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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: rundfunkverweigerer am 17. Mai 2015, 16:55

Titel: Sender "kann nicht antworten"? (Jobcenter-Belege angeblich ohne Datum)
Beitrag von: rundfunkverweigerer am 17. Mai 2015, 16:55
Hallo,

angenommen der (natürlich hypothetische) Mr. X hat vor ca. einem halben Jahr gegen die Gebühr geklagt. Nach Klageerwiderung des Senders hat er seine Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt und folgte auch dem Wunsch des Senders, Belege des Jobcenters einzureichen. Bis dahin wohl ein normaler Verlauf, aber jetzt kommt's:

Mr. X bekommt vom Gericht "Zur Kenntnisnahme" ein Schreiben der Anwältin des Senders.: Der Sender könne auf die Stellungnahme von X nicht antworten, da auf den Belegen des Jobcenters das Datum fehle. X habe seinerseits auch kein Datum angegeben, und man räume ihm dafür Zeit ein bis 29.05. 2015.

X sieht sich daraufhin die Originale an und stellt fest, dass lediglich der Beleg von 2012 nicht datiert ist. Doch für 2012 wird gar kein Beitrag eingefordert, X hat diesen Beleg, wenn überhaupt, nur der Vollständigkeit halber mitkopiert!

Da stellt sich X die Frage: Was ist denn das für eine Masche? Soll X hier ausgetrickst werden (Verfälschung von Dokumenten durch handschriftliches Hinzufügen von Dingen, die nur der ausstellende JC-Mitarbeiter wissen kann) oder hat der Beklagte schlichtweg einen Termin verpennt und braucht eine Ausrede?

Ciao.
Titel: Re: Sender "kann nicht antworten"? (Jobcenter-Belege angeblich ohne Datum)
Beitrag von: Gast am 17. Mai 2015, 17:09
Eine Befreiung vom Jobcenter ohne Datum und ohne betreffenden Zeitraum?

X könnte dies als eine unbefristete Befreiung deuten.  :police:
Titel: Re: Sender "kann nicht antworten"? (Jobcenter-Belege angeblich ohne Datum)
Beitrag von: rundfunkverweigerer am 17. Mai 2015, 17:25
 :D

Hi,

wie du oben lesen kannst, gilt der Nachweis von X  für das Jahr 2012, und die Nachweise gelten immer nur für ein bestimmtes Jahr, wäre sonst ja auch zu schön!

Eine Idee für eine Antwort von Mr. X ans Gericht wäre vielleicht:

1) Alle für den Fall wichtigen Belege sind datiert
2) Der Beleg von 2012 dient nur der Vollständigkeit und ist ansonsten nicht von Belang, weil von X erst seit 2013   
    Gebühren gefordert werden (vorher wegen fehlender Empfangsgeräte nicht gezahlt, da ist nichts zu wollen)
3) X kann keine Dokumente des Jobcenters datieren, dies kann nur das Jobcenter tun
4) X ist kein Grund ersichtlich, warum ein fehlendes Datum eines nicht relevanten Belegs des JC den Sender an der
    Beantwortung  der Stellungnahme von X hindern sollte
   
...aber X will natürlich auch wissen ob irgendwer im Forum schon einmal o.g. Winkelzug des Senders erlebt hat!
   

Ciao!
Titel: Re: Sender "kann nicht antworten"? (Jobcenter-Belege angeblich ohne Datum)
Beitrag von: Gast am 17. Mai 2015, 17:50
X sieht sich daraufhin die Originale an und stellt fest, dass lediglich der Beleg von 2012 nicht datiert ist.

wie du oben lesen kannst, gilt der Nachweis von X  für das Jahr 2012, und die Nachweise gelten immer nur für ein bestimmtes Jahr, wäre sonst ja auch zu schön!

Ist denn nun ein Datum und / oder Zeitraum auf dem Beleg von 2012 gedruckt oder kann X lediglich aus sauberer Aktenordnung heraus darauf schließen, dass der Beleg aus 2012 stammen muss?
Titel: Re: Sender "kann nicht antworten"? (Jobcenter-Belege angeblich ohne Datum)
Beitrag von: rundfunkverweigerer am 21. Mai 2015, 20:24
Hi,

ich wurde inzwischen vom Gericht angeschrieben, die Jahresübersicht sei nicht genug, man bräuchte die Einzelnachweise wegen deren Datierung. Wahrscheinlich ist das dann wohl gemeint. Mal gespannt, wie dick der Umschlag wird...  :o
Titel: Re: Sender "kann nicht antworten"? (Jobcenter-Belege angeblich ohne Datum)
Beitrag von: koppi1947 am 21. Mai 2015, 20:32
Bescheide vom Job Center werden normalerweise immer für 6 Monate ausgestellt und müssen neu beantragt werden,so in den mir vorliegenden Fällen.