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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: Dieselwiesel am 18. Mai 2015, 16:43
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Hallo in die Runde,
fiktive Person A zahlt keine GEZ gebühren, da zu unrecht einfach ein Beitragskonto erstellt wurde und hat niemals auf Briefe und Mahnungen des Beitragsservice geantwortet bzw. sind diese nie angekommen.
folgender Brief ist dann vom GV gekommen (siehe Anhang).
Person A hat dann beim GV angerufen --> Frage an GV - Welche Titel er den vollstrecken will und ob er diese auch vorliegen hat, den Person A liegen diese Titel nicht vor? Auskunft des GV "... die in der Anlage des Vollstreckungsersuchenden aufgelisteten Bescheide"
Person A hat dann gefragt wie man gegen die Vollstreckung vorgehen kann (Erinnerung), da ja Person A keine Bescheide erhalten hat! Antwort GV... Erinnerung nach §766 ZPO ist nicht zu empfehlen da Amtsgericht schon mehrere Fälle abgelehnt hätten??? Richtiges Mittel dagegen sei die Vollstreckungsabwehrklage....
So nun die Frage, Person A ist sich jetzt unsicher wie weiter zu verfahren ist? Erinnerung, Vollstreckungsabwehrklage etc...?
Person A will eine Eintragung ins Schuldenverzeichnis verhindern.
Vielen Grüße und vielen Dank
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weitere Seiten vom Schreiben des GV
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und die letzten zwei Seiten
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Hallo zusammen!
Gibt es schon Neuigkeiten diesbezüglich, würde Person V gerne wissen?
Auch bei der Fabelperson V is durch die Zauberfee ein Zettelchen in den Briefkasten geworfen worden mit dem Thema "Zwangsvollstreckungssache". Ein Anruf der Person V bei der Fee war irgendwie ernüchternd. Egal was in dieser Komödie stichhaltig vorgetragen wurde, wurde ignoriert. Es gab nochmal im Zauberwald eine Feenschulung, in der allen Feen und Elfen mitgeteilt wurde, dass die aktuell versendeten "Briefe" korrekt seien. Des weiteren der Hinweis, dass schon viele Anträge der "Erinnerung" am örtl. AG durch die Richterin abgewiesen worden sind. (Pro Monat muss die gute Fee rund 60 dieser Zwangsvollstreckungssachen vollstrecken)
Mit der Gesetzeslage war die OGV-Fee auch nicht so betraut. Konnte auch zu ihren Argumenten keine Paragraphen, der Prüfung wegen, nennen. Nur der Hinweis, dass Person V die "Erinnerung" am AG einreichen soll.
Nun die Frage, mit welchen Gebühren hier noch zu rechnen ist (falls abgelehnt wird). Schließlich will der Komödienstadl der Person V ein Polster anlegen.
Hat eine Person X schon ein ausgefertigtes Schreiben, welches als Vorlage genutzt werden kann? Viele Punkte sind ja eindeutig, aber Person V will hier nichts übersehen.
Des weitern noch die Frage, ob das persönlich am AG vorgetragen werden muss, oder ob Person V alle Unterlagen in ein Kuvert steckt und eigenhändig, mit Zeugen, dort am Wochenende einwirft.
Kann Person V sonst noch gegen die Fee vorgehen?
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584
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Das hat Person V schon :-)
Nachtrag: Der Fee wäre es auch lieber, wenn sie nix an die "Baumschule" zahlen müsste. Komisch, warum unterstützt diese dann nicht mehr?
Nun die Frage, mit welchen Gebühren hier noch zu rechnen ist (falls abgelehnt wird). Schließlich will der Komödienstadl der Person V ein Polster anlegen.
Hat eine Person X schon ein ausgefertigtes Schreiben, welches als Vorlage genutzt werden kann? Viele Punkte sind ja eindeutig, aber Person V will hier nichts übersehen.
Des weitern noch die Frage, ob das persönlich am AG vorgetragen werden muss, oder ob Person V alle Unterlagen in ein Kuvert steckt und eigenhändig, mit Zeugen, dort am Wochenende einwirft.
Kann Person V sonst noch gegen die Fee vorgehen?
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Gerichtskosten für das Erinnerungsverfahren sind im GKG nicht vorgesehen und fallen daher nicht an. Etwaige Auslagen des Gerichts sind von der unterlegenen Partei zu tragen. Über die außergerichtlichen Kosten hat das Gericht nach den §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden, wobei ggf. auch zu beachten ist, ob ein Teilunterliegen (s.o.) vorliegt. Die Kostenentscheidung kann also etwa lauten, wobei die Angaben in den Klammern überflüssig, aber unschädlich sind:
(Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.) Die (außergerichtlichen) Kosten des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen.”
http://www.jweisgerber.de/Skript/Rechtsbehelfe/Erinnerung/erinnerung.html
Schreiben AG / Vollstrecker : Fax / Brief / beamen (-:
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So, die "Erinnerung" der Person V ist fertig. Ist länger geworden als gedacht. Person V muss aber die Tage nochmal drüber lesen, ist ja anstrengend :-)
Sobald das fertig ist wird Person V den fünfseitigen Entwurf in das Schlummerland per "Scotty beam me up" hochladen.
