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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: grobi1212 am 19. Mai 2015, 17:30
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Hallo
Ich möchte einen unglaublichen Fall eines Beschlusses des VG Stade mit euch diskutieren.
Hier nun zum Sachverhalt:
Ich helfe derzeit einer Person die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage hierzu ist mit einem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung der Stadt Geestland.
Der BS behauptet gegenüber der Stadt Geestland mehrere Bescheide an o.a. Person zugestellt zu haben. Der Nachweis über die Zustellung befindet sich nicht in der Akte der Stadt, sondern lediglich ein Kontoausdruck über zugestellte Briefe, die angeblich Mahnungen gewesen sein sollen.
Trotz mehrfacher Aufforderung der Person nennen wir sie Herr Mustermann, konnte weder seitens der Stadt noch seitens des BS ein Nachweis über die Zustellung eines Leistungs/Beitragsbescheides erbracht werden.
Die Stadt weigerte sich trotzdem von der Vollstreckung abzusehen. Daraufhin stellte Mustermann einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim VG Stade. Dieser forderte beim BS die Akte an.
Nun wurde per Beschluss der Antrag abgelehnt.
Die Stadt hatte unterdessen eine Stellungnahme durch den "Ehrenwerten" Herrn Bürgermeister an das Gericht gesandt, die unwahre Behauptungen enthielt(Gegenbeweis lag dem Gericht vor) trotz zudem dem Vortrag des Antragsstellers zugestimmt habe das keine Beweise in der Akte sind.
Nur wurden aus den Zahlungsaufforderungen die hier sicherlich jeder bereits kennt, plötzlich als LB deklariert.
Ohne jemals diese geheimnisvollen ominösen und angeblichen Bescheide zu Gesicht bekommen zu haben, wurde nicht einmal eine erneute Stellungnahme von Mustermann abgewartet, sondern wie im "wilden Westen" einfach mal beschlossen.
Wenn mir jemand sagt wie ich den Beschluss hier einstellen kann, dann werde ich dies tun.
Im Kern geht es in der Begründung um folgenden Tenor:
VwVG Niedersachsen wurde wie im Antrag zitiert. ABER der BS hat angeblich durch "Bekanntmachung" und internen Poststempel den Nachweis erbracht das Leistungsbescheide zugegangen sind. Dem Antragsteller wurde unterstellt, er würde durch seine prekäre finanzielle Situation versuchen einer Vollstreckung zu entgehen. Es wäre als "Schutzbehauptung" zu werten das der Antragssteller die Zustellung der Bescheide bestreitet.
Die Beweislast wurde dem Antragssteller auferlegt und umgekehrt, er habe plausibel zu machen warum die Bescheide nicht zugegangen sind. Dies ist unterblieben (wie soll das auch gehen). Es besteht seitens des Gerichtes kein Zweifel an der Zustellung. Zudem steht als Indiz ein Antwortschreiben seitens Mustermann an den BS entgegen in dem eine Befreiung beantragt wurde( soll das ein Witz sein?)
Mustermann hatte im gesamten Verfahren nie rechtliches Gehör bekommen. Alles schreiben die M vom BS erhalten hat waren DEFINITIV KEINE Bescheide, sondern lediglich die üblichen nicht unterschriebenen Drohbriefe und Mahnungen. NIEMALS hat M diese Bescheide (auch vom Gericht nicht) zu Gesicht bekommen um dagegen Stellung zu beziehen.
ICH WERDE M RATEN IM JEDEN FALL BESCHWERDE BEIM OVG LÜNEBURG EINZUREUCHEN.
Der Beschluss ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Hier findet schon eine Rechtsbeugung statt.
Ich möchte nun eure Meinung hierzu wissen.
Vielleicht sieht das jemand anders.
Danke
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Das Dokument könnte mittels eines Handy fotografiert oder einfach gescannt werden.
Wichtig Bereiche schwarz machen, welche individuelle Zeichen enthalten.
Dann verkleinern nicht vergessen.
Nach Möglichkeit auch beschneiden.
Falls es dann immer noch zu groß wäre könnte es nach schwarz/weiß gewandelt und als GIF oder PNG abgespeichert oder
mittels eines Packprogramms nach zip verkleinert werden.
Anschließend sollte es sich hier unter dem Text über die Option "Anhänge und andere Optionen" hochladen lassen.
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Hi Person X
Danke für die schnelle Antwort. Wer wenn nicht du ;)
Ich verstehe deine Anweisung zum hochladen leider nicht.
Wo ist die Option "Anhänge und andere Optionen"?
Danke
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imme unter dem Textfenster, wenn eine Antwort geschrieben wird, oben sind normal die Icons für "B" für Fett, "I" für kursiv ...
falls diese nicht zu sehen sind ist vielleicht "Javascript" aus.
Und unter dem Textfenster ist ein blaues Plus Zeichen mit der Beschriftung -> Anhänge und andere Optionen.
Das ist nur sichtbar, wenn eine Antwort geschrieben wird.
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+ Anhänge und andere Optionen
unter dem Feld wo du den text eingibst - draufklicken - Datei auswählen klicken - Datei vom Computer auswählen - auf schreiben ( unten rechts) klicken - fertig
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Alternativ hier hochladen und Link posten: http://uploaded.net/
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Boah die PDF ist 5 MB groß das kriege ich nie auf 200 KB....
ich sende einen Link auf einem webserver
So hier der Link:
Download Beschluss VG Stade.pdf (http://www.linkfile.de/download-f0dab884339641a759fa5a90e906c883.php)
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Ich brauche eine Empfehlung für einen Rechtsanwalt der sich in der Sache auskennt.
Weiß hier jemand wer das machen könnte?
Danke
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Wenn 4 Bescheide "abhanden " kommen ist das für den Richter hier unglaubwürdig.....
(freie richterliche Beweiswürdigung) .
Nicht nur den Zugang bestreiten ... sondern ....es wurde keiner von einer Landesrundfunkanstalt erstellt, versand noch mir zugestellt. (-:
Vergrößert zumindest den "Aufwand" des Antragsgegners.
( Der Antragsgegner konnte weder die erstellung .. noch den Versand glaubhaft darlegen ..... usw..)
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Die Beschwerde "baut" auf das Grundrechtsmittel auf.
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Eben! das sind keine "Bescheide" gewesen.
Es wurde nie bestritten das Post vom BS zugestellt wurde, aber eben der Zugang eines Rechtsmittelfähigen Beitragsbescheids.
Brauche ohnehin nun einen Anwalt...
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Es wurde (siehe Beschluss) vom Antragsgegner "pauschal" behauptet das die streitgegenständlichen Bescheide ( 4 Stück )
zugestellt wurden.....Ein "pauschales" bestreiten wird hier als "unglaubwürdig" erachtet.
Die Nichtzustellung der Bescheide ist damit zu erklären das nie welche von der Landesrundfunkanstalt erstellt noch versand wurden.
Damit ist der Antragsgegner diesbezüglich in der Beweispflicht.
Die erstellung und versendung wurde ja nicht angezweifelt... nur die Zustellung.
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Hi,
Danke für den Hinweis.
