll der Geschäftsstelle - Rechtsverletzung gegeben....!?)

Darf eine Urkundenbeamtin ein Urteil unterzeichnen,damit es Rechtskraft besitzt?
Nein macht der Richter - nur die vollstreckbare Ausfertigung wird von Urkundsbeamten unterschrieben...

Was passiert,wenn Person a das Urteil ignoriert ?
Zwangsvollstreckung der Bescheide

Wie kann Person a am besten weiter verfahren?
in die Länge ziehen ( Katz/Maus Spiel mit Vollstrecker) zahlen oder zahlungsunfähig

Wäre von der Wohnung abmelden und sich dann später wieder erneut anmelden,und dem Meldeamt dann mitteilen,dass die Adresse nict an Dritte weiter gegeben werden darf,eine Möglichkeit,um keine Bescheide mehr zu erhalten ?
Nein - Daten werden weitergegeben

Person a wäre dankbar über Antworten .

Welche Möglichkeiten gibt es noch?
zahlungsunfähig
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: querkopf am 24. Mai 2015, 23:46
Zitat
Revison kann selbst eingelegt werden ( zu Protokoll der Geschäftsstelle - Rechtsverletzung gegeben....!?)

Diese Aussage ist definitiv falsch.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann mit der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht angegriffen werden. Die Berufung ist eine Tatsacheninstanz, d. h. hier können auch neue Sachverhalte in das Verfahren eingeführt werden.

Vor dem OVG besteht Anwaltszwang, d. h. der Kläger kann sich nicht selbst vertreten. Schon der Schriftsatz, mit dem die Berufung eingelegt wird, muß von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden. Da geht gar nichts mit "zu Protokoll bei der Geschäftsstelle"....

Gegen das Urteil der Berufungsinstanz besteht das Rechtsmittel der Revision, sofern die Revision durch das Berufungsgericht zugelassen wurde. Wurde die Revision nicht zugelassen, kann beim Revisionsgericht - in diesem Fall also beim Bundesverwaltungsgericht - die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Allerdings sind die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde gering, nur ein geringer Prozentsatz der Nichtzulassungsbeschwerden ist erfolgreich. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen, ist das Berufungsurteil rechtskräftig.

Wurde die Revision zugelassen, so prüft das Revisionsgericht das Berufungsurteil lediglich auf Rechtsfehler bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung des Berufungsgerichtes. Neue Sachverhalte können nicht mehr in das Verfahren eingeführt werden.

In der Revisionsinstanz besteht ebenfalls Anwaltszwang. Zumindest vor dem BGH darf die Vertretung nur durch Anwälte erfolgen, die eine besondere Zulassung zum BGH haben. In Deutschland sind dies etwa ein Dutzend.

Das Urteil der Revisionsinstanz kann nur noch durch die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht darauf überprüft werden, ob das Revisionsurteil bzw. das nach Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftige Berufungsurteil den Kläger in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzen.

Und wer jetzt immer noch nciht genug hat, der geht zum EuGH....
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: 12121212 am 25. Mai 2015, 00:06
http://norm.bverwg.de/jur.php?vwgo,134

so wie es scheint kann im Verwaltungsrecht das erstinstanzliche Urteil nicht mit der Revision
angegriffen werden...
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: querkopf am 25. Mai 2015, 00:37
Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Trotz der bestehenden erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages wird kein Gericht 1. Instanz es wagen, Den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig zu erklären - dazu ist die politische Brisanz einer solchen Entscheidung zu groß.

Folglich wird vor jedem Verwaltungsgericht (=1. Instanz) jede Klage abgewiesen, die sich ausschließlich auf die Verfassungswidrigkeit des Beitrags beruft.

Einen möglicherweise erfolgversprechenden Ansatz für ein Urteil zugunsten des Klägers sehe ich darin, die Rechtsgültigkeit der angefochtenen Beitrags- und Widerspruchsbescheide anzugreifen. Denn diese sind nachweislich nicht von der Rundfunkanstalt selbst, sondern vom Beitragsservice erlassen worden, der dazu jedoch nach dem Wortlaut der Gesetze nicht befugt ist.