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Muss man hierzu eigentlich eine Zweitkopie beilegen? Nicht, dass die noch Gebühren zum Kopieren verlangen.
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Muss hierzu eigentlich eine Zweitkopie beilegen? Nicht, dass die noch Gebühren zum Kopieren verlangen.
Dann noch ein Punk bzgl. Vollstreckungsauftrag:
Dem Schreiben der/des ABC sind Formfehler anhängig. Dort wird als Gläubiger „Bayerischer Rundfunk ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln ...“ genannt. Dies ist genauso wenig korrekt, wie im Schreiben des Beitragsservice selbst.
Eine Auflistung der einzelnen Posten des Anspruchs (ABC EUR) ist nicht vorhanden. Auch eine Erklärung wie sich die einzelnen Werte, inkl. der evtl. Kosten des Gerichtsvollziehers, zusammensetzen, fehlt gänzlich. Des weiteren scheint mir der Satz zu hoch. Die Vollstreckungserinnerung richtet sich zusätzlich gegen den Kostenansatz des Vollstreckungsorgans. Vergleichbare Ersuchen mit identischen Forderungen (exakt ABC) in ABC haben niedrigere Sätze. Deshalb gehe ich davon aus, dass hier ein Fehler vorliegt.
Der im Schreiben genannte Vordruck für das Vermögensverzeichnis („Ein Vordruck für das Vermögensverzeichnis mit Anlagen uns Ausfüllanleitung ist zur Vorbereitung auf den Termin beigefügt.“) ist nicht vorhanden bzw. wurde nicht beigefügt.
Im Schreiben des nicht rechtsfähigen Beitragsservice wird auf einen Haftbefehl vorerst verzichtet („Ein Haftbefehl gem. §802g Abs. 1 ZPO wird vorerst nicht beantragt.“)
Im Schreiben der/des ABC steht wörtlich: „Falls Sie zu dem Termin … , wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen.“ Dies gibt in keinster Weise das Vollstreckungsersuchen des nicht rechtsfähigen Beitragsservice wieder. ABC gehe davon aus, dass die Zwangsvollstreckungssache nicht für ABC bestimmt ist.
Ein Hinweis auf Rechtsmittel die ABC einlegen könnte bzw. eine Rechtsbelehrung in Bezug auf das Zwangsvollstreckungsersuchen fehlt dem Schreiben gänzlich. Der vermeintliche Schuldner wird hier nicht umfassend auf seine Rechte hingewiesen.
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So, Erinnerung wurde fristgerecht durch die Brieftaube dem Turm der Erleuchtung übergeben.
Wie ist das nun eigentlich mit der Abgabe der Vermögensauskunft. Wird mit der Abgabe der Erinnerung, diese erstmal "auf Eis gelegt" oder kommt trotzdem der Eintrag ins Verzeichnis? Wie lange dauert so eine Entscheidung darüber?
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Abgabe der Vermögensauskunft - TERMIN vom Vollstrecker erhalten (nicht vorher) - ERINNERUNG..
....wird beantragt das festgestellt wird, das die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegt.
Begründung: wie bekannt...
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Das war alles schon im Märchen enthalten. Der Termin wurde dort direkt festgesetzt. Deshalb ja die Frage, wie es denn dann mit dem Termin aussieht? Und wie schnell das Gericht auf die Erinnerung reagiert. Nicht, dass da jemand rumtrödelt und der Märchenonkel dann schon den Eintrag hat. Der fiktive Auspeitschtermin wäre in einer Woche.
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Rechtsmittel gegen die Eintragungsanordnung: Widerspruch
https://dejure.org/gesetze/ZPO/882d.html
https://dejure.org/gesetze/ZPO/882c.html
Löschung des Eintrags: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14112.msg96359.html#msg96359
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Das steht im Märchenbrief:
... lege ABC gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.
Des weiteren lege ABC hiermit Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung ein und beantrage die einstweilige Aussetzung anzuordnen...
Aber was bedeutet das nun fiktiv? Kann der OGV dann die Eintragung trotzdem anordnen, wenn das Amtsgericht sich zu lange Zeit läßt?
Es kann laut § 882d ZPO trotzdem die Eintragung erfolgen...aber auch, dass das Vollstreckungsgericht diese aussetzt... :o
Ja wie nun...Huhn oder Ei?
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Auspeitschtermin:fax....teile ich Ihnen mit das ich bis xxxx verhindert bin und bitte um einen Termin ab 01.07. .. (-:
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Person V hat hier die Antwort bzgl. der Frage, ob Erinnerung gemäß § 766 ZPO und zusätzlich Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung, eine aufschiebende Wirkung bzw. eine Aussetzung der Vermögensauskunft nach sich zieht:
Antwort:
" ... der Termin zur Abgabe der VAK bleibt bestehen. (auch nach Rücksprache mit dem Vertreter, dem Richter Herr X, da auch keine aufschiebede Wirkung) Frau Y wird über die Erinnerung nach Rückkehr aus dem Urlaub entscheiden."