Habe schon verstanden. Eigentlich hatte ich das in meinem Antrag so versucht auszudrücken.
Des Weiteren hatte ich am Tag des Beschlusses, also mir noch nicht zugestellt, eine Stellungnahme zum Schreiben von der Stadt an das Gericht per Einschreiben gesendet. Leider kam der nicht mehr Rechtzeitig an.
DA hatte ich das nochmals hinterher geschrieben das eben dieser LB nie erstellt worden sein kein, da bisher nur Post vom BS.(nicht Rechtsfähig) und welche Art von Schreiben ich bisher erhalten hatte(Zahlungsaufforderung)
Das Gericht hatte es aber nicht nötig mir mal eben 2 verdammte Tage Zeit zu geben um die Stellungnahme zu erwidern.
FRECHHEIT ist das nix anderes!
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Dann eben im Falle von Vollstreckungshandlungen ( Vorladung Vermögensauskunft) mit der Erinnerung
beim Amtsgericht ( nicht Verwaltungsgericht ) (-:
Wieso wurde hier das Verwaltungsgericht bemüht ?
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Rechtsmittel gegen Beschluss der >Erinnerung - Beschwerde -
Es besteht kein Anwaltszwang für die Einlegung der sofortigen Beschwerde (§§ 569 Abs. 3, 78 Abs. 3 ZPO), wohl aber für die – praktisch seltene, vgl. §§ 572 Abs. 4, 128 Abs. 4 ZPO – mündliche Verhandlung vor der Beschwerdekammer des Landgerichts (vgl. T/P 573/4).http://www.jweisgerber.de/Skript/Rechtsbehelfe/Sofortige_Beschwerde/sofortige_beschwerde.html
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Hi 12121212
Wie? Verstehe deinen letzten Post nicht.
Das VG wurde bemüht da die Vollstreckung von der Stadt bereits angelaufen war. Welches Gericht hätte ich sonst bemühen können? Es handelt sich um eine behördliche Vollstreckung und daher kann ja nur das VG bemüht werden....oder sehe ich das falsch?
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Dass der Zeitpunkt der Aufgabe der Bescheide zur Post aus den Akten des NDR hervorgeht, ist kein Beweis für den tatsächlichen Zugang. Der tatsächliche Zugang ist erfolgt, wenn der Bescheid in tatsächlicher Hinsicht in den Machtbereich des Bescheidadressaten gelangt ist und er unter normalen Umständen Kenntins nehmen konnte.
Auf dem Beförderungsweg eines Bescheides per einfacher Briefpost kann so vieles geschehen.
- Der Bescheid kann einfach abhanden kommen.
- Der Briefzusteller kann den Bescheid in den falschen Briefkasten einwerfen, was insbesondere in Mehrparteienhäusern häufig der Fall ist.
- Der Briefkasten kann aufgebrochen worden sein. Er muss noch nicht einmal aufgebrochen worden sein, oftmals genügt es, einfach mit der Hand reinzulangen und die Post rauszuholen.
Die Auffassung, dass der Bekanntgabeadressat Hinweise zu geben vermag, die dafür sprechen können, dass (gerade) das streitige Schriftstück ihm nicht zugegangen ist, ist unhaltbar, denn es liegt offenkundig außerhalb des Einflussbereiches des Bekanntgabeadressaten, nach Gründen zu suchen, warum ein bestimmter Bescheid ihm nicht zugegangen ist. Hier wird vom Bekanntgabeadressaten etwas Unmögliches verlangt, während es der Behörde nicht unzumutbar ist, den Bescheid im Wege der Verwaltungszustellung bekanntzugeben.
Die Auffassung, dass ein schlichtes Bestreiten die Bekanntgabevermutung ins Leere laufen ließe, ist unhaltbar. Die Bekanntgabevermutung regelt, zu welchem Zeitpunkt eine Bekanntgabe (hier sollte man wohl exakter sagen: eine unbestrittene Bekanntgabe) erfolgt. Sie regelt jedoch nicht, dass eine Bekanntgabe überhaupt stattgefunden hat. Es wird hiermit also nicht die Bekanntgabe an sich fingiert, sondern der Zeitpunkt der Bekanntgabe bei unbestrittenem Zugang. Dies erschließt sich aus dem Sinnzusammenhang der gesamten Regelung, in der es nämlich weiter heißt, dass die Bekanntgabe erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, sofern der Zugang tatsächlich später erfolgt ist. Insofern ist die Auffassung, die Bekanntgabevermutung liefe ins Leere, unzutreffend. Die Regelung bezweckt die Feststellung des Fristbeginns für die Rechtsbehelfsfrist. Darüber hinaus kann der Behörde im Falle eines schlichten Bestreitens des Zugangs zugemutet werden, einen Verwaltungsakt im Wege der Verwaltungszustellung bekanntzugeben.
Ohne eine Bekanntgabe kann zudem nicht festgestellt werden, ob der Bescheid überhaupt ein Leistungsgebot enthalten hat. Das Leistungsgebot ist die Zahlungsaufforderung. Ohne eine solche Aufforderung ist eine Vollstreckung nicht möglich, weil es sich bei der Aufforderung zur Leistung um eine wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vollstreckung handelt. Im zugrunde liegenden Fall ist die Rede von mehreren Bescheiden, sowohl von Bescheiden älteren Datums als auch von Bescheiden jüngeren Datums. Die Bescheide jüngeren Datums, die mit "Feststellungsbescheid" überschrieben sind, enthalten kein Leistungsgebot, sondern lediglich eine Festsetzung der Beiträge. Allein die Festsetzung der Beiträge rechtfertigt jedoch noch nicht deren Vollstreckung. Wesentliches zusätzliches Element für die Zulässigkeit der Vollstreckung der festgesetzten Beiträge ist das Leistungsgebot.
Die Praxis des Beitragsservice, Ratenzahlungen zu vereinbaren, die tatsächlich nicht stattgefunden haben, bekommt hier einen tieferen Sinn und wird wohl genau für den hier zugrunde liegenden Fall bezweckt. Das absolut willfährige Gericht wird hier als Instrument benutzt, um die für den Beitragsservice lästige Zugangsdiskussion zu unterbinden. Selbstverständlich muss an dieser Stelle der Beitragsservice dazu aufgefordert werden zu beweisen, dass der Beitragsschuldner mit ihm eine Stundungsvereinbarung (nichts anderes sind Ratenzahlungsvereinbarungen) geschlossen hat.
"Außerdem teilte der Antragsteller, nachdem Rundfunkbeiträge für die Zeit von Februar 2013 bis Oktober 2013 durch die Bescheide vom 3. Mai 2013 und vom 1. Dezember 2013 festgesetzt und durch Schreiben vom 1. März 2014 angemahnt worden waren, am 1. Januar 2014 per Email und am 14. März 2014 per Fax mit, dass er arbeitslos
nur 664,70 € erhalte. Diese Mitteilungen betrachtete der Norddeutsche Rundfunk als Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Es ist kein nachvollziehbarer Grund ersichtlich, weshalb der Antragsteller eine Ratenzahlung bzw. die Befreiung von
der Rundfunkbeitragspflicht begehrt, wenn er die jeweils zuvor ergangenen Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragsbescheide nicht erhalten haben will. Dies würde bedeuten, dass der Antragsteller die Anträge jeweils "ins Blaue hinein" gestellt hätte, ohne dass er seiner Ansicht nach zur Leistung der Rundfunkgebühren verpflichtet
worden wäre."
