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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Philippe am 14. Mai 2015, 11:41
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Hier soll die Geschichte der fiktiven Person F erzählt werden.
Alle Briefe seitens des "Beitragsservice" sind nicht bei Person F eingegangen, es handelt sich
lediglich um Mutmaßungen, welche Briefe der "Beitragsservice" abgeschickt haben könnte.
Mai 2014
Kein Zugang eines Informationsschreibens mit der Bitte um Prüfung, ob bereits gezahlt wird.
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
Juni 2014
Kein Zugang eines Informationsschreibens mit der nochmaligen Bitte um Prüfung, ob bereits gezahlt wird.
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
Juli 2014
Kein Zugang einer "Bestätigung der Anmeldung" mit Beginn 01.01.2013.
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
September 2014
Kein Zugang eines Briefes mit Inhalt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart."
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
Oktober 2014
Kein Zugang eines Briefes mit Erinnerung "Ihre Rundfunkbeiträge und die nächste Rate sind am xx.10.2014 fällig."
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
November 2014
Kein Zugang eines Briefes mit Erinnerung der Fälligkeit der nächsten Rate.
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
Dezember 2014
Kein Zugang eines Briefes mit Hinweis, dass die Vereinbarung, den Rückstand in Raten zu zahlen, nicht eingehalten wurde und somit der Gesamtbetrag in einer Summe fällig ist.
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
Januar 2015
Kein Zugang einer Zahlungserinnerung mit Bitte, die rückständigen Rundfunkbeiträge innerhalb von zwei Wochen zu zahlen.
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
März 2015
Kein Zugang eines Festsetzungsbescheides vom 01.01.2013 bis 30.11.2014.
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice und Südwestrundfunk. Ab diesem Brief sind die Logos der einzelnen Anstaltenn sind nicht mehr farbig, sondern nur noch in schwarz abgedruckt.
April 2015
Kein Zugang eines Festsetzungsbescheides mit Aktualisierung vom 01.12.2014 bis 28.02.2015.
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice und Südwestrundfunk.
Mai 2015
Kein Zugang einer Mahnung mit Drohung von Vollstreckungsmaßnahmen. Der Gesamtrückstand soll bis zum 15.05.2015 ausgeglichen werden. Der Brief kam nicht am 13.05.2015 an und ist datiert auf den 01.05.2015.
Absender: ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice und Südwestrundfunk.
Soweit die bisherige, rein fiktive Geschichte von F.
Weiteres geplantes Vorgehen:
Sollte tatsächlich einmal ein Brief nachgewiesenermaßen bei F ankommen, handeln nach
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Was für ein Brief wird wohl als nächstes an F (nicht) zugestellt?
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Der kommende Brief wird vermutlich vom Gerichtsvollzieher sein :police:
Gibt es einen Grund für diese rein fiktive "Kopf-in-den-Sand-Strategie" ?
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Der kommende Brief wird ein Festsetzungsbescheid sein.
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Soweit ich es mitbekommen habe, könnte F noch einen Brief vom BS nicht zugestellt bekommen, bevor der GV tätig wird.
Bekommt F einen gelben Brief, wird er aus allen Wolken fallen! Wird dies doch der erste Brief überhaupt zum Thema GEZ/Rundfunkgebühr sein 8)
Die Beweggründe für Fs Strategie kenne ich nicht. Was man über ihn weiß: Er mag weder den ÖRR noch die dazugehörige Bürokratie. Je länger man nicht reagiert, desto mehr Chancen hat der BS Fehler zu machen. Und: Nichtstun ist einfacher als Klagen.
F muss bloß aufpassen, demnächst zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Briefe zu schreiben.
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Der kommende Brief wird ein Festsetzungsbescheid sein.