Wie jetzt? Obwohl weit vorher das fiktive Schreiben abgegeben wurde, soll Person V den Termin wahrnehmen?
Hintergrund von Person V...es soll auf alle Fälle der Eintrag ins Schludnerregister und er Schufa unterbunden werden!
Das nachträgliche Löschen kommt für Person V nicht in Frage...
Was nun?
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aufschiebende Wirkung bzw. eine Aussetzung - nein......
Deswegen den Termin verschieben.....um Zeit zu gewinnen
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Hallo
Person T hat ebenfalls so einen netten Brief bekommen und ist im mom etwas ratlos ob das ganze überhaupt so rechtens ist oder ob es auf grund des Urteil von Tübingen
( https://openjur.de/u/708173.html ) nicht rechtens ist.
bzw aufgrund von ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als vertreter nicht rechtens ist da es ja eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ist
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Hallo,
heute mal ein kleines Update! Termin beim GV von Person A wäre heute 10 Uhr gewesen!!! Nachdem die Erinnerung und einstweilige Anordnung vom zuständigem AG abgeblockt wurde ((Datum 02.06 (Frechheit!!!) Erinnerung und einstweilige Anordnung wurden am 24.05 verfasst und dem zuständigen AG zugeleitet!)) wurde heute früh per fax sofortige Beschwerde beim zuständigen LG eingereicht. Ergebnis um kurz nach halb 10 bekam der GV die einstweilige Anordnung und der Termin war hinfällig! Nun um 10 Uhr vor der Tür des GV wusste person A dies natürlich noch nicht (GV hat dann Person A 10 min warten lassen!) keiner war im Büro außer GV! Naja Person A unterstellt jetzt mal nicht das der GV dies extra gemacht hat! Person A begrüßte dann den GV freundlich und wollte mit ihm freundlich kommunizieren! PersonA hätte keine Chance und es wurde alles schon höchst richterlich geklärt bla bla bla! Person a stand dann auf und ging! Naja ok jetzt muss Person A den Beschluss des LG abwarten.
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Wäre es möglich das fiktive Schreiben ans LG an Person V zu senden. So rein virtuell?
Bei Person V ist es ähnlich, bis dato keine Rückmeldung vom AG, aber Termin ist natürlich nun schon vor der Türe.
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Irgendwie verheddert sich der Beitragsservice, je deutlicher er den engen Zusammenhang mit den LRAs darstellen will, in fragwürdigen Formulierungskonstruktionen.
Im o.g. Dokument
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=14249.0;attach=5948;image
wird als Gläubiger der Bayerische Rundfunk c/o AZD Beitragsservice Köln als Vertreter des BR AöR
genannt. Der Gerichtsvollzieher soll doch mal beim BS anrufen und sich mit der Abteilung "Bayerischer Rundfunk" verbinden lassen... oder fragen, wer dort für den BR zuständig ist... er wird keine vernünftige Antwort darauf bekommen.
c/o ist eine Zustellanweisung. d.h. in diesem Falle: Wenn der Beitragsservice z.B. einen Brief an die nicht in der postalischen Anschrift vorkommende Abteilung "Bayerischer Rundfunk" erhalten würde müsste er intern an diese weitergeleitet werden. Diese Abteilung existiert aber garnicht in Köln. Der Brief würde wahrscheinlich nach München geschickt werden müssen.
Auch nett, was Wikipedia dazu schreibt:
Diese Form der c/o-Verwendung wird bei Unternehmen, Freiberuflern oder Selbstständigen mit Büro im eigenen Haus verwendet. Unseriöse Firmen verwenden „c/o“ gelegentlich, um damit den Eindruck zu erwecken, im Haus befinde sich auch ein Gewerbe. Dies kann z. B. der Verschleierung von Adressen bei Briefkastenfirmen oder der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Firmenstatus dienen und geschieht mitunter in betrügerischer Absicht.
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Hallo in die Runde,
@Tom23.06
anbei ein weiteres Schreiben zum Sachverhalt. Wie du richtigerweise das Urteil vom Landgericht Tübingen anführst und hier die Adressproblematik benennest, ist in dem aktuellen Schreiben des Gerichtsvollziehers eine mögliche neue Veränderung eingetreten. Diesmal „Verfahren" wie auch „vertreten durch“ mit vollständiger Adresse. Jedoch in der Ausfertigung für den Kunden / Schuldner ist die Sache klar, falsch bezeichnet sowie weiters das Thema vertreten durch Vorstand....etc.
@ Dieselwiesel
Meine erhaltenen Schreiben sind fast identisch mit deinen.
Grüße Teamworker ;)
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Nachdem der Märchenwald für weitere Episoden gut ist, hat Person V nun die fiktive Ablehnung der Erinnerung erhalten.