Allerdings wird das Recht - auch von den Gerichten - passend zurechtgebogen, indem sich auch die Gerichte nur auf §10 Abs. 7 RBStV beziehen, obowhl in §10 Abs. 5 Steht, daß rückständige Beiträge nur von den Landesrundfunkanstalten selbst festgesetzt werden dürfen. Das Ganze wird dann noch mit den Ausführungen im "Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht" untermauert, bei dem allerdings das Kapitel Beitragsrecht vollständig von Autoren geschrieben wurde, die entweder beim Beitragsservice oder bei einer Rundfunkanstalt angestellt sind. Die Kommentierung des §10 Abs. 7 wurde von Kira Tucholke verfaßt - diese Autorin ist manchem Mitforenten durch ihre Unterschrift unter dem Widerspruchsbescheid zumindest dem Namen nach bekannt.

(Hinweis an die Moderatoren: die namentliche Nennung eines Autors verletzt diesen nicht in seinem Persönlichkeitsrecht)

Bei sämtlichen Verfahren wegen Rundfunkbeitrags muß also der Beck'sche Kommentar als Rechtsauslegung der beklagten Partei und damit als Parteivorbringen angesehen werden. Ein Gericht, das das Urteil auf diesen Kommentar stützt, verletzt m. E. den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unparteilichkeit der Gerichte, so daß das Urteil in der Berufung angreifbar ist.

Zu dem Komplex der vermuteten Rechtswidrigkeit der Beitrags- / Widerspruchsbescheide werde ich in den nächsten Tagen noch ausführlicher schreiben. Jetzt ist es mir einfach zu spät...

Ich hatte diesen Themenkomplex für RA Bölck ausgearbeitet, allerdings spezifisch für den WDR, damit er dies in einem Schriftsatz in mein Berufungsverfahren vor dem OVG Münster einführt. Ich werde die entsprechenden Vorschriften für den BR recherchieren und meinen Text entsprechend anpassen. Da ich jedoch noch ein Leben abseits des Rechners habe, kann dies einige Tage dauern.

Ein Hinweis: Du kannst auch noch in der Verhandlung einen Schriftsatz bei Gericht einreichen. Hierzu übergibst Du den Schriftsatz dem Vorsitzenden der Kammer. Ein weiteres Exemplar übergibst Du dem Vertreter der Rundfunkanstalt - das geschieht nicht aus reiner Freundlichkeit, sondern ist ein prozeßrechtliches Muß.

Und nun geh ich ins Bett....

querkopf
....müde.....
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Bürger am 25. Mai 2015, 05:21
Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Ruhendstellung in Erwartung höher- bis höchstinstanzlicher Entscheidungen...?

VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355
DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14280.0.html

"[...] weil dies auf Ihren übereinstimmenden Antrag hin angesichts der zu erwartenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags zweckmäßig erscheint."

Im Einverständnis der Beteiligten (auch vom SWR, freu) wird das Ruhen des Verfahrens mit dem Recht des jederzeitigen Wiederaufrufs der Sache angeordnet.

usw.

Erste höher- bis höchstinstanzliche Verfahren sind bereits anhängig bzw. in der Warteschleife:
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe (Az. AR 1409/15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101
 
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14068.0.html
 
sowie in Sachen der in einigen Punkten höchst fragwürdigen Forderungs- und Zwangsvollstreckungspraxis
Bundesgerichtshof (BGH)
BGH Karlsruhe, Beratungstermin 11.06.15, Az. I ZB 64/14, Revision zu LG Tübingen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14296.0.html



Beachte hierbei jedoch die mitunter ablehnende oder an die Vorbedingung zwischenzeitlicher Zahlung geknüpfte Haltung der Rundfunkanstalten...