Diese Textpassage sollte jedem deutlich vor Augen führen, dass
- die Vorstellung, dass die Gerichte geschmiert werden, nicht so ganz abwegig sein könnte, denn eine solche Schlussfolgerung ist wirklich abenteuerlich;
- mit welchen mafiösen Methoden hier gearbeitet wird; diese sind eines Rechtsstaates nicht würdig;
- man sich gegen ein solches Unrechtssystem zur Wehr setzen muss.
Andererseits: Der Beitragsschuldner sollte sich bei einer so geringen Rente ein P-Konto bei seiner Bank einrichten und dann dem Beitragsservice den Mittelfinger zeigen. Darüber hinaus sollte dieser Fall an die Öffentlichkeit gebracht werden, um solche Machenschaften publik werden zu lassen und auf diese Weise Druck auszuüben.
Die Haltung, sich nicht unterkriegen zu lassen und die Angelegenheit gerichtlich weiterverfolgen zu lassen, finde ich richtig.
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Verwaltungsgericht .... Rechtsbehelf richtete sich vermutlich ( Beschluss s1 fehlte.. ) gegen die Stadt als Vollstrecker.
Erinnerung beim Amtsgericht richtet sich gegen die Vollstreckungshandlung des Vollstreckers
In fiktiven Fällen wie diesen sagte mein Onkel ...
Gegen jede ( Achtung: ERST KONKRET ANSTEHENDE!) Vollstreckungshandlung einlegen.
1.Vollstreckungshandlung: Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft....
http://k2s.cc/file/612fb2357f54a/erinnerung.zip
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Knax, sehr sehr schöner und informativer Post von Dir. ;)
Ich verstehe das Prinzip des Leistungsgebots nicht richtig.
Wenn genau diese Schreiben, die vor Gericht als "Bescheide" behauptet wurden, eben diese "Zahlungsaufforderungen" waren die hier so massig bekannt sind (keine Unterschrift, kein Bescheid Wort, kein Rechthilfebelehrung etc.) wie will die Behörde (die sich nur durch den BS an M gewandt hat) denn tastsächlich nachweisen das es eben Bescheide waren?
Warum zeigt mir das Gericht diese ominösen "Bescheide" nicht mal....die würde ich gerne mal erstmalig zu Gesicht bekommen. Auch die Unterstellungen "Antragsteller ist finanziell mittelos und versucht Vollstreckung zu entgehen" ist eine unglaubliche Dreistigkeit. Dann dieses VG Stade bekannte Wort: "Schutzbehauptung" schreiben die da echt gerne kann ich nur sagen.
Kennt hier jemand einen Anwalt der diese Sache übernehmen möchte?
Das Ding geht bis nach ganz ganz Oben versprochen!
Spenden wären dann willkommen, allerdings müsste man erst versuchen PKH zu bekommen.
P.S: P-Konto ist bereits eingerichtet |-
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Schaust Du mal hier, was richtige Richter zu der Zustellung der Bescheide des NDR beschließen:
http://www.docdroid.net/st64/beschluss-vg-schleswig-holstein.pdf.html
So lebt es sich in einem Rechtsstaat, diese Richter bezahle ich gern.
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Ich verstehe das Prinzip des Leistungsgebots nicht richtig.
Wenn genau diese Schreiben, die vor Gericht als "Bescheide" behauptet wurden, eben diese "Zahlungsaufforderungen" waren die hier so massig bekannt sind (keine Unterschrift, kein Bescheid Wort, kein Rechthilfebelehrung etc.) wie will die Behörde (die sich nur durch den BS an M gewandt hat) denn tastsächlich nachweisen das es eben Bescheide waren?
Richtige Überlegung von Dir.
Du musst unterscheiden zwischen der Festsetzung der Beiträge einerseits und der Zahlungsaufforderung andererseits. Beide sind eigenständige Verwaltungsakte. Selbstverständlich können beide Verwaltungsakte in einem Bescheid (also auf einem Papierdokument) gleichzeitig enthalten sein. Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Zahlungserinnerungen des Beitragsservice, die zeitlich vor den Beitrags- bzw. Feststellungsbescheiden verschickt werden, keine Verwaltungsakte sind. Sie haben zum einen nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes, weil ihnen keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist. Zum anderen ist der Beitragsservice nicht befugt, in eigenem Namen Verwaltungsakte zu erlassen. In den neueren "Festsetzungsbescheiden" erfolgt lediglich eine Festsetzung, jedoch keine Zahlungsaufforderung. Somit ist aus diesen "Festsetzungsbescheiden" keine Vollstreckung möglich.
Warum zeigt mir das Gericht diese ominösen "Bescheide" nicht mal....die würde ich gerne mal erstmalig zu Gesicht bekommen.
Vollkommen richtige Argumentation.
Auch die Unterstellungen "Antragsteller ist finanziell mittelos und versucht Vollstreckung zu entgehen" ist eine unglaubliche Dreistigkeit. Dann dieses VG Stade bekannte Wort: "Schutzbehauptung" schreiben die da echt gerne kann ich nur sagen.
Man kann an dem Duktus der Begründung erkennen, dass die Vorstellung der Voreingenommenheit des Gerichts nicht ganz aus der Luft gegriffen erscheint.
Kennt hier jemand einen Anwalt der diese Sache übernehmen möchte?
Rechtsanwalt Bölck aus Hamburg ist durch einen Aufsatz in NVwZ bekannt geworden. Er vertritt bereits einige Teilnehmer dieses Forums. Er hat damit unter Beweis gestellt, dass er sich mit der rechtlichen Materie eingehend befasst hat und bereits über große Streiterfahrung in dieser Angelegenheit verfügt.
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Ich brauche eine Empfehlung für einen Rechtsanwalt der sich in der Sache auskennt.
Weiß hier jemand wer das machen könnte?
Danke
Ich bin vor Kurzem auf einen RA im Internet gestoßen, er heißt Sascha Giller und setzt sich für Klagende ein. Er ist auch Vorsitzender der Stiftung für Medienopfer, mit Sitz in Jena. Ich weiss nicht, ob das eine Hilfe ist. Viel Glück!
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Hallo
Also, erst einmal nochmals vielen Dank für die Diskussion und die "Anteilnahme" und Hinweise von euch.
Nun hat sich die erste Wut bei mir gelegt darum möchte ich nachträglich nochmals zum Sachverhalt etwas Klarstellen:
Es ist kein Hypothetischer Fall, allerdings bin wirklich nicht ich selbst betroffen. Es handelt sich um einen engen Verwandten von mir. Mir geht dies allerdings emotional sehr nahe, was für Schweinereien hier durch die "Gemeinden" durch solche "Bürgermeister" und "Vollstreckungsbeamte" die den Namen wirklich nicht verdient haben stattfinden. Dann noch die befangenen Gerichte! Es ist zum Wahnsinnig werden. Hier in diesem niedersächsischen "Kreis" Cuxhaven treibt eine ähnliche "Justiz" ihr unwesen wie in Bayern.