Die Punkte wurden im Grunde nur überflogen, von den Rechtschreibfehlern in der Antwort vom AG möchte Person V gar nicht reden. Somit wird nun Beschwerde beim zuständigen LG eingereicht. Person V sieht ja keinen Grund Beschwerde beim AG einzureichen. Was sollte dort nach der Beschwerde anders laufen, etc. ?
Was auch interessant ist: "Die Kosten des Erinnerungsverfahren werden dem Schuldner auferlegt.".
Hallo? Das ist doch kostenfrei. Ist das schon als Formfehler zu sehen, um beim LG eine Rückweisung des Urteils zu erreichen?
Das fiktive Wunschpapier wird morgen gescannt und angehängt.
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Was muss Person V bei der Beschwerde beachten?
Müssen dort nochmal alle "alten" Gründe mit rein?
Was macht es für einen Unterschied ob Beschwerde beim AG oder LG eingereicht wird? Wird die Beschwerde automatisch dem LG vorgelegt, falls Person V z.B. aufgrund der Nähe die Beschwerde am AG abgibt?
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Hier die Daten zum fiktiven Fall (Antwort das AG und Ablehnung der Erinnerung).
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...die anderen Seiten... Diskussion erwünscht. Die Tante der Mutter das Nachbarn sieht in dem Antwortschreiben (AG) keinen direkten Bezug auf die "Erinnerung" (siehe unten). Es wurde lediglich an der Oberfläche der Argumente gekratzt und überflogen. Zum eigentlichen Inhalt ist bei der Antwort das AG nichts zu finden. Sieht so aus, als ob das schnell mal in der Kaffeepause zusammengeschrieben worden ist. Eine Stellungnahme das BR war nicht enthalten, obwohl hier explizit vom AG eine Anfrage an den BR raus ist. Die Tante meint, dass hier evtl. ohne die Gegendarstellung dann "gerichtet" worden ist.
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Und hier das fiktive Schreiben bzgl. der Erinnerung:
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...
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...und die letzten Seiten...
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Was wäre zu dem Punkt hier zu sagen? "Die Kosten des Erinnerungsverfahren werden dem Schuldner auferlegt.".
Die Erinnerung ist doch kostenfrei. Ist das schon als Formfehler zu sehen, um beim LG eine Rückweisung des Urteils zu erreichen?
Was muss Person V bei der Beschwerde beachten?
Müssen dort nochmal alle "alten" Gründe mit rein?
Was macht es für einen Unterschied ob Beschwerde beim AG oder LG eingereicht wird? Wird die Beschwerde automatisch dem LG vorgelegt, falls Person V z.B. aufgrund der Nähe die Beschwerde am AG abgibt?
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Hallo Euch,
Seit der letzten Meldungen sind nun 6 Wochen vergangen. Ist da jetzt noch irgendwas passiert? Wurde die Vollstreckung irgendwie verhindert? Wurde eingeknickt und gezahlt? Threads wie dieser hier die ohne Ergebnis enden bringen uns nicht weiter.
Ich stecke aktuell in der identischen Situation und muss demnächst entscheiden was ich tue, wie hier beschrieben:
http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-vs-nickles-die-zwangsvollstreckung-hat-begonnen-539134049.html
Grüße,
Mike
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Hallo Michael,
dies bekannt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14316.msg96267.html#msg96267
bzw. diese Ausarbeitung: http://www.dmhfotografie.lima-city.de/pdf/Gedanken-zum-Recht-des-Beitragsservice.pdf
Gruß
Kurt
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Das hier ist passiert...Beschwerde vorm LG und Beschluss vom LG:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15249.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15249.0.html)
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Hallo in die Runde,
Person D ist nun ähnliches wie den Vorrednern in diesem Beitrag wiederfahren!
Zusammengefasst:
1. Zwangsanmeldung in 2014
2. Seitdem sämtliche Schreiben ignoriert in der Hoffnung Zeit zu gewinnen bis sich gesetzlich was tut - bisher vergeblich *leider*
3. Nun flattert letzte Woche der gelbe Wisch vom GV ein, der in diesem Beitrag bereits gepostet wurde. Die Forderungen:
a) Zahlungsaufforderung (Frist: 2 Wochen)
b) Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft mit folgendem Absatz:
"Sollte Ihnen eine vollständige Begleichung der Forderung binnen obiger Frist nicht möglich sein, ist eine gütliche Erledigung in Form von einer Ratenzahlung möglich.
Sollte dies nicht möglich sein sind Sie verpflichtet auf Grund des Antrags d. Gläubig. die Vermögensauskunft abzugeben.
Hierzu wird der Termin bestimmt auf: <Termin>
Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen." usw.
Zunächst eine Frage vorab:
Angenommen Person D würde der Zahlungsaufforderung nachgeben und diese fristgerecht und vollständig tätigen.
