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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: and am 17. Mai 2015, 19:31
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Hi,
es wird ja oft der Grund hervorgebracht "Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten".
Muss der Grund für die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO einen Wahrheitsgehalt haben,
damit der Grund später nicht angreifbar wird?
Wenn ja, welcher Wahrheitsgehalt wird hier verstanden?
"leisten" im Sinne vom verfügbaren Einkommen könnte eine Zwangszahlung bestritten werden,
oder im Sinne von nach selbst gestalteter Ausgabe des Einkommens steht kein Geld mehr für eine derartige Zwangszahlung zur Verfügung?
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Der Rundfunk schreibt: "Sie haben mit uns Ratenzahlung vereinbart". Wie hoch ist dieser Wahrheitsgehalt?
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Ich zitiere mich selbst:
Es gibt bei Anträgen auf "Aussetzung der Vollziehung" keine erkennbare Systematik.
Sie werden von den Landesrundfunkanstalten entweder
- bewilligt
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden ;)
"Versuch macht kluch" ;)
Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049
Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben, wie mich deucht... ;)
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046
...und ich entsinne mich nicht, dass Herr Höcker sich dafür zum Wahrheitsgehalt seiner Aussage äußern musste ;)
Siehe hierzu u.a. auch unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html
Begründung für Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23296.msg148632.html#msg148632