BR lehnt Ruhen des Verfahres ab
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14298.0.html

Hilfe zur Vorbereitung auf meinen Verhandlungstermin (siehe Kalender)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12840.msg88586.html#msg88586

Zitat
Der Kläger begehrt damit wohl ein Ruhen des Verfahrens. Wie dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt ist, kann der Beklagte dem nur zustimmen, wenn der Kläger die Rückstände und laufenden Beiträge während des Ruhens einstweilen bezahlt. ... Der Kläger möge erklären, ob er bereit ist, diesen Beitrag und auch in Zukunft fällig werdenden Rundfunkbeiträge einstweilen zu bezahlen. Im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig ist, erhält der Kläger die zwischenzeitlich geleisteten Zahlungen zurück.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: pinguin am 25. Mai 2015, 08:45
Eigentlich ist doch eine mündliche Verhandlung gar nicht so schlecht, wenn man gut argumentieren kann? Immerhin läßt sich da im Zweifel mehr herüberbringen, als es schriftlich möglich wäre, da man ja sofort auf jede aufkommende Frage des Richters und der Gegenseite entsprechend antworten kann?
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Bürger am 25. Mai 2015, 08:59
...wenn die Meinungen so vorgefasst sind, wie derzeit - incl. eines schon bereitliegenden "Muster-Urteils",
dann könnte eine Ruhendstellung tendenziell vielversprechender sein als eine (abgewiesene) Klage.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Roggi am 25. Mai 2015, 11:24
Eigentlich ist doch eine mündliche Verhandlung gar nicht so schlecht, wenn man gut argumentieren kann? Immerhin läßt sich da im Zweifel mehr herüberbringen, als es schriftlich möglich wäre, da man ja sofort auf jede aufkommende Frage des Richters und der Gegenseite entsprechend antworten kann?
Bei den Verhandlungen, bei denen ich Zuschauer war, wurde nichts verhandelt. Der Richter fungierte als Verteidiger des WDR, mit einer seltsam anmutenden Gestik wurden die bekannten Textbausteine so albern vorgetragen, dass man sich im Kasperletheater wähnte. Wird im Kasperletheater nicht auch erklärt, wer Gut oder Böse ist, ohne weitere Beweise? Auf jeden Fall fragt die Gegenseite nichts und der Richter schon gar nicht. Der Kläger kann fragen so viel er will, er bekommt keine Antworten. Nur zuletzt fragte der Richter, ob der Kläger noch Anträge stellen will, das wird wohl die passende Gelegenheit sein, die Ruhendstellung zu beantragen.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: pinguin am 25. Mai 2015, 13:10
Auf jeden Fall fragt die Gegenseite nichts und der Richter schon gar nicht. Der Kläger kann fragen so viel er will, er bekommt keine Antworten.
Wozu dann eine mündliche Verhandlung?
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Roggi am 25. Mai 2015, 13:22
Zitat von: pinguin link=topic=14316.msg95940#msg95940
Wozu dann eine mündliche Verhandlung?
Die Klage wird nicht vorgelesen, sondern die Argumente werden stichpunktartig abgearbeitet oder vorgetragen. Ob alle Argumente berücksichtigt werden, kann man als Zuschauer nicht beurteilen, wenn man die Klage nicht kennt. Eine Klage ist erforderlich, um sich gegen dieses System zu wehren, eine Verhandlung ist erforderlich, um es öffentlich zu machen. Bei solchen Verhandlungen haben Zuschauer vieles mitbekommen, was ansonsten nicht öffentlich geworden wäre. Ob sich unsere Volksvertreter und Richter irgendwann endgültig die Maske von ihrer gierigen Fratze reissen, ist fraglich. Aber nur bei solchen Verhandlungen besteht dazu die Möglichkeit.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: mickschecker am 25. Mai 2015, 14:01
...wenn die Meinungen so vorgefasst sind, wie derzeit - incl. eines schon bereitliegenden "Muster-Urteils",
dann könnte eine Ruhendstellung tendenziell vielversprechender sein als eine (abgewiesene) Klage.
Die schon mehrfach gewährte Ruhendstellung ist m.E. doch sowieso schon mal ein gewisses Eingeständnis , dass an der ganzen Sache doch etwas faul sein muss.
Trotzdem muss weiterhin bei jeder Klage hartnäckig darum gekämpft werden , dass zumindest dieser Teilerfolg erzielt werden kann.
Im Grunde geht es bei jeder Klage doch eh nur um die immer wieder kehrende Anprangerung und Infragestellung des widersinnigen Rundfunkbeitrages mit fast identischen Argumenten.
Nach einfachen Zusammenzählens der Fakten und dem vernünftigen Mitwirken der Richter wäre nach gesundem Menschenverstand eigentlich jede Klage ruhend zu stellen.
Dies käme allerdings wieder einer Kapitulation gleich , es würde sich in Windeseile verbreiten und die Klagewelle zu einem Tsunami ansteigen lassen...
Deswegen lässt man weiterhin zappeln und nur äußerst widerwillig ruhend stellen , die Quelle darf schließlich nicht so schnell und merklich schwächer sprudeln.
Derzeitige Ruhendstellungen sind als erste Anzeichen einer Ohnmacht gegenüber des selbst von Justiz und Politik initiierten Schwachsinns zu werten.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: GenugGEZahlt am 25. Mai 2015, 15:55
Na dann wünsche ich dir gutes Gelingen, wenn ich Zeit habe, komme ich dazu.