So wie es aussieht, sind die Festsetzungsbescheide u.a. wegen fehlendem Leistungsgebot unwirksam:
Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (Bayern) > Haftbefehl
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14194.msg95088.html#msg95088
Unsere beste Verteidigung gegen den Unterdrückungsstaat ist und bleibt die Inkompetenz der Unterdrücker.
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So wie es aussieht, sind die Festsetzungsbescheide u.a. wegen fehlendem Leistungsgebot unwirksam:
Achtung! Die Festsetzung als solche ist ein eigenständiger Verwaltungsakt. Wirksam wird dieser mit Bekanntgabe gegenüber dem Bekanntgabeadressaten. Von der Wirksamkeit ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung zu unterscheiden. Die Festsetzung kann durchaus rechtmäßig sein, auch wenn das Leistungsgebot fehlt. Bloß: Wenn das Leistungsgebot fehlt, kann aus diesem Bescheid keine Vollstreckung erfolgen, weil die einschlägigen Verwaltungsvollstreckungsordnungen bestimmen, dass der Vollstreckungsschuldner zur Leistung aufgefordert worden sein muss.
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Leider war ich beruflich sehr oft und lange unterwegs, so dass ich diesen Thread nicht gepflegt habe. Werde ich nachholen.
Inzwischen hat F einen Brief von der Gerichtsvollzieherin bekommen. Zweiwöchige Frist, die Gesamtforderung zu begleichen oder Ladung zur Vermögensauskunft.
F ist schockiert, hat er doch bisher noch nie Post vom Südwestrundfunk und/oder Beitragsservice erhalten.
Was nun?
Laut
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
handelt es sich bei F um
A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
Sollte F nun also einen Brief nach
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
schreiben?
Was wird die Reaktion seitens der Gegenparteien sein?
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besser vor dem Absenden noch hier lesen
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
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Das verlinkte Schreiben hier finde ich besser:
"Bürger" 11.08.2015:
aktualisierte Version gem. neuerer, tendenzieller Erkenntnisse u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096
Das Problem ist dass F in der Erinnerung dem Amtsgericht jedes Schrittchen vorkauen muss, weil die Gerichte meist sehr "unwillig"
fehlende Bescheide anzuerkennen, obwohl die Rechtslage klar ist.
Und wenn erstmal ein falsches Urteil vom AG gefällt ist wird es stressig und teurer dagegen anzugehen.
Siehe das Rumgeeiere hier:
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609 oder
Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.msg106088.html#msg106088
Reaktion BS an Amtsgericht auf Erinnerung gem. §766 ZPO an Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13122.0
Regelmässig urteilen die Gerichte dass das nicht sein kann dass Bescheide nicht ankommen (insbesondere mehrere) obwohl die
Gesetzeslage ganz klar ist:
"Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen"
aus
Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692
Wichtig: Einlesen in das landesspezifischen Vollstreckungsrecht. !!!!
--- oops PersonX war schneller ---
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Und auch hier kann Person Auf immer nur wieder raten zur "verfeinerten " Vogel Strauß Methode :
Briefe ab ins Postamt des Nachbarorts und sagen : "Bitte unbekannt zurück, die Briefe landen immer im eigenen Briefkasten obwohl der Empfänger hier nicht wohnt"! Der Brief bekommt nen Aufkleber und geht zurück zum Beitragsservice ...
Die einzige bekannte Person von Person A, die wirklich Ruhe hat momentan ist die, die 2 Briefe auf diese Art ungeöffnet "entsorgt" hat....
Der letzte kam im Januar . Seitdem Ruhe!!
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Noch schöner ist die Rücksendung mit dem Vermerk "Empfänger verstorben - zurück an Absender".
Wenn sie dich später doch zu fassen kriegen, kannst du sagen: "Für euch bin ich gestorben".
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Coole Idee, danke :)
Ob das beim Beitragsservice auch funktioniert, wenn wie bei der fiktiven Person F schon der Gerichtsvollzieher involviert ist und somit eine Antwort an das Amtsgericht verschickt werden muss?
