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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hamburg => Thema gestartet von: JamesDean08 am 21. Mai 2015, 15:59
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Hallo Zusammen,
person A hat ein Brief der Kasse Hamburg erhalten, mit einer Zahlungsaufforderung von 384,26 Euro.
Nachdem die GEZ ein Fortsetzungsbescheid zugesand hat, wurde drauf Widersprochen. Bisher kam dazu keine Rückmeldung, nur diese Aufforderung von der Kasse Hamburg.
Was kann Person A machen? Wie genau drauf reagieren?
Schreiben im Anhang.
Vielen Dank
Anm. Mod. seppl: Schreiben wurde noch weiter anonymisiert.
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Schließe mich der Frage an, dieses Schreiben ist mir bekannt
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Wer ist als Gläubiger benannt? Wäre interessant was auf den restlichen Seiten noch steht. Kannst du die auch noch hochladen?
Unten steht was von Beitraggservice. Der Beitragsservice kann NICHT Gläubiger sein, da nicht rechtsfähig. Gläubiger muss immer die LRA sein. Die schriftliche Antwort von Person A an die Stadtkasse sollte erstmal das Vollstreckungsersuchen anfordern, sie natürlich an einer Lösung interessiert ist, allerdings erstmal genau wissen musst wer hier was fordert. Am besten setzt Person a Ihnen hier auch eine Frist mit maximal 10 Tagen.
süß, dass die Stadtkasse gleich in großen Lettern hinschreibt, dass man die Angelegenheit mit dem Gläubiger klären soll und dann gleich noch ein paar Sätze zur gesetzlichen Konformität des ganzen.. echt unglaublich.
Person A sollte Lösungsbereitschaft signalisieren, allerdings klar verständlich machen, dass aufgrund fehlender Widerspruchbescheid die Rechtmäßigkeit der Forderung bisher ungeklärt ist und keine Zahlung erfolgen kann. Außerdem sollte Person darauf aufmerksam machen, dass Vollstreckungsorgane haftbar sind für formal fehlerhafte Vollstreckung. Amtshilfe für eine Firma (nichts anderes ist der Beitragservice) zu leisten wäre z.B. ein grober Fehler des Vollstreckungsorgans..
einfach auch nochmal im forum suchen, es gibt zig Fälle und Tips
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Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584
nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14316.msg96265.html#msg96265
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Ich empfehle Euch, mit dem in diesem Forum benannten RA Thorsten Bölck Kontakt aufzunehmen.
Der hat mich in der Angelegenheit wunderbar vertreten.....