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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 15. Mai 2015, 17:00
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Der BGH hatte ja kürzlich für Recht befunden, daß die ARD nicht rechtsfähig ist; damit ist doch auch für alle evtl. bestehenden Tochtergesellschaften der ARD die Rechtsgrundlage entzogen?
Edit "Bürger":
Für Interessenten siehe bitte auch den thematisch tangierenden Thread unter
Darf sich eine Behörde überhaupt an Firmen des Privatrechts beteiligen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14253.0.html
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damit ist doch auch für alle evtl. bestehenden Tochtergesellschaften der ARD die Rechtsgrundlage entzogen?
Ein Streit über Begrifflichkeiten ist meist nicht sehr sinnvoll. Insofern nur kurz zum Begriff "Tochtergesellschaft"/"Tochterunternehmen":
Deutsches Recht:
Im deutschen Recht findet sich eine Legaldefinition der Begriffe "Tochterunternehmen" und "Mutterunternehmen" in § 290 Abs. 1 S. 1 HGB:
"Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann".
Damit die ARD ein Mutterunternehmen ist, müsste sie nicht nur irgendeine juristische Person sein, sondern eine Kapitalgesellschaft.
Europäisches Recht:
Im europäischen Recht findet sich eine Legaldefinition des Begriffs "Tochtergesellschaft" u.a. in Art. 3 Abs. 1 lit. b) Richtlinie 90/435/EWG (vgl. auch Art. 1 Nr. 3 lit. b) Richtlinie 2003/123/EG):
"Tochtergesellschaft [ist] die Gesellschaft, an deren Kapital eine andere Gesellschaft den unter Buchstabe a) genannten Anteil hält";
unter Buchstabe a) wird der Begriff "Muttergesellschaft" definiert:
"Muttergesellschaft [ist] wenigstens jede Gesellschaft eines Mitgliedstaats, die die Bedingungen des Artikels 2 erfüllt und die einen Anteil von wenigstens 20 % am Kapital einer Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats hält, die die gleichen Bedingungen erfüllt [...]".
[Unter Gesellschaft eines Mitgliedstaates ist jede Einheit zu verstehen, die nach dem Körperschaftssteuergesetz (§§ 2, 3 KStG) steuerpflichtig ist.]
Auch hierunter fällt die ARD -- wohl? -- nicht.
Ob die ARD ein Mutterunternehmen sein -- und damit Tochterunternehmen haben -- kann, ist letztlich auch nicht die entscheidende Frage. Entscheidend ist, ob die ARD irgendwo rechtsgeschäftlich aufgetreten ist. Konkretisiert auf die von User pinguin aufgeworfene Frage bedeutet das: Fraglich ist, ob die ARD als solche -- und nicht die in ihr zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten -- durch Rechtsgeschäft Unternehmen gegründet hat oder an Unternehmen beteiligt ist.
Eine gute Übersicht über das "Unternehmensgeflecht" findet sich unter folgenden Link:
http://www.medienreform21.org/content/1ARD.html
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Hier ein kleiner Einblick:
https://online-boykott.de/de/buergerwehr/112-grundversorgung-was-die-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten-daraus-ableiten-oder-die-quelle-die-nie-versiegt
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Hier ein kleiner Einblick:
"Kleiner Einblick" ist etwas untertrieben. Alter Schwede! Und das ist "nur" die Bavaria Film GmbH.
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Gibt es irgendwo weitere Übersichten?
Ich habe mir mal die Mühe gemacht eine -- sicherlich noch unvollständige -- MDR-Beteiligunsübersicht anzufertigen (siehe Anhang).
Quelle ist der MDR-Geschäftsbericht 2013:
http://www.mdr.de/unternehmen/download3740.html
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...umfangreiche Infos u.a. auch unter
www.medienreform21.org
Dort dann z.B. unter
Startseite Infoportal > ARD/ ZDF Überblick > ARD > MDR...
http://medienreform21.org/index.php/oerr-ueberblick/ard/mdr
konkret
Beteiligungsstruktur Ergebnis der Recherche von Medienreform21
bzw. auch unter
Startseite Infoportal > ARD/ ZDF Spezial > Beteiligungsstrukturen
http://medienreform21.org/index.php/oerr-spezial/beteiligungsstruktur
5 - Mitteldeutscher Rundfunk - MDR
größere Ansicht - nur die Grafik
http://medienreform21.org/content/4MDR.html_files/image.png
usw.
Bei ernsthaftem Interesse werden die Leute von www.medienreform21.org bestimmt gern weiter behilflich sein ;)
Wir sollten hier aber wohl besser wieder zum eigentlichen Kern des Threads zurückfinden
Hat die ARD Tochtergesellschaften bzw. darf sie diese überhaupt noch haben?
Der BGH hatte ja kürzlich für Recht befunden, daß die ARD nicht rechtsfähig ist; damit ist doch auch für alle evtl. bestehenden Tochtergesellschaften der ARD die Rechtsgrundlage entzogen?
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Wenn man die Übersicht von Beitragender anschaut,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=14212.0;attach=5705
sieht man, dass alle Tochterfirmen GmbH´s sind. Gesellschafter ist nicht die ARD, sondern hier der MDR. Die LRA´s sind schon rechtsfähig, d.h. wenn alle LRA´s (Teil-)Gesellschafter einer GmbH sind, wäre das so nicht angreifbar.
Gigantisch, in jeder dieser GmbH´s schlummert mindestens ein überbezahlter Geschäftsführer.
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Nun wird dann wohl eine neue GmbH gegründert mit dem Geschäftsführer Jens Böhrnsen??!! ::)
Ohmanoman
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Und Jens Böhrnsen hat sehr viele Kollegen. Die brauchen alle einen sehr gut bezahlten und anspruchslosen Job. Jetzt wissen wir, wofür der ÖRR gut ist -Hartz IV ist nicht genug-.