P.S.: Ich klage auch in München gegen den Verein, habe mich aber jetzt in Absprache mit meinem Anwalt (ja genau der *g) dazu entschlossen, einem schriftlichen Verfahren zuzustimmen. Denn ich will dieser Farce vor Gericht keine weitere Bühne schenken und spare mein Geld für die Berufung. Denn so wie mickschecker es sagt, wird ein Musterurteil höchst wahrscheinlich schon bereit liegen. Eigentlich geht es in der ersten Insatnz nur darum, ein zusammenkopiertes Urteil zu bekommen, dass man in der zweiten Instanz zerpflücken kann...
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: ThisIsSparta! am 27. Mai 2015, 18:46
Hier mal nebenbei heutige Verhandlungen in Stuttgart. Auch u.a. mit dem Thema Ruhestellung...
VG Stuttgart - 27.05.2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13851.msg96117.html#msg96117

Dabei wurde die Verfahrensruhe angesprochen und vom Richter erklärt, dass beide Parteien dieser zustimmen müssen. Seitens SWR wird es nur gemacht, wenn die laufenden Beiträge beglichen werden. Diese Forderung war dem Kläger aber neu und er war bezüglich dieser "Regel" zur Ruhe etwas überrascht.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: alex1 am 28. Mai 2015, 18:02
Heute ein Schreiben vom Verwaltungsgericht Augsburg:

Zitat
...teilt der Beklagte mit,dass wegen der Eindeutigkeit der Sach-und Rechtslage kein Vertreter zum Termin am 1.6.15 um
   12 Uhr erscheinen wird....


Person a wird am Montag einen weiteren Schriftsatz abgeben mit der Begründung :

-die gestellten Rechnungen weisen einen Formfehler auf-auf jeder Rechnung fehlt die Umsatzsteuernummer.
 Falls eine Firma umsatzsteuerbefreit ist,muss dies auf der Rechnung stehen,auch die jeweiligen Gründengestellten des

-Das vom Bundesfinanzministerium beauftragte Gutachten zu berücksichtigen

-Verhältnismäßigkeit der Einkommen der Angestellten des ö-r  und des Einkommens von Person a

-Veruntreuung beim KiKa 9,9 mio €,hohe Abfindung an Gottschalk


Nun fragt Person a,ob das stichhaltige Argumente sein könnten,besonders der Formfehle der Rechnungen
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Mai 2015, 19:32
Das sind keine Rechnungen, sondern Bescheide über ör Abgaben. Die Nummer  mit der UID bringt nichts, außer dass man vom Gericht ausgelacht wird.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: tokiomotel am 28. Mai 2015, 22:36
Heute ein Schreiben vom Verwaltungsgericht Augsburg:

...teilt der Beklagte mit,dass wegen der Eindeutigkeit der Sach-und Rechtslage kein Vertreter zum Termin am 1.6.15 um
   12 Uhr erscheinen wird....
Welch ein arroganter Haufen , da wird zwischen eventuell gefährlichen und den gewöhnlichen Klagen unterschieden.
Gibt es denn keine Handhabe , dass bei jeder Klage ein Vertreter der gierigen Geier zu erscheinen hat.
Wofür werden 105€ Gerichtskosten gelöhnt , wenn sich der Beklagte so scheinheilig davon schleichen kann.
Wäre es nicht angebracht darauf zu bestehen , dass ein Beklagten-Fuzzi zu erscheinen hat.
Mit welch arroganten Recht schwafelt er von einer Eindeutigkeit der Sach-und Rechtslage.
Andernfalls man das billige Prozedere ablehnt und die Klageerwiderung als Farce anzweifelt .
Ohne Erscheinen des Beklagten sollte eigentlich jede Verhandlung diesbezüglich abgelehnt werden.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: 12121212 am 28. Mai 2015, 23:01
eventuell was nachlegen ....
Es wird hiermit beantragt das festgestellt wird das die streitgegenständlichen, irrtümlich
als Verwaltungsakte (Beitragsbescheide) bezeichneten Schreiben für nichtig erklärt werden,
da diese offensichtlich keine Verwaltungsakte sind.

Streitwert für diesen Antrag: xxxxx


Die Antragsgegnerin behauptet die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erstellt, versand und zugestellt zu haben.
Dies wird bestritten. Es existiert kein diesbezüglicher Verwaltungsakt und demzufolge kein Vollstreckungstitel der Antragsgegnerin. Der unsubstantiierte Vortrag der Antragsgegnerin ist vermutlich unwahr und genügt den Anforderungen nicht, da kein Beweis angeboten wurde. Die Antragsgegnerin möge darlegen welcher Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalt die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erlassen und versand hat. Es ist beabsichtigt den Mitarbeiter als Zeuge zu benennen.
Beweis: Es gibt keinen Mitarbeiter der Rundfunkanstalt der die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erstellt und versand hat.
Ich stelle hiermit den Beweisantrag (§ 445 ZPO) die Antragsgegnerin  über diese Tatsache zu befragen.

Jegliche Schreiben die die Antragsgegnerin bis jetzt vorgelegt hat (und die irrtümlich als Verwaltungsakte bezeichnet werden )
wurden vom nichtrechtsfähigen -ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln erstellt.
Dieser kann keine Verwaltungsakte erlassen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Beweis Zeuge: Geschäftsführer des benannten Beitragsservice in Köln.: Dr. Stefan Wolf
Herr Wolf wird darüber Auskunft geben das es sich bei diesen Schreiben (und die irrtümlich als Verwaltungsakte von der Antragsgegnerin bezeichnet werden ) um Schriftstücke aus seinem Hause handelt.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: querkopf am 29. Mai 2015, 01:00
1.
Ich halte es für unbedenklich, wenn kein Vertreter der beklagten Rundfunkanstalt anwesend ist. Denn dann kann dieser nicht anwesende Vertreter auch nicht in die Suppe spucken, wenn der Kläger in der Verhandlung neue Sachverhalte und Einwendungen gegen die angefochtenen Bescheide mündlich oder - besser - schriftsätzlich vorträgt.

2.
Die Nummer mit der Umsatzsteuer-ID laß mal besser. Die unrichtige und juristisch unhaltbare Argumentation, der Beitragsservice sei eine Firma, geistert durch zahlreiche, nicht ernstzunehmende Beitrage in diversen Internetquellen. Die Tatsache, daß der BS einen Geschäftsführer hat, sagt nichts aus über dessen Rechtsform. Denn die Bezeichnung Geschäftsführer besagt lediglich, daß dort jemand die Geschäfte führt, nicht mehr. Und auch Vereine oder Organisationen haben einen Geschäftsführer.

Mit dem Argument der fehlenden Umsatzsteuer-ID auf dem Briefbogen kann man beim Richter zwei denkbare Reaktionen hervorrufen:
a) ein mildes Lächeln ob der Unwissenheit und Bedauern darüber, daß dem Kläger keine besseren Argumente eingefallen sind
b) ein geharnischter Wutausbruch ob der Dreistigkeit des Klägers und der Unsachlichkeit der Argumente

In beiden Fällen bedeutet dies nichts Gutes für den Prozeßverlauf.