Bleibt der Termin zur Vermögensauskunft bestehen oder hat sich die Sache damit "erledigt". Das geht aus dem Schreiben nicht eindeutig hervor. Zwar heist es "Sollte dies nicht möglich sein sind Sie verpflichtet auf Grund des Antrags d. Gläubig. die Vermögensauskunft abzugeben...!; dennoch möchte Person D sicher gehen, dass nicht sowohl die Zahlungsaufforderung als auch die Ladung zur Vermögensauskunft mit dem vorliegenden Schreiben gefordert werden!?
Weiterhin würde Person D gerne wissen, wie die Leidensgenossen mit dem Schreiben umgehen/umgegangen sind.
Person D ist bewusst, dass die beiden alternativen
1. Sich beugen und zahlen
2. Rechtsstreit
möglich sind.
Da Person D aber noch knapp eine Woche Zeit hat, sich für eine der beiden Optionen zu entscheiden, würde Person D gerne die Erfahrungen und Vorgehensweisen seiner Leidensgenossen studieren, bevor Person D aktiv wird.
Person D's laute Gedanken zum Thema allgemein
Person D verfolgt das ganze Thema natürlich nicht erst seit Eintreffen des gelben Wisches mit. Nur konnte Person D bislang kein wirkliches Erfolgsrezept gegen diese Mafia identifizieren und der mühsame Rechtsweg ist Person D ehrlich gesagt kein Garant für Erfolg und daher nicht wirklich erstrebenswert.
Dazu fehlt Person D die nötige Zeit und das Rechtswissen, um sich mit diesen "Menschen" auseinander zu setzen.
Person D sieht nur zu Hauf Beispiele von Musterschreiben und ewigem hin und her das letzten Endes immer nur ignoriert/abgewiesen wird von den Behörden.
Person D glaubt daher, dass da kurzfristig nichts passiert, wenn sich einzelne Widerstandskämpfer hinter 4 Wänden, allein und unorganisiert gegen diese "Übermacht" zur Wehr setzen. Person D ist ferner der Meinung und das lehrt auch die Geschichte der Menschheit, dass langfristig nur die Massen etwas erreichen können und nicht einzelne Personen. Solange die Massen nicht regelmässig auf die Strasse (oder weiter) gehen, bezweifelt Person D, dass sich etwas ändert. Damit möchte Person D nicht kontraproduktiv erscheinen und der Hoffnung den Wind aus den Segeln nehmen...
Vielleicht muss man bis dahin (wenn es denn hoffentlich irgendwann soweit kommen sollte) mit anderen Mitteln vorgehen, um dieser Mafia das Leben schwer zu machen?
Person D's Philosophie: Wenn sie uns das hart erarbeitete Geld schon zu Unrecht aus der Tasche ziehen, dann sollten wir es Ihnen so schwer wie möglich machen!
Möglichkeiten zur Diskussion in dieser Runde:
- Nach Einhaltung der Zahlungsaufforderung ggf. das Spiel von vorne beginnen und wieder ein Jahr und mehr an Zeit gewinnen (falls das möglich ist, diese Vorgehen der Ignoranz bis Zustellung des gelben Wisches mehrmals zu wiederholen)
- Beim KVR nach Zahlung abmelden, bei einer Person XYZ welche bereits zahlt (z.B. Eltern) anmelden, bei der GEZ Mafia damit aus dem System löschen lassen und anschließend wieder beim eigentlichen Wohnsitz anmelden (Geht das? Bringt das was? Erfahrungsberichte?)
- Weitere Optionen, um Zeit zu gewinnen...?!
Jetzt ist der Text doch etwas länger geworden, aber wir sitzen alle im selben Boot und sollten GEMEINSAM nach Lösungen suchen (Brainstroming), alleine kommen wir nicht weiter...
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Werte Anti-GEZ-Gemeinde-
Bin Frischling hier und häng emich jetzt mit meinem Anliegen an diesen Thread, da mir dieser meinem aktuellen Fall am nähesten erscheint.
Person X erhält seit drei Jahren Briefe. Ignoriert. Sich ständig querfeldein informiert und " Füsschen komplett still halten" als beste Strategie erkoren.
Anfang des Jahres ein Brief eines GV. Person X telefoniert mit diesem, sagt, bisher seien keine Briefe und Bescheide eingelaufen zusammen mit ein paar Argumenten zur Rechtsunklarheit des gesamten Vorgangs. GV sagt: "Dann geb ich halt weiter, dass Sie ned zahlen wollen."
Danach Pause, weitere Briefe, ein Bescheid.
Kürzlich Besuch bekommen von einem andern GV, der Person X Ratenzahlung anbieten wollte. Person X packt Argumentationskette aus, GV winkt ab und sagt: "Seit Juli 2015 ist das endgültig rechtskräftig". Dann kommt eben die Ladung ( ich nehme an zur EV).
Heute Bescheid für abzuholendes Einschreiben mit Zusatzleistung. Ich nehme an, das ist die Ladung.
Bisher konnte ich nichts zum Urteil des BGH finden. Juni oder Juli 2015? Habe hier auch das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerum der Finanzen, aber das ist wohl für die Katz, richtig?
Und was lässt sich denn jetzt noch machen für Person X?