Ich bin um Hilfe gebeten worden, da derjenige den es betrifft psychisch und physisch am ende ist (wegen anderer Sachen). Was mich so auf die Palme bringt ist die Tatsache, er wollte ja zahlen, allerdings nur das was dieser Rundfunkstaatsvertrag eben vorsieht. Es ist ihm KOMPLETT sein rechtliches Gehör versagt worden, dies ist nach meinen Erfahrungen auch genauso gewollt vom BS und den LRA. Wo kommen wir nun bloß hin, wenn dieses demokratische Grundrecht eines Rechtsstaatsprinzips völlig ausgehebelt werden kann von Bürgermeistern, Vollstreckungsbeamten, Richtern und Persönlichkeitsgestörten Sachbearbeitern einer Verwaltung?
Dein Hinweis auf Öffentlich-Machung von Dir lieber Knax, nehme ich gerne an. Nur wie? Zeitung? Medien?
Ich brauche auch die Hilfe dieses Forums!
Den Ratschlag mit RA Bölck werde ich Umsetzen und ihn morgen versuchen telefonisch zu kontaktieren.
Den Beschluss mit Schleswig-Holstein kannte ich so noch nicht, wenn ich das lese könnte ich allerdings das heulen kriegen was hier in Stade für Richter sitzen. Ich kenne das Gericht auch durch eine eigene Sache aus der Vergangenheit und ich kann nur sagen, dieses Gericht hat mein Leben ruiniert, ganz ehrlich nicht übertrieben. Ist eine lange Geschichte aber Hartz IV war die direkte folge davon. Ich kenne keine Entscheidung die auch nur EINMAL für den rechtschaffenden Bürger getroffen wurde. Nur meine persönliche Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis.
Nun aber wieder zum Beschluss.
Was die Obersauerei ist, es wurde DIREKT nach erhalt der Stellungnahme der Stadt durch den BM am selben Tag noch eine Stellungnahme angefertigt die eben GENAU gegen diese Punkte Argumentiert wie vom Gericht zur Begründung genommen wurde. Als ob so was schon geahnt wurde. Son Pech wie? Am selben Tag noch als dieses Schreiben zur Kenntnisnahme verschickt wurde, wurde schnell der negative Beschluss gefertigt.
Zwangsvollstreckungen gegen erbärmlich arme Rentner, die ohne Heizung zuhause ihr dasein fristen NUR um politische Zwänge durchzusetzten ist SCHÄNDLICH! SCHANDE über die ganze Stadt Geestland und ihrem Bürgermeister der von genau diesen Leuten gewählt wurde. SCHANDE über die sogenannte Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder. SCHANDE über die sogenannten Rundfunkanstalten, die auf kosten von Leuten die sich nur noch aufhängen wollen weil sich nicht mehr imstande sind etwas zu bezahlen aber eben ihren Reststolz wahren wollen, eben nicht mit schulden sterben zu wollen, ihre dekadente Milliardensause zu finanzieren.
Denn eins ist in diesem Rechtsstreit ja völlig klar: Die LRA will keinen Rechtsstreit da ein Teil der Forderung aus einer Zeit stammt wo es noch keine rechtliche Grundlage eines Rundfunkstaatsvertrages gab, der andere Teil der Forderung stammt aus einer Zeit, wo eine Arbeitslosigkeit vorlag, wo bestimmte Härtefall-Regelungen gerichtlich hätten überprüft werden müssen.
Dies alles geht aber nur mit rechtlichen Gehör! Wenn er keine Möglichkeit hat einen negativen Widerspruchsbescheid zu bekommen, dann kann er seine RECHTE in diesem angeblichen "Rechtsstaat" auch nicht wahrnehmen.
Das sind "Wilder Westen" Methoden und ich kann nur für euch ALLE hoffen das dieser Beschluss schleunigst aufgehoben wird, ansonsten wenn die das Spitz kriegen vom BS und sich darauf berufen dann GUTE NACHT!
Das hast Du, Knax, ja in deinen Punkten auch schon sehr treffend erkannt.
DESHALB: Bitte ich um Hilfe von euch allen, wie das nun fort gehen soll mit z.b. Öffentlich Machen.
Danke an alle für das Lesen ;)
P.S Danke Loppy. Ich habe mir den Namen notiert und werde mich ebenfalls mit ihm in Verbindung setzten, falls RA Bölck meinen Verwandten nicht vertreten möchte.
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Dein Hinweis auf Öffentlich-Machung von Dir lieber Knax, nehme ich gerne an. Nur wie? Zeitung? Medien?
Richtig. Bei den größeren Zeitungen und Journalen wird das Thema möglicherweise nicht aufgegriffen werden, weil zu provinziell. Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass ein Redakteur einer Lokalzeitung daraus einen Artikel machen könnte. Auf solche Artikel ist ja hier im Forum auch schon öfters verlinkt worden. Ich erinnere mich beispielsweise an einen Artikel, in dem darüber berichtet wurde, dass der Beitragsservice von der seit vielen Jahren vermissten Peggy Knobloch den Rundfunkbeitrag forderte. Auf den hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Justizskandal um Ulfi Kulatsch sei hier nur nebenbei hingewiesen. Ein anderer Artikel offenbarte, dass der Beitragsservice selbst von Asylbewerbern den Rundfunkbeitrag forderte. Der Vampir mit Namen "Beitragsservice" zeigt an diesen Beispielen seine unersättliche Gier nach Geld, die jegliche Menschlichkeit vermissen lässt.
Zwangsvollstreckungen gegen erbärmlich arme Rentner, die ohne Heizung zuhause ihr dasein fristen NUR um politische Zwänge durchzusetzten ist SCHÄNDLICH!
Ich wiederhole in diesem Zusammenhang gerne noch einmal meine Auffassung aus einem früheren Diskussionsbeitrag:
Scheinbar haben die Deutschen aus der Zeit des Nazi-Regimes nichts dazugelernt. Sie folgen blindlings den Regeln, die ihnen die Obrigkeit auferlegt. Dies gilt im Falle der Rundfunkbeiträge ganz besonders für die Gerichtsvollzieher. Würden die Gerichtsvollzieher die geltenden Regelungen wirklich inhaltlich hinterfragen und das Unrechtssystem erkennen, so wäre die Erhebung des Rundfunkbeitrages in der gegenwärtigen Form bereits ab morgen undurchführbar. Aber das tun sie nicht, weil sie keine Eier in der Hose haben. Sie befolgen lieber blindlings Regeln.
P.S Danke Loppy. Ich habe mir den Namen notiert und werde mich ebenfalls mit ihm in Verbindung setzten, falls RA Bölck meinen Verwandten nicht vertreten möchte.
Herr Giller ist auch in Ordnung. Ein junger, dynamischer Rechtsanwalt, der mit Sicherheit in dieser Angelegenheit auch empfehlenswert ist.