3.
Ich habe, wie versprochen, mal einige Einwendungen gegen die Rechtsgültigkeit der Beitragsbescheide zusammengestellt. An diesen Einwendungen (die im vorliegenden Fall noch auf die Gegebenheiten beim BR angepaßt werden müssen) sollte das Gericht nicht achtlos vorübergehen können. Insbesondere sollte das Gericht darauf hingewiesen werden, daß die Heranziehung des "Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht" als Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unparteilichkeit des Gerichtes angesehen werden muß.

Aufgrund des Umfangs meiner Ausführungen habe ich sie als PDF hier zum Download bereitgestellt. (http://www.dmhfotografie.lima-city.de/pdf/Gedanken-zum-Recht-des-Beitragsservice.pdf)

Die für den BR geltenden Rechtsgrundlagen sind hier zu finden:

Bayerisches Landesrundfunkgesetz
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerisches-rundfunkgesetz100~attachment.pdf?version=f4796 (http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerisches-rundfunkgesetz100~attachment.pdf?version=f4796)

Beitragssatzung des BR
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/br-satzung-rundfunkbeitraegen-100~attachment.pdf?version=f3ca8 (http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/br-satzung-rundfunkbeitraegen-100~attachment.pdf?version=f3ca8)

Eine Satzung des BR habe ich nicht gefunden, obwohl im Bayerischen Landesrundfunkgesetz auf eine Satzung hingewiesen wird. Vielleicht habe ich auch etwas übersehen. Der BR nennt die Rechtsgrundlagen für seine Tätigkeit auf der Seite

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen102.html

Nun bleibt mir nur noch, Dir für den Montag noch einige schlagkräftige Argumente und viel Erfolg zu wünschen

querkopf
....daumendrückend
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: ThisIsSparta! am 29. Mai 2015, 07:06
Kann man nicht beim Gericht eine Waffengleichheit herstellen lassen, indem gebeten wird dem Kläger alle nötigen Unterlagen (auch zwecks Beweissicherung) mit genug Zeit zum Studieren zukommen lassen, weil er als Laie ohne umfangreichen Aufwand keinen Zugang zu diesen finden kann? D.h. all diese Dokumente wie die unauffindbare Satzung von BR usw.

Ich muss mich auch fragen, ob es nun in den zweiundhalb Jahren des lustigen RBStV keine einzige gerichtliche Entscheidung über das Thema ergangen ist, dass Beitragsservice all die Verwaltungsakte herausschickt??
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: alex1 am 29. Mai 2015, 19:20
Hab hier was gefunden...........zur satzung des BR     
http://http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerisches-rundfunkgesetz100.html
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: querkopf am 29. Mai 2015, 23:38
Hab hier was gefunden...........zur satzung des BR     
http://http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerisches-rundfunkgesetz100.html

Das ist nur das Landesgesetz über den Bayerischen Rundfunk. Dies habe ich in meinem obigen Beitrag bereits verlinkt. Die Satzung der Rundfunkanstalt, also quasi die Geschäftsordnung des BR, habe ich jedoch nicrgends gefunden, auch Tante Kugel hatte nichts gefunden.

Ich denke, daß man per Mail an das Justiziariat des BR unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz darum bitten sollte, die gesetztlichen Grundlagen für die Tätigkeit des BR vollständig zu benennen und diese vollständig im Wortlaut zu übermitteln. Hierbei sollte ausdrücklich die "Satzung des BR" erwähnt werden.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: alex1 am 30. Mai 2015, 17:55
Habe bei Gericht beantragt,dass die Beklagte die Satzung des BR offenlegen möchte

Danke Euch allen für die hilfreichen Infos !
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: gurke7 am 01. Juni 2015, 00:39
hi
das ist nun die etwas eher leichte Übung
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-satzung-rundfunkbeitraege-100.html
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: querkopf am 01. Juni 2015, 02:01
hi
das ist nun die etwas eher leichte Übung
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-satzung-rundfunkbeitraege-100.html

Wer lesen kann ist klar im Vorteil....

