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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: karlsruhe am 18. Mai 2015, 19:21
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Dies habe ich von einem Mitstreiter zugeschickt bekommen.
Kann man damit etwas machen?
Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 15 vom 23.04.14, ab Seite 380:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s0380.pdf#__bgbl__%2F%2F*
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 25.März 2014 ….......wird die Entscheidungsformel veröffentlicht.
1. Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder..........
in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./17./21. Dezember 2010 in Landesrecht überführen, mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.
…
….
4. Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen. Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden.
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Ich kann die Seite nicht öffnen, darum kann ich auch den Text nicht lesen.
Worauf bezieht sich denn die Unvereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (http://dejure.org/gesetze/GG/5.html)?
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
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Der ZDF-Fernsehrat ist nicht verfassungskonform mit einer Überzahl von staatsnahen Personen besetzt.
Das sollte mit einer Regelung bis zum 30.06.2015 verfassungsgemäß geregelt werden.
http://www.emr-sb.de/tl_files/EMR-SB/content/PDF/Publikationen/EMR_Das%20aktuelle%20Stichwort_ZDF_20140325.pdf
Viel Zeit ist nicht mehr.
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Freilich kann man damit was machen; man sollte es sogar in jede Klage einbauen.
Stärker kann man doch die Mißachtung des BVerfG bzw. sogar die Mißachtung des Bundes gar nicht zur Geltung bringen, wenn das die mit den Klagen befassten niederen Gerichte ignorieren?
Stellt sich für mich die Zwischenfrage, wer zum Bezug des Bundesgesetzblattes verpflichtet ist? Denen darf man dann doch direkt unterstellen, daß sie Bundesrecht ignorieren? Oder anders, hat es eine Pflicht eines jeden nationalen Gerichtes, das Bundesgesetzblatt zu beziehen?
@karlsruhe
Dein Link klappt so nicht; das Dokument läßt sich für nicht registrierte User nur via Bürgerzugang aufrufen und lokal speichern, wenn Cookies, Scripte, Pdf und Co im lokalen Browser zugelassen sind.
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http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F)*[%40attr_id%3D%27bgbl114s0380.pdf%27]__1431980595121
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Der Link zum genannten Dokument ist in ## eingefasst; also bitte so, wie dargestellt, nicht anklicken.
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Hallo Mitstreiter,
schaut mal hier....bin über einen anderen Weg auch bereits schon auf das ganze Aufmerksam geworden:
Siebzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14120.msg94622.html#msg94622
Die Bundesländer (Ministerpräsidenten) müssen den 17. RÄStV bis zum 30.06.2015 unterschrieben haben. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch alle Minister brav tun werden....
Hier auch nochmal der Link zu dem direkten Vergleich (Alt/Neu):
http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Synopse_ZDF-StV_E__-_Medienrecht_Uni_Koeln.pdf (http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Synopse_ZDF-StV_E__-_Medienrecht_Uni_Koeln.pdf)
So lange gilt (meinem Verständnis nach) noch der alte Vertrag in seiner jetzigen Form.
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Wobei diese "Änderungen" meiner Ansicht nach im besten Fall Augenwischerei sind, aber noch schlimmer sind die Teile, die ganz offensichtlich durch verwaschene Formulierungen noch verschlimmert wurden.
Seht Euch doch nur mal § 6 auf Seite 5 an. Da stehen einem die Haare zu Berge!
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Genauso unsinnig ist, dass dem Land Berlin im ZDF-Fernsehrat ein Lebensbereich "Internet" zugesprochen werden soll, ohne dass man sich auch nur annähernd im Klaren ist, was das überhaupt beinhalten soll bzw. wie dies vom Lebensbereich "Digitales" des Landes Bayern abzugrenzen ist,
dazu:
http://simonweiss.cc/2015/05/lebensbereich-internet/