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Hi,
@Knax
Weißt du, erstmal fettes Lob an Dich, das Du dich hier in meinem Thread so beteiligst und mich mit deinen Posts ein bisschen beruhigst. Das geht mir alles so nahe, weil ich sehe welch Lebensunwürdiger Staat sich hier auf dem Gebiet meiner Heimat breitgemacht hat. Eigentlich müssten DIE alle gehen und nicht der verzweifelte Bürger. Dein Beispiel mit dem NS-Regime ist absolut TREFFEND und ich habe in der Vergangenheit auch schon bei so vielen Unrechtsachen darauf hingewiesen(andere Sachen). Verstehen oder besser gesagt durchschauen tun das leider die wenigsten. Es wird auch immer diskutiert ob die DDR ein Unrechtsstaat war. Das wird auch gerne so in den Medien um die es hier auch geht politikgesteuert so breitgetreten. Ob er es war? JA ABER HALLO! Natürlich! Aber der entscheidene Unterschied ist der, die DDR ist vergangenheit die BRD ist Gegenwart.
DA sollten die Menschen lieber mal hinschauen, denn in der jetzigen Situation kann es einfach keine 2 Meinungen mehr geben.
Es ist schon komisch, es gibt eine Statistik in der die Berufe aufgezählt wurden, denen die Menschen in Deutschland an meisten Respekt und Beliebtheit entgegnen. Der Letzte Platz war Politiker und der erste Platz war Richter, zweiter war Polizist. Nun sage mir einer, wer wurde in seinem Leben noch nie von einem Gericht verarscht oder hat verloren obwohl er sich im Recht wägte? Wer hat noch nie eine absolut mit tricksereien gepushte Strafe bei einen Polizisten bezahlt obwohl er es ungerecht fand? Wie kann es dann sein das diese "Kasten" so beliebt sind im GESAMTEN Volk?
Und Gegenfrage: Was hat ein Politiker euch jemals persönlich zu leide getan, außer seine Hand für etwas gehoben zu haben womit man nicht ganz einverstanden war? Warum dann etzter Platz?
Dieses Land ist i-wie nicht mehr zu retten, mit seinen "Bürgern" die brav zur Wahl gehen und sich von diesen Politikmedien so propagieren zu lassen, bis der Arzt kommt. Die wählen dann ihre üblichen Pappheimer und nehmen jeden Mist so hin.
Der Verwandte um den es hier geht hat sich 45 Jahre Kaputt Malocht wie ein Tier, für ein erbärmliches Gehalt und nun bekommt er eine noch erbärmlichere Rente. Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen und es ist seine Heimat. Er wollte schon längst ins Ausland Auswandern, weil er von Deutschland die Nase voll hat. Er hat 45 Jahre seine Rentenbeiträge HIER entrichtet, doch der "Staat" erlaubt es ihm nicht einmal seine Rente zu beziehen wenn er ins Ausland auswandert. Er wird also gezwungen hier zu bleiben und durch den BS beraubt zu werden.
Wenn ich sehe was mich i-wamn erwartet bekomme ich nur noch Brechreize.
Nachtrag zum Beschluss:
Ich habe mir die Antragsschrift nun nochmals durchgelesen. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt das das mit dem bestreiten des Zugangs und nicht bestreiten des erstellen und Versendens wohl doch nicht so ganz stimmt. Das konnte hier natürlich keiner wissen, muss man durch die abenteuerliche Begründung des VG Stade doch annehmen das es so war.
Ich gebe hier den betreffenden Satz aus der Antragsschrift wieder:
" ...sollte tastächlich irgendwann ein Leistungsbescheid zu existieren vermögen bzw. versendet worden sein, wird dadurch ein Verwaltungsakt überhaupt erst geschaffen und somit eine Forderung die erst bei negativem Widerspruchsbescheid und Ablauf der Klagefrist Vollstreckt werden darf...."
Soviel dann zum Thema Erstellung und Versand nicht bestritten ;)
Das VG Stade macht sich das Recht wie es eben benötigt wird....
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Auf Seite 5 unten steht geschrieben:
Es bestehen nämlich keine Zweifel daran, dass die Bescheide dem Antragsteller tatsächlich nicht zugegangen sind.
Es wird doch gar nicht bezweifelt, dass die Bescheide nicht zugestellt wurden!!!
Die weiteren 3 Sätze gelten für besondere Absender, z.B. wichtige Schreiben mit einzuhaltenden Fristen vom Gericht an den Kläger oder Beklagten, dann kann nicht einfach die Zustellung oder der Zeitpunkt der Zustellung abgestritten werden, dann muss man Nachweise bringen. Für die Briefe vom BS gilt diese Nachweispflicht nicht.
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Hi Roggi,
Ich verstehe deinen Post nicht....
Ich darf garnicht den Zugang des Leistungsbescheides bestreiten?
Könntest Du das nochmal genauer erläutern bitte?
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...stoße leider erst jetzt auf diesen "abenteuerlichen" Thread.
Zum einen - bitte unbedingt immer und überall den wichtigen Hinweis oben rechts im Forum beachten:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Wir gehen hier also bitte einfach von einem sehr emotionalen *fiktiven* Fall einer Person A aus...
Zum anderen - auch in Ergänzung zu Knax' Ausführungen - bitte auch diese bereits zusammengetragenen Infos berücksichtigen... ;)
...vielleicht trägt dies zum Verständnis und zum Gelingen bei:
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
incl. BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
ergänzend im Weiteren auch noch
(allerdings akut wohl nicht vorrangig von Bedeutung)
Mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i. Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.0.html
Neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html
Ebenfalls als mögliche Anregung explizit im Zusammenhang mit fehlender Zustellung/ Bestreiten des Zugangs der Vollstreckungsgrundlage (Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe)
GEZ-Vollstreckung (nach Bundesländern)
http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html
Alles selbstverständlich ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
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Hallo Bürger,
Oooookay, Danke für den Hinweis....
Nochmals zur Klarstellung: Der Fall ist natürlich frei erfunden. Ich habe mich emotional psychisch so sehr hineingesteigert, das es mir wie eine Realität vorkam....
Hui....Habe hier im Forum noch was interessantes gefunden:
Rd. Nr. 44
Der zwischen den Beteiligten umstrittene Zugang des Bescheides des Beklagten vom 2. Juni 1998 gibt dem Senat Veranlassung zu folgenden ergänzenden Hinweisen: Jedenfalls dann, wenn der Zugang eines Bescheides als solcher streitig ist, es also nicht lediglich um die Frage des Zeitpunktes des Zugangs geht, sind an die Substantiierung des (schlichten) Bestreitens im Rahmen der Bekanntgabevermutung des § 41 Abs. 2 VwVfG NRW keine weiteren Anforderungen zu stellen. Abgesehen davon kommt der Beweis des ersten Anscheins in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn der nach der Lebenserfahrung bestimmte Folgen auslösende typische Sachverhalt, zu dem die Absendung des jeweiligen Bescheides gehört, feststeht. Davon ist in der Regel nicht allein im Hinblick darauf auszugehen, dass der in Rede stehende Bescheid mit einem "Ab-Vermerk" versehen und/oder sein Erlass im entsprechenden Teilnehmerkonto dokumentiert ist.