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Soll Person F eigentlich auch dem Gerichtsvollzieher in Kopie Bescheid geben? Dieser wird doch, wenn die Mühlen des Amtsgerichts wie üblich langsam mahlen, seine Aktionen weiterhin durchführen, oder erfolgt sofort nach Eingang beim Amtsgericht ein entsprechender Hinweis an denn Gerichtsvollzieher?
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... Mühlen des Amtsgerichts wie üblich langsam mahlen, seine Aktionen weiterhin durchführen ...
Ich gehe von Erinnerung aus in der auch Aussetzung der Vollstreckung beantragt wurde.
Da fordert das Gericht
- die Akte vom GV an
- Eine Stellungnahme vom Gläubiger
Dauert ca 2 Wochen.Dann wird entschieden.
Wenn Abgelehnt hat man 2 Wochen Frist nach Bekanntgabe zur Beschwerde beim AG/LG.
Nach der Frist fragt das AG beim LG an ob eine Beschwerde eingegangen ist.
Wenn nicht, wird die Akte wieder an den GV zurückgegeben.
Das dauert also realistisch ca. 5 Wochen, plus minus wie schnell gearbeitet wird.
Den GV zu informieren ist aber sicher höfliche Umgangsform, insbesondere wenn er darauf wartet dass jemand zur Vermögensauskunft erscheint.
Wir kämpfen ja nicht gegen den GV sondern gegen das Unrecht.
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Und auch hier kann Person Auf immer nur wieder raten zur "verfeinerten " Vogel Strauß Methode :
Briefe ab ins Postamt des Nachbarorts und sagen : "Bitte unbekannt zurück, die Briefe landen immer im eigenen Briefkasten obwohl der Empfänger hier nicht wohnt"! Der Brief bekommt nen Aufkleber und geht zurück zum Beitragsservice ...
Die einzige bekannte Person von Person A, die wirklich Ruhe hat momentan ist die, die 2 Briefe auf diese Art ungeöffnet "entsorgt" hat....
Der letzte kam im Januar . Seitdem Ruhe!!
Ich habe mich entschlossen, ebenso zu verfahren. Nachdem der erste Brief auf diese Weise zurückgegangen ist, wurde ich einige Tage lang regelrecht mit Briefen vom BS bombardiert. Ich blieb aber cool und schickte diese ebenso frech wieder zurück ("Empfänger unbekannt"). Jetzt herrscht seit einigen Wochen erstmal Ruhe >:D
Schliesslich ist ja niemand verpflichtet, den Forderungen einer offenkundigen Schwindelfirma nachzukommen:
1. es liegt keine Ermächtigung vor, dass BS für LRA Geld einziehen kann.
2. BS ist als Inkassounternehmen nicht im Rechtsdienstleistungsregister registriert, obwohl dies gemäss §10 des Rechtedienstleistungsgesetz notwendig ist.
3. Die gesetzliche Grundlage fehlt (RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden!)***
Auf diese Weise spar ich mir den ganzen Juristenscheiss. Das wäre mir viel zu aufwändig, ich habe wirklich Wichtigeres zu tun.
***Edit "Bürger":
Bitte hier keine solch steilen Thesen verbreiten und damit irrige Flausen in die Köpfe der Leser setzen, sondern mit der (bitteren) Realität vertraut machen - u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Ignorieren ist keine Dauerlösung...