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Hallo und Willkommen im Forum. :)
Auch wenn es erstmal wie eine Informationsflut anmutet; es ist für eine Person X sicher sehr hilfreich sich in einer ruhigen Minute dies hier durchzulesen:
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html)
Ob ein GV die Geduld hat sich dies alles mündlich erklären zu lassen steht auf einem anderen Blatt. :laugh:
Am besten wird es sein ein unmissverständliches Schreiben für den GV aufzusetzen, und ihm u. a. mitzuteilen, dass selbst ein BGH-Urteil nichts an gültigen Gesetzestexten ändert.
Insbesondere der entscheidende zweite Halbsatz aus § 122 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) lässt keinen Interpretationsspielraum offen:
; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
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Ist das cool oder was? :laugh:
Dankeschön! Alleine hab ich das nicht gefunden!
Fühlt sich doch gleich viel besser an!
:)
Dann macht Person X sich jetzt mal an die Arbeit. Falls von Interesse, schreibe ich hier Fortsetzungen, oder soll ich einen neuen Thread dafür aufmachen?
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Heute Bescheid für abzuholendes Einschreiben mit Zusatzleistung.
Ein Einschreiben zum Abholen ;-), wenn eine Person A keine Kenntnis darüber bekommten konnte, dass es ein Einschreiben zum Abholen gibt, kann eine Person A das auch nicht abholen. So ein Einschreiben, welches nicht abgeholt wird geht dann also nicht zugestellt zurück.
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html
Beispiel:
Der Absender verschickt ein Brief per Einschreiben mit Rückschein und denkt, er ist damit auf der sicheren Seiten. Doch der Empfänger des Briefes ist zum Zeitpunkt des Eintreffens des Briefes nicht zu Hause und er holt ihn auch nicht auf der Post ab. In dem Fall bekommt der Absender keine schriftliche Empfangsbestätigung. So würde z.B. eine Kündigung als nicht zugegangen gelten. Der Absender erhält seinen Brief zurück und hat möglicherweise Pech, dass er eine wichtige Frist verpasst hat.
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Wirklich? Oh. Ja, dann....
Also weiter Füsschen still halten, abwarten und fundierten Brief an GV schreiben. Und warten, bis die Gelegenheit dafür da ist, ihn auch auszuhändigen, bzw. abzuschicken.
Die grösste Sorge ist derzeit, dass Person X wegen totaler Zahlverweigerung in den Knast muss. Person X ist a) nicht ganz gesund und hat b) Tiere zu versorgen. Und es wäre das erste Mal. :)
Da gibts aber noch ein paar Schritte dazwischen bis dahin, nehme ich an. ;)
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Die grösste Sorge ist derzeit, dass Person X wegen totaler Zahlverweigerung in den Knast muss. Person X ist a) nicht ganz gesund und hat b) Tiere zu versorgen. Und es wäre das erste Mal. :)
Vor allen Dingen gilt es erst einmal: nicht an Märchen glauben.
Haft > wird - wenn überhaupt - nur angedroht um die Abgabe einer Vermögensauskunft zu erzwingen.
Der Auftrag Haftbefehl auszustellen muss von der um Amtshilfe ersuchenden Stelle kommen - bislang meines Wissens nach noch nie passiert/praktiziert.
siehe Erzwingungshaft > http://de.wikipedia.org/wiki/Erzwingungshaft
Gruß
Kurt
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Der Begriff "Haftbefehl" bedeutet in der Vollstreckung etwas anderes als im Strafrecht. Es handelt sich dabei um Erzwingungshaft, bei der der Gläubiger die Haftkosten vorstrecken muss (~ 100 Euro grob/ Tag).
Das wird
1) ein Gläubiger nur tun, wenn er genau weiss, dass er sein Geld wiederbekommt
und
2) wird der Beitragsservice aka Landesrundfunkanstalt einen Teufel tun, diese Schlagzeile "Gefängnis wegen Nichtzahlen von Rundfunkbeiträgen" zu provozieren.
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Der Gläubiger muss keine "Haftkosten" vorstrecken .....
Vermögensverzeichnis abgeben alternativ mit fehlendem Rechtsschutzbedürfniss des Gläubigers abblocken...
( Vermögensverhältnisse sind diesem bekannt..)
Anm. Mod seppl: Der Gläubiger muss bei Haft aus Vollstreckungsgründen die Haftkosten vorerst tragen! Er kann sie bei erfolgreicher Vollstreckung vom Schuldner zurückverlangen - Anwaltsaussage. Falls unrichtig, bitte Nachweise dafür bringen!
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Danke euch! Fühle mich hier deutlich gestärkt.
Also ist das:
https://[Seite/Begriff nicht erwünscht].wordpress.com/2014/11/19/ard-zdf-erste-haftbefehle-fur-gez-verweigerer/
Quatsch und Panikmache?
edit: Sehe gerade : Seite nicht erwünscht- was bedeutet das?
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Wieso Panikmache ?
Die wollen dein Geld ! ( Infos um zu pfänden bei Drittschuldnern)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensauskunft
Warum sollte die Bande darauf verzichten ?