Zudem lässt allein das Fehlen eines postalischen Rücklaufs und/oder die Tatsache, dass den Adressaten andere Postsendungen der Behörde erreicht haben, nicht mit hinreichender Sicherheit darauf schließen, dass ihn ein mit einfachem Brief versandter Bescheid tatsächlich erreicht hat; es kann vielmehr nach der allgemeinen Lebenserfahrung, nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen.
Das stammt aus einem Beschluss des OVG NRW
Mir kommt noch eine Frage erst jetzt in den Sinn, welche ich euch alle mal stellen will:
Wenn das VG Stade behauptet es seien 4 Bescheide ergangen und gerade diese nicht zugegangen bla bla bla ihr wisst schon...dann stellt sich mir unweigerlich zunächst die Frage: Glaubt das VG Stade ALLEN ERNSTES das eine LRA ganze 4!!! Leistungsbescheide in EINER Forderung erlässt? Warum eigentlich 4 Stück von denen? Hätte nicht ein LB genügt um die Vollstreckung zu beauftragen?
Hier ist doch was Faul im Staate Dänemark! ;)
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Leistungs- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe weden hier für einen jeweils in sich geschlossenen Zeitraum erlassen...
...beim sog. "Rundfunkbeitrag" i.d.R. für jedes Quartal einen. Bei einem Jahr macht das schon mal 4 Bescheide... ;)
Und wo steht, dass ARD-ZDF-GEZ diese 4 "Leistungsbescheide in EINER Forderung" erlassen haben sollen...?
Das Zitat des OVG NRW ist u.a. auch Bestandteil der umfangreich mit positiven Urteilen gefüllten fiktiven
BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss bzgl. einer Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92966.html#msg92966
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Doch, der Zugang der Bescheide darf abgestritten werden, so ist das Postzustellungsgesetz zu verstehen. Nur die Zustellung von Schreiben vom Gericht darf nicht einfach abgestritten werden.
Tipp: Onkel Google fragen nach "Frist verpasst vor Gericht" oder dergleichen gibt nähere Informationen.
Hi Roggi,
Ich verstehe deinen Post nicht....
Ich darf garnicht den Zugang des Leistungsbescheides bestreiten?
Könntest Du das nochmal genauer erläutern bitte?
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Du musst unterscheiden zwischen der Festsetzung der Beiträge einerseits und der Zahlungsaufforderung andererseits. Beide sind eigenständige Verwaltungsakte. Selbstverständlich können beide Verwaltungsakte in einem Bescheid (also auf einem Papierdokument) gleichzeitig enthalten sein. Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Zahlungserinnerungen des Beitragsservice, die zeitlich vor den Beitrags- bzw. Feststellungsbescheiden verschickt werden, keine Verwaltungsakte sind. Sie haben zum einen nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes, weil ihnen keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist. Zum anderen ist der Beitragsservice nicht befugt, in eigenem Namen Verwaltungsakte zu erlassen. In den neueren "Festsetzungsbescheiden" erfolgt lediglich eine Festsetzung, jedoch keine Zahlungsaufforderung. Somit ist aus diesen "Festsetzungsbescheiden" keine Vollstreckung möglich.
Das würde ich nicht unterschreiben. Durch die Festsetzung wird der Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung), sofern man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, vollstreckbar!!! Dieser Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung) stellt einen Verwaltungsakt dar.
Wenn genannte Person X hier eine reine Zahlungsaufforderung (ohne Rechtshelfsbelehrung) erhält, ist dies kein Verwaltungsakt, sondern ein Infobrief des Beitragsservice. Auf diesen muss nicht geantwortet werden, allerdings sicherheitshalber immer abheften und nicht gleich in die Tonne werfen.
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Das würde ich nicht unterschreiben. Durch die Festsetzung wird der Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung), sofern man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, vollstreckbar!!! Dieser Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung) stellt einen Verwaltungsakt dar.
Nein. Die Festsetzung als solche ist nicht vollstreckbar. Vollstreckbar ist die Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge. Dies ist nach folgenden Überlegungen auch logisch nachvollziehbar:
Der Staat fordert den Bürger zur Entrichtung von öffentlichen Abgaben mit einem Leistungsgebot auf. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, der Bürger kommt dieser Aufforderung nach oder er kommt ihr nicht nach.
- Sofern der Bürger der Aufforderung nachkommt, ist die Verwaltungssache erledigt, eben weil der Aufforderung Folge geleistet worden ist.
- Sofern der Bürger der Aufforderung nicht nachkommt, wird die Aufforderung, der er nicht nachgekommen ist, zwangsweise vollzogen.
Die Festsetzung als solche kann nicht vollzogen werden, die Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge schon.
Wenn genannte Person X hier eine reine Zahlungsaufforderung (ohne Rechtshelfsbelehrung) erhält, ist dies kein Verwaltungsakt, sondern ein Infobrief des Beitragsservice. Auf diesen muss nicht geantwortet werden, allerdings sicherheitshalber immer abheften und nicht gleich in die Tonne werfen.
Richtig. Man spricht hier von Zahlungserinnerungen, um den Verwaltungsakt der Zahlungsaufforderung vom Realakt der Zahlungserinnerung begrifflich voneinander abzugrenzen.
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Ich würde nun die Infobriefe in den Unterlagen suchen. Sind sicherlich zum Datum passend wo die angeblichen Bescheide versand worden sein sollen.
Was ist eigentlich dann?
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Das würde ich nicht unterschreiben. Durch die Festsetzung wird der Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung), sofern man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, vollstreckbar!!! Dieser Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung) stellt einen Verwaltungsakt dar.
Nein. Die Festsetzung als solche ist nicht vollstreckbar. Vollstreckbar ist die Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge. Dies ist nach folgenden Überlegungen auch logisch nachvollziehbar:
Der Staat fordert den Bürger zur Entrichtung von öffentlichen Abgaben mit einem Leistungsgebot auf. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, der Bürger kommt dieser Aufforderung nach oder er kommt ihr nicht nach.
- Sofern der Bürger der Aufforderung nachkommt, ist die Verwaltungssache erledigt, eben weil der Aufforderung Folge geleistet worden ist.
- Sofern der Bürger der Aufforderung nicht nachkommt, wird die Aufforderung, der er nicht nachgekommen ist, zwangsweise vollzogen.
Die Festsetzung als solche kann nicht vollzogen werden, die Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge schon.
Wie gesagt, du irrst dich!
§10 (6) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige
Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.
In 99,9% der Fälle in dem ein nichtzahlender Bürger Deutschlands einen Festsetzungsbescheid erhält, beinhaltet dieser eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wird gegen diesen kein Widerspruch eingereicht, wird dieser bestandskräftig und es kann vollstreckt werden.
Um auf dein Beispiel mit dem Staat zu kommen. Der Rundfunkbeitrag ist ohne die Aufforderung eines Schreibens dem Landesrundfunkanstalten geschuldet. Mit den Festsetzungsbescheiden eröffnen die Landesrundfunkanstalten sozusagen das Vollstreckungsverfahren. Und dann hast du 2 Möglichkeiten:
1. Widerspruch + Klage
2. Kopf in den Sand und du wirst vollstreckt werden....
Ergänzung zu 2., einige konnten zwar mittlerweile erfolgreich gegen die Vollstreckung vorgehen, in dem sie behaupteten die Festsetzungsbescheide nie erhalten zu haben, allerdings würde ich nicht darauf hoffen, dass dies bei allen klappt.