Du hast hier die bereits in meinem Beitrag verlinkte Beitragssatzung gefunden. Gesucht wird aber die Satzung des Bayerischen Rundfunks. Diese Satzung ist quasi die Geschäftsordnung der Rundfunkanstalt. Auf sie wird im Bayerischen Rundfunkgesetz auch Bezug genommen.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Bürger am 01. Juni 2015, 03:13
Gesucht wird aber die Satzung des Bayerischen Rundfunks. Diese Satzung ist quasi die Geschäftsordnung der Rundfunkanstalt.

...zum Verständnis für alle Mitsuchenden und zum Vergleich hier die
Satzung des MDR
http://www.mdr.de/presse/unternehmen/download1276-download.pdf
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Gucky am 01. Juni 2015, 07:30
Ich habe hier die Rechtsgrundlagen gefunden:

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen102.html

Rechts ist eine Übersicht der verschiedenen Rechtsgrundlagen. Eine Satzung oder ähnliches habe ich ansonsten nicht gefunden.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: mickschecker am 01. Juni 2015, 09:05
Vielleicht hilft das hier weiter.
Im RBStV , am Ende des Absatzes 2 von § 9 steht:
"Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen."
Ich suche auch danach , denn in dieser Satzung sollte dann laut §9 Abs.2 Punkt 5 auch die Erhebung von Zinsen , Kosten und Säumniszuschlägen im Detail aufgelistet sein.
Diese Satzung scheint tatsächlich nicht allgemein verfügbar und ein internes Geheimnis beim BR zu sein ....
Dieses amtliche Verkündungsblatt mit der Satzung der LRA sucht man im Netz vergebens.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: ThisIsSparta! am 01. Juni 2015, 09:32
Ganz unten gibt es Download-Knopp:
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-bayerisches-rundfunkgesetz100.html (http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-bayerisches-rundfunkgesetz100.html)

So nebenbei, hier ist BR-Drei-Stufen-Test-Verfahren aus dem Jahr 2011:
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/unternehmen-gesetzestexte-drei-stufen-test100.html (http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/unternehmen-gesetzestexte-drei-stufen-test100.html)

Und das ist Bayerisches Mediengesetz:
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-pdf-bayerisches-mediengesetz100.html (http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-pdf-bayerisches-mediengesetz100.html)
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Garalor am 01. Juni 2015, 15:29
ich bin sehr gespannt was sich hier heute ergeben hat ! :)

Hoffe es war ein gelungener Auftritt.
Vg
Gara
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: PersonX am 01. Juni 2015, 16:03
Sollte es eine Satzung neben dem Gesetz geben so sollte die hier gefunden werden:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=lr&sm=fs

Aber würde eine Inhaltsgleiche Datei, wie in Antwort 28
mit der Aussage
Zitat
"Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
vermittelt gesucht, dann scheint es eine solche nicht zu geben.

Ein jeder darf sich mit eigenen Suchwörtern abmühen. ;-)
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Peer_Gynt am 03. Juni 2015, 07:03
@alex1, warum meldest du dich nicht mehr??
Du warst zuletzt am 31.5. abends online.
Ich hoffe sehr, dir ist nichts ernsthaftes passiert.

Person PG wartet derzeit noch auf seinen Verhandlungstermin vor dem VG Augsburg.

Spaßeshalber spekuliert sie damit, dass am 1.6. die Richter der Klage von alex1 stattgeben wollten.
Der BND hörte im Beratungsraum mit, meldete dies dem BND, dieser informierte das Bundeskanzleramt,
welches den Innenminister veranlasste, über eine Verfügung an den Generalbundesanwalt
die Richter des VG Augsburg sofort in Beugehaft zu nehmen..... ;-))

Wie ging es denn wirklich aus?
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: alex1 am 04. Juni 2015, 12:19
Hallo Ihr

nee,is nix passiert,ich musste nur mal pausen und in die Sonne.

