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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: rundfunkverweigerer am 17. Mai 2015, 17:22
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Hallo,
nehmen wir an, dass Mr. X vor einer Woche eine "Erinnerung an die Stellungnahme zur gerichtlichen Verfügung vom..." (Klage gegen Rundfunkgebühr natürlich) erhalten hat. Dummerweise kam X diese Verfügung nie im Briefkasten von X an! Also tut er das einzig mögliche: Einschreiben ans VG "Leider habe ich diese Verfügung nicht erhalten und bitte um eine Zweitausfertigung".
Meine Frage hierzu: Wie lange soll X dem Gericht Zeit geben, bevor er seinerseits ein Erinnerungsschreiben schickt? Denn X will ja keine Nachteile haben!
Ciao,
der ewige Nichtgucker und Nichthörer