Die beste Möglichkeit gegen das korrupte System vorzugehen, ist zur Zeit immer noch der Widerspruch und die Klage. Je mehr es werden, umso mehr werden die Gerichte mit dieser Sache überlastet werden und vielleicht öffnen sich dann irgendwann die Augen der Richter und halten nicht wie zur Zeit die Ohren zu, sobald es um den Rundfunkbeitrag geht.
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Hallo
Ähhhm jaaa....Du ignorierst aber glaube ich jetzt komplett das Grundrecht auf rechtliches Gehör und wie man dieses mit eines schlichten unterstellten Zuganges eines LB einfach mal so wegschiessen kann.
Dir ist doch bekannt wie viel Briefe der BS an die Menschen in diesem Lande verschickt? Sind das ALLES LB? Eben! Wo ist da das Problem einfach die internen Poststempel dieser Infobriefe dafür zu verwenden einen Zugang des LB zu Unterstellen? Glaubst Du ernsthaft der BS bzw. die LRA sind alles ehrliche heilige Götter, denen niemals in den Sinn kommen würde, ihre rechtswidrigen Beiträge ohne rechtliches Gehör vollstrecken zu dürfen? Das ist doch gerade der Traum und der Wille von denen.
Dieser Stade Beschluss ist sehr gefährlich in dieser Hinsicht, eröffnet er doch den LRA wirklich ALLE Möglichkeiten wie die Cowboys SOFORT die Pistole auf die Brust zu setzten, Zahl oder Stirb.
Und um diesen Sachverhalt geht es auch in diesem Thread. Wenn ein LB ordentlich zugeht (warum eigentlich nicht per Einschreiben? Was ist daran so schlimm?) dann trift dein Argument ja zu. Doch hast Du dich schon mal gefragt, warum der BS bzw. die LRA sich mit den LB so schwer tut? sie wollen dem "Schuldner" gar nicht erst die Möglichkeit dafür einräumen für das Du argumentierst (mehr Klagen bitte) DAS ist die ganze Wahrheit die dahinter steckt.
Was glaubst Du was die momentan für "Luftsprünge" machen indem sie ein solches "Gericht" in stade gefunden haben, welches denen nun ALLE Türen aufgestoßen hat.
Sorry musste mal raus jetzt
By the Way: Person Mustermann hat nun einen RA mit der Beschwerde beauftragt(fiktiv), das VG Stade kann sich auf etwas gefasst machen(fiktiv). Ich schreibe nochmals: Das DING geht bis vor die höchste Instanz und falls möglich sogar noch weiter(fiktiv).
Wir werden sehen wie sich das entwickelt(würde), Bestandskraft kriegt der Beschluss durch die Beschwerde erstmal definitiv nicht(fiktiv).
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Dieser Weg mit der Beschwerde belastet die Gerichte zunehmend auch.
Im vermeintlichen Sachsen sogar bereits die einfachen Landgerichte, dass wird dort so gesehen zusehend mehr. Auch immer mehr Bürger erheben sich gegen die Ansichten der der Richter der unteren Amtsgerichte in Bezug der ZPO §766 und der daraus resultierenden unterschiedlichen Rechtsprechung. Die Welle, oder besser gesagt die Anzahl, der vermeintlichen Schuldner steigt ja immer noch an, weil doch sehr viele vermeintliche Schuldner keine belastbaren Leistungsbescheide erhalten haben, und nicht zeitgleich gegen alle die vermeitliche Vollstreckung begonnen werden kann. Der Höhepunkt der Welle ist sicher noch nicht erreicht.
Auch warum sich fiktive Richter diese unterschiedlichen Urteile leisten ist nicht nachvollziehbar.
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13609.0
Die Frage bleibt, wann die Bürger mit Demos vor die Gerichte ziehen und den so unabhängigen Richtern so gesehen zu Felde rücken.
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Hi Person X
Ja, also an MIR soll es nicht scheitern, sage mir einer wann und wo ich hinkommen soll um dagegen zu demonstrieren und ich wäre sofort dabei. Ohne WENN und ABER! Das wäre echt mal toll sich mal ein bisschen Luft zu verschaffen ernsthaft.(Ohne Gewalt oder der Gleichen selbstverständlich)
aber das finde ich ja gerade so interessant, lest mal der Knax hatte da ja auch schon was zu geschrieben...mögen nicht alle mögen seine Meinung, ich finde sie ist aber leider wahr.
Es geht nicht mal nur um den Boykott der GEZ oder dergleichen, es betrifft momentan so viele "Sauereien" und niemand bekommt seinen Allerwertesten hoch? Wieviele Gegner dieses Systems GEZ gibt es denn mittlerweile? Ich meine schätzungsweise in Prozent gemessen an der Bevölkerung? Wäre mal interessant.
Bedenkt bitte eins: Wenn ein System unrecht ist, dann ist es das schlimmste wenn jeder für sich einzeln um sein Recht kämpft, dadurch können die unrecht Macher alles kontrollieren. Es gibt immer nur traurige Einzelentscheidungen und keiner nimmt sie wirklich wahr.
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Man sollte einfach die typen feuern die den Vertrag im Parlament nicht kündigen wollen....(-:
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@grobi1212 - ich habe nur geschildert wie es z. Z. mit der Rechtslage ausschaut, das hat nichts damit zu tun ob das mir so passt oder nicht.
Ich wollte mit meinen Schilderungen aufzeigen, dass es überhaupt nichts bringt, alle Schreiben von dem Beitragsservice zu ignorieren und zu hoffen einem passiert nix. Das ist der komplett falsche Weg. Sobald ein Schreiben vom Beitragsservice mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, sofort Widerspruch einlegen. Argumente und zu nutzende Voschläge zum Widerspruch gibt es hier im Forum zur genüge.
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Hi Inez,
hatte ich auch so verstanden in deinem Post.
Ich greife dich ja gar nicht an, bitte nicht falsch verstehen...
Du hast ja vielleicht recht, Doch genau DARUM geht es ja, um diesen Rechtsbehelf um diesen Bescheid und um die ominöse "Bekanntgabe" Was mit ordentlich nachgewiesener Zustellung bzw. was hier gemeint ist, nicht das Bestreiten selbst sondern wirklich der reale tatsächliche Zugang, DANN bin ich ja völlig auf deiner Seite.
Doch das Problem ist ja, das eben GENAU diese Formell rechtlich sauberen Bescheide unheimlich selten zugestellt werden. Und das ALLES mit normaler Post.
Ignorieren bringt nichts? Das Problem ist doch: Widerspreche mal einer Zahlungserinnerung und versuche DANACH mal vor einem Amtsgericht zu Klagen. Die Rechtsbehelfserklärung allein nützt nichts, es müssen auf einem ordentlichen Bescheid noch ganz andere Dinge stehen.