Das Ergebnis bekomm ich schriftlich,da sich das Gericht noch einmal beraten wollte und ich nicht auf einer sofortigen Urteilsverkündung bestanden habe.Sie wollen  prüfen,ob die Mitgliedsbeiträge eine Verwaltungsakte darstellen.

Von solch einer detaillierten Satzung des BR scheint bei Gericht nichts gewusst zu werden,da sie auch auf das bayrische Rundfunggesetz verwiesen haben.

Nach dem Termin waren noch zwei weitere Verhandlungen gegen den BR angesetzt .
Die Vorsitzende erwähnte ,dass eine längere Pause bei Verhandlungen gegen den BR gewesen sei.

Kann noch ein paar Wochen dauern, bis das Urteil im Briefkasten liegt.

Im Großen und Ganzen hatte ich das Gefühl , dass die Damen beeindruckt waren ,doch es sich nicht anmerken ließen,
naja,sie machen ihren Job ,doch wohl eher nicht nach bestem Wissen und Gewissen...........


liebe Grüße an Euch alle

Alex
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Viktor7 am 04. Juni 2015, 13:44
Danke Person A für deine Standhaftigkeit und beispielhaften Einsatz. Du gehörst zu der inzwischen großen Gruppe der Kläger nun dazu:

Klagen:
WDR > 750
NDR > 590
BR > 500
MDR > 400
RBB > 330
SWR > 600


Wir schauen nicht zu, sondern klagen für unser Recht.

Sie spielen uns Bürgern ein Gerechtigkeitstheater vor, die Begründungen der unteren Gerichte entlarven dann komplett die Willkür-Blase. Alles Relevante, was Verfassungswidrigkeit bedeutet, übergehen sie und verstricken sich in geschwülstiger Prosa.

Wir wissen es nicht genau, an welcher Stelle die Un-Rechts-Blase schließlich platzt, ich wünsche Dir viel Glück.

Wenn der Bruch nicht hier passiert, dann womöglich hier:

 >> Spendenaufruf - Revision vor dem BVerwG - Az. 6 C 7.15 << (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14459.0.html)
oder
 >> Spendenaufruf - Verfassungsbeschwerde - BVerfG Karlsruhe <<  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13722.0.html)

Wir gehen den Weg und sehen, ob wir so am Ziel ankommen.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Philosoph am 06. August 2015, 20:24
Wenn man bei dem Link (https://www.google.de/search?q=StAnz+Nr.+51-52/2012%29&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=KqXDVbTmF8TWU_3zlpAE) etwas nach unten scrollt, dann findet man einen Link zu einer pdf.-Datei mit Namen: "Satzung - Bayerischer Rundfunk"
Ich kann es leider nicht direkt verlinken.
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Roggi am 06. August 2015, 21:31
Bitte schön, hier die PDF-Datei der Satzung des Bayrischen Rundfunks zum Direktdownload:

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/br-satzung-rundfunkbeitraegen-100~attachment.pdf%3Fversion%3Df3ca8&rct=j&q=&esrc=s&sa=U&ved=0CFAQFjAHahUKEwib85qPmJXHAhWEDSwKHdL9Bw0&usg=AFQjCNGHbCFwtgRZykVn6xvnbPsB9ysdZg&cad=rja
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: MMichael am 04. Februar 2016, 09:57
Sie wollen  prüfen,ob die Mitgliedsbeiträge eine Verwaltungsakte darstellen.

hi alex1
gibt's einen Beschluß / Urteil?
Berufung? Revision? Barzahlung? unter Vorbehalt? durch Hinterlegung beim Amtsgericht?
Titel: Re: nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
Beitrag von: Kurt am 04. Februar 2016, 20:10
Sie wollen  prüfen,ob die Mitgliedsbeiträge eine Verwaltungsakte darstellen.

hi alex1
gibt's einen Beschluß / Urteil?
Berufung? Revision? Barzahlung? unter Vorbehalt? durch Hinterlegung beim Amtsgericht?

alex1 > Letzter Besuch:    29. Juli 2015, 14:49