...insbesondere nicht, wenn irgenwann einmal per förmlicher Zustellung nachweislich zugestellt wird.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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Person C ist grad in einer ganz ähnlichen Lage wie F. C hat sich bei der zuständigen Stadtkasse gemeldet und erwähnt, dass er noch nichts von diesen Forderungen gehört. Die Sachbearbeiterin zeigte ihm daraufhin eine nicht gerade aussagekräftige Tabelle mit 5 verschiedenen angeblich abgeschickten Bescheiden. Laut der Sachbearbeiterin, wäre das nicht ihr einziger Fall, wo Bescheide nicht angekommen sind. C überlegt nun, ob er sich, bevor die richtige Vollstreckung angesetzt wird, mit dem BS (oder wem auch immer) in Kontakt begeben sollte, um nach den nicht (nachweislich) zugestellten Bescheiden zu fragen. Sich diese eventuell erneut zuschicken zu lassen, damit auch dagegen Widerspruch erhoben werden kann. C möchte dabei darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt und die entsprechende Dienststelle vom BS (oder wem auch immer) geprüft werden sollte. Weiterhin fragt sich C, ob es bedenklich ist, ein womöglich fiktives Schreiben zu erwähnen, welches am 01.01.2013 nicht nachweislich an den BS (oder wem auch immer) geschickt wurde, welches die Zahlungsverweigerung verkündet.
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Die Sachbearbeiterin zeigte ihm daraufhin eine nicht gerade aussagekräftige Tabelle mit 5 verschiedenen angeblich abgeschickten Bescheiden.
Die Sachbearbeiterin sollte alle Rechte erläutern, um mit Erfolg gegen die unberechtigten Forderungen vorzugehen.
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Schliesslich ist ja niemand verpflichtet, den Forderungen einer offenkundigen Schwindelfirma nachzukommen:
[...]
3. Die gesetzliche Grundlage fehlt (RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden!)
Bitte hier keine solch steilen Thesen verbreiten und damit irrige Flausen in die Köpfe der Leser setzen, sondern mit der (bitteren) Realität vertraut machen - u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Auf diese Weise spar ich mir den ganzen Juristenscheiss. Das wäre mir viel zu aufwändig, ich habe wirklich Wichtigeres zu tun.
Leider keine Dauerlösung...
...insbesondere nicht, wenn irgenwann einmal per förmlicher Zustellung nachweislich zugestellt wird.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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... Mühlen des Amtsgerichts wie üblich langsam mahlen, seine Aktionen weiterhin durchführen ...
Ich gehe von Erinnerung aus in der auch Aussetzung der Vollstreckung beantragt wurde.
Da fordert das Gericht
- die Akte vom GV an
- Eine Stellungnahme vom Gläubiger
Dauert ca 2 Wochen.Dann wird entschieden.
Wenn Abgelehnt hat man 2 Wochen Frist nach Bekanntgabe zur Beschwerde beim AG/LG.
Nun, die Mühlen des Amtsgerichts mahlen wohl langsamer als die des Gerichtsvollziehers:
Gestern erreichte F eine förmliche Zustellung (Postübergabeurkunde) des Gerichtsvollziehers mit Inhalt einer Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis zwei Wochen nach Zustellung des Schreibens mit Belehrung auf Widerspruchsrecht.
Vom Gericht bisher noch keine Reaktion, sind aber auch "erst" zwei Wochen abgelaufen.
Gibt es hier im Forum Vorlagen für den Widerspruch der Eintragungsanordnung oder Texte zum Einlesen? Laut Schreiben des Gerichtsvollziehers muss beim Widerspruch die Einladung zur Vermögensauskunft und die Eintragungsanordnung "vorgelegt" werden.
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Ziel im weiteren Verlauf sollte für F wohl sein, vom Beitragsservice einen Bescheid zu bekommen, gegen den dann geklagt wird, oder?
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Schliesslich ist ja niemand verpflichtet, den Forderungen einer offenkundigen Schwindelfirma nachzukommen:
[...]
3. Die gesetzliche Grundlage fehlt (RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden!)
Bitte hier keine solch steilen Thesen verbreiten und damit irrige Flausen in die Köpfe der Leser setzen, sondern mit der (bitteren) Realität vertraut machen - u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Auf diese Weise spar ich mir den ganzen Juristenscheiss. Das wäre mir viel zu aufwändig, ich habe wirklich Wichtigeres zu tun.
Leider