Verstehst Du was ich meine?
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Die Festsetzung als solche ist nicht vollstreckbar. Vollstreckbar ist die Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge.
Durch die Festsetzung wird der Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung), sofern man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, vollstreckbar!!! Dieser Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung) stellt einen Verwaltungsakt dar.
Letzteres ist leider korrekt.
Die Ansprüche auf Zahlung des Rundfunk"beitrages" entstehen unabhängig von ihrer Festsetzung aufgrund gesetzlicher Regelungen. Es ist alles geregelt:
Nach § 7 Abs. 3 RBStV ist der Rundfunk"beitrag" monatlich geschuldet und er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten. Mithin ist der Rundfunk"beitrag" fällig zum 15. des zweiten Monats.
Die Höhe des Runfunk"beitrages" ist in § 8 RFinStV geregelt.
Die Zahlung ist nach § 10 Abs. 2 Satz 1 RBStV an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten.
Lediglich bereits rückständige Runfunk"beiträge" werden laut § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt.
Damit wirkt die Festsetzung der -rückständigen- Runfunk"beiträge" nur deklaratorisch, nicht konstitutiv.
Die Festsetzung dient gerade zur Vollstreckung und einer Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge im Bescheid bedarf es nicht mehr.
Vor diesem Hintergrund denke ich leider auch, dass man nicht weiterkommt mit der Behauptung analog mini, der Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag sei kein Erstbescheid.
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Ist zwar ein anderer Stiefel wovon ich geredet hatte aber soweit:
Japp sehe ich auch so, deshalb ist ja eine Zahlungsaufforderung auch kein Vollstreckungsgrund sondern der nicht widersprochene LB.
Ich denke das eindeutig oder?
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deshalb ist ja eine Zahlungsaufforderung auch kein Vollstreckungsgrund sondern der nicht widersprochene LB.
Ich denke das eindeutig oder?
Eine bloße Zahlungsaufforderung ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist kein Vollstreckungstitel, sondern der bestandskräftige Festsetzungsbescheid, ja (wobei ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid die Vollstreckbarkeit an sich nicht hemmt).
P.S.: Entschuldige bitte, wenn ich zunächst einen anderen Stiefel angezogen habe :), aber es war mir wichtig, das zu schreiben.
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Sorry, aber das sehe ich anders.
Eine bloße Zahlungsaufforderung ohne Rechtsmittelbehelf ohne Unterschrift Dienstsiegel oder Gläubigerkennung wohlmöglich noch vom BS ausgestellt kann kein Festsetzungsbescheid sein.
Das würde ja bedeuten man kann keine Rechtsmittel einlegen alleine deshalb schon
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Eine bloße Zahlungsaufforderung ohne Rechtsmittelbehelf ohne Unterschrift Dienstsiegel oder Gläubigerkennung wohlmöglich noch vom BS ausgestellt kann kein Festsetzungsbescheid sein.
Ich habe mich zu kompliziert ausgedrückt, mea culpa :(.
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@Greyhound
Brauchst dich doch nicht entschuldigen :)
Ist doch kein Ding!
Dann versuch doch es nochmal mit anderen Worten wenn Du magst, mich interessiert es wirklich ;)
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Die Festsetzung dient gerade zur Vollstreckung
Möglicherweise beziehst Du Dich an dieser Stelle auf den Beschluss des AG Stuttgart vom 16.01.2015, Az. 2 M 57976/14, in dem es heißt:
„Erst zur Schaffung einer Vollstreckungsgrundlage und damit für die zwangsweise Durchsetzung rückständiger Gebühren bedarf es nach § 10 Abs. 5 und 6 RBStV der Festsetzung der rückständigen Gebühren samt Säumniszuschlägen durch einen Bescheid.“
Dies würde meiner Ansicht nach allerdings bedeuten, dass mit der Festsetzung als solcher kein eigenständiger Zweck mehr verfolgt werden würde, sondern sein Zweck darin bestünde, Vollstreckungsvoraussetzungen zu schaffen. Mit der Schaffung lediglich von Vollstreckungsvoraussetzungen ist jedoch keine unmittelbare Rechtsfolge verbunden. Damit würde es der Festsetzung an Verwaltungsaktqualität mangeln, denn es würde an dem Merkmal der unmittelbaren Außenwirkung fehlen. Die Festsetzung wäre hiernach lediglich als eine Vorbereitungshandlung der Verwaltung anzusehen, konkret als Vorbereitung der Vollstreckung bereits rückständiger Beiträge. Solche Vorbereitungshandlungen haben in Ermangelung einer unmittelbaren Außenwirkung die Qualität von Realakten, nicht jedoch von Verwaltungsakten. Ich habe diesen Aspekt auch bereits so im Entwurf meiner Klageschrift berücksichtigt.
und einer Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge im Bescheid bedarf es nicht mehr.
Das sehe ich anders - aus folgenden Gründen:
In § 1 Absatz 1 HessVwVG (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1mj5/page/bshesprod.psml;jsessionid=FCF99EC20E0FA2F3B3C00B19321CE0B0.jp18?doc.hl=1&doc.id=jlr-VwVGHE2008rahmen:juris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=106&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-VwVGHE2008pP1) heißt es:
"Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung oder eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes vollstreckt."
Die Festsetzung ist nach ihrem Sinn und Zweck weder eine Aufforderung zu einer Geldleistung noch zu einer sonstigen Handlung, Duldung oder Unterlassung.
In § 4 Absatz 2 HessVwVG (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1mj5/page/bshesprod.psml;jsessionid=FCF99EC20E0FA2F3B3C00B19321CE0B0.jp18?doc.hl=1&doc.id=jlr-VwVGHE2008rahmen:juris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=106&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-VwVGHE2008pP4) heißt es:
"Als Pflichtiger kann in Anspruch genommen werden, wer durch Verwaltungsakt zu einer Geldleistung, zu einer sonstigen Handlung, zu einer Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist."
Die Aufforderung zur Zahlung der festgesetzten Beiträge kann sachlogisch erst nach der Festsetzung als solcher erfolgen.
Die Regelungen über die Anspruchsentstehung, über die Anspruchsfälligkeit und die Entrichtung bleiben hiervon unberührt.
Edit "Bürger":
Die Diskussion scheint sich hier - wenn auch interessant - so doch
vom eigentlichen Kernthema des Threads zu entfernden, welches da lautet
Beschluss VG Stade Zahlungsaufforderungen werden zu Bescheiden gemacht
Für die Diskussion bzgl. "Leistungsgebot" usw. gibt es doch schon den neuen Thread
"Leistungsgebot" und andere Formanforderungen an Festsetzungsbescheide
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14210.0.html
Bitte gern dort das Thema vertiefen.
Leider sind die Beiträge hier schon so miteinander verwoben, dass eine Entflechtung und
Verschiebung in vorgenannten Thread u.a. auch aus Kapazitätsgründen derzeit nicht zu bewältigen ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
@Knax:
Könntest Du die Erkenntnisse und ergänzenden Erläuterungen nicht in "Deinem" Thread noch mal gerafft wiedergeben?
Danke.