Vermögensverzeichnis Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13241.0
Formular: http://www.meine-schulden.de/fp_files_new/4_ev/eidesstattliche-versicherung.pdf
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Der Gläubiger wird natürlich sofort die Informationen nutzen ( Arbeitgeber, Konto, etc..) um bei Drittschuldnern zu pfänden.
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Der Gläubiger muss keine "Haftkosten" vorstrecken .....
Vermögensverzeichnis abgeben alternativ mit fehlendem Rechtsschutzbedürfniss des Gläubigers abblocken...
( Vermögensverhältnisse sind diesem bekannt..)
Das verstehe ich nicht: Alternativ mit fehlendem Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers abblocken....
Bitte um Erläuterung. :)
Ok, danke, erledigt, hab jetzt den zweiten Link gefunden.
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So. Nun ist die "Zwangsvollstreckungssache" da. Zahlungsaufforderung mit Frist 2 Wochen, ansonsten Ladung zur VA.
Angehängt die Zweitausfertigung des Vollstreckungsersuchens. Briefkopf oben rechts Beitragsservice, oben links Bayrischer Rundfunk, unterschrieben maschinell : Bayrischer Rundfunk, der Intendant.
Der erste Satz lautet: Die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt.
2 Sätze weiter: Diese Ausfertigung ist vollstreckbar.
Was ist jetzt noch zu tun möglich- ausser zu zahlen "unter Vorbehalt"?
Gegen den neuen " Bescheid" wurde fristgerecht Einspruch eingelegt.
Any ideas?
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Was ist jetzt noch zu tun möglich- ausser zu zahlen "unter Vorbehalt"?
unter Vorbehalt zahlen ist in diesem Stadium nicht mehr möglich, bitte beachten.
Was ist jetzt noch zu tun möglich ist- außer zu zahlen? Das hängt vom jeweiligen Fall ab und welche tatsächlichen
Sachen so passiert sein könnten.
sollte zum Beispiel die Möglichkeit bestehen, dass wie hier erklärt wird:
- u.a. dem Anwalt aus Leipzig:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/festsetzungsbescheid-des-beitragsservice-vormals-gez-erhalten-was-tun-teil_074551.html
Zusammenfassend lässt sich sagen, ... Etwas anderes gilt nur dann, wenn die mittels einfacher Post versandten Festsetzungsbescheide des Beitragsservices nicht zugegangen sind. ...
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So. Nun ist die "Zwangsvollstreckungssache" da. Zahlungsaufforderung mit Frist 2 Wochen, ansonsten Ladung zur VA.
Angehängt die Zweitausfertigung des Vollstreckungsersuchens. Briefkopf oben rechts Beitragsservice, oben links Bayrischer Rundfunk, unterschrieben maschinell : Bayrischer Rundfunk, der Intendant.
Der erste Satz lautet: Die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt.
2 Sätze weiter: Diese Ausfertigung ist vollstreckbar.
Was ist jetzt noch zu tun möglich- ausser zu zahlen "unter Vorbehalt"?
Gegen den neuen " Bescheid" wurde fristgerecht Einspruch eingelegt.
Any ideas?
bei meinem fiktiven Freund KarlKotzt war vor ca. 3 Wochen der GV zum zweiten Mal da und
hat ihm ein Überaschungs-Briefchen überreicht. Drin war nochmal die Gelegenheit zu zahlen
bis 30.10. oder am 02.11. Termin zur Vermögensauskunft (seltsamerweise war er deshalb
auch schon mal vor Monaten bei ihm - Karl hatte aber keine Lust zu unterschreiben). Am
02.11. , 30 min. vor Termin hat Karl ihn angerufen um ihm nochmals mitzuteilen dass er nicht
kommt - war aber nur seine Mailbox erreichbar...). Nächster Schritt lauter seiner Au(ss)kunft-
Beuge-/Erzwingungshaft! Bisher hatte Karl noch keinen Besuch...
wie weit werden die Beteiligten wohl gehen mit ihren unrechten Forderungen und Drohungen?
Beuge/Erzwingungshaft ist nach Karls Rechtsempfinden finsterstes Mittelalter oder anders aus-
gedrückt FOLTER! Wer sich mal die Definition von Folter anschaut und den Sinn und Zweck von
Beugehaft (kommt von beugen) bzw. heute Erzwingungshaft (zwingen Zwang)...manoman echt
Finsterstes Mittelalter hier...
evtl. könnte hier der Faden weitergesponnen werden...dann evtl. verschieben)
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Au(ss)kunft-/Beuge-/Erzwingungshaft muss der Gläubiger "in Auftrag" geben!
Von sich aus hat der GV (soweit ich weiß) da keine Handhabe.
Gruß
Kurt
PS:
§ 802 ZPO:
(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html
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Hallo Kollegen,
Person A hat vor einigen Tagen einen Brief vom OGV in seinem Briefkasten gefunden.
Der Brief hat keine Marke oder Poststempel.
Auch ist nirgends vermerkt wann der Brief zugestellt wurde.
Des Weitern ist der Brief zwar Unterschrieben aber ohne Siegel.
Dem Brief lag eine Kopie des Vollstrekungsersuches bei in dem sich der Beizutreibende Betrag auf rund 186 Euro beläuft, aber die Forderung des OGV mit 224 betitelt ist.
Person A findet es merkwürdig das bei den im Forum veröffentlichten Schreiben ein Siegel und ein Hinweis auf den Zustellungszeitpunkt vorhanden ist, bei seinem jedoch fehlen!
Auch die Abweichung der geforderten Eurobeträge machen stutzig. Überhaupt macht das schreibe des OGV einen sehr Unseriösen Eindruck.
Dieses schreiben war das erste mal das der OGV mit Person A kontakt aufgenommen hat.
Wie könnte sich Person A verhalten?
Vielen Dank im voraus.
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Wichtige interessierte Frage nach Einlesen hier:
Mal angenommen Student S hat völlig überraschend (weil nie vorher Post von BS erhalten) vom GV ein Schreiben in Zwangsvollstreckungssache BS bekommen: Zahl Summe X bis XY; Bei Nichtzahlung: Abgabe der Vermögensauskunft. Wie wäre hypothetisch das sicherste weitere Vorgehen?
Soweit klar, Erinnerung §766 ZPO an Vollstreckungsgericht
Wenn Zahlungstermin recht zeitnah wäre, müsste hier nicht irgendwie EIlschutz/aufschiebende Wirkung hergestellt werden?
Die Infos dazu
Hier gibt es einen Anhang:
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151
Zudem könnte auch Punkte anderer Klagen etc. mit in das fiktive Schreiben aufgenommen werden.
Und die weitere hilfreiche Infos:
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980
beziehen sich nur darauf, dass ein Bescheid o.ä. vorliegt. Aber in unserem fiktiven Fall gibt es ja sowas gar nicht.
Würde die Erinnerung reichen oder müssste man flankierend weitere Maßnahmen treffen? Falls ja, wo würde man das hier finden?
Vielen Dank von einem Luftgedankenakrobaten
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@Krautensepp
Richtig, wer keinen Bescheid zur kenntniss bekommen hat kann auch kein Eilrechtsschutz beantragen. Erinnerung ist das Mittel der Wahl.
Kann allerdings schwierig werden, siehe das Rumgeeiere hier:
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html
und hier wie es sein sollte:
Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)
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Hallo zusammen.
Ich bin neu und in einer ähnlichen Situation!
Person A hat vom Ogv ein schreiben im postkasten gehabt zur Aufforderung der abgabe der....blablabla!
Nun ist aber für person A nicht ersichtlich wann der brief eingeworfen wurde!!!
Im Brief selber ist aber ein Termin zur Zahlung angegeben der sich auf das Zustellungsdatum bezieht!!!???
Auch das fehelen des Siegels ist fraglich für Person A.
Wenn Person A nun beim OGfuzi anruft dann gild der Brief ab da zugestellt!?
Oder sieht Person A das falsch?
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So...einige zeit ist vergangen...
Person A hat nicht auf das schreiben den ogv reagiert.
Nun stellt sich hherraus das Person A einen schufa eintrag bekommen hat.
Der ogv wurde nun doch angerufen und es wurde von Person A behauptet das kein schreiben eingegangen ist und es wurde um Akteneinsicht gebeten.
Der Hammer ist das die unterlagen des ogv tatellos waren. Zustellungsurkunde, belerungen und erklärungen zu gebüren usw.!
Person A hat komplett andere Unterlagen.
Person A geht zum AG und behauptet dort das der Brief in einem von außen versiegeltem briefkasten lag. ( Person A hat so einen wirklich).
Der Mensch machte klar das egal was Person A für unterlagen hat immer die Unterlagen des ogv beim erinnerungsverfahren gelten.
Egal ob sie bei Person A unvollständig, geklaut oder vom Hund gefressen wurden!
Auserdem ist eine Zustellung einer Eintagungsanordnung nie erfolgt.
Ob diese in den unterlagen des ogv vorhanden ist, klärt sich noch.
Person A fühlt sich ziemlich verarscht und wehrlos.
Hat das in der form schonmal ein bekannter von euch erlebt?
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PersonA war heute nochmals beim ogv um die kopien der angeblich zugestellten unterlagen zu erhalten.
Auf die Nachfrage warum besagte Person keine Eintragunganordung bekommen hat meinte er das ihm das zugestellt wurde.
Leider konnte er das diesmal nicht beweisen und auch das bei beiden Zustellungen eine unbegründete ersatzzustellung durchgefürt wurde bei der er nicht eindeutig den Briefkasten zur besagten person zuordnen konnte wurde garnicht erst versucht zu erklären.
Person A berichtet das der ogv zum hörer griff, das vollstreckungsgericht kontaktierte und eine löschung des eintrages wegen eines fälschlich durchgeführten vollstreckungsverfahren veranlasste.
Person A freut sich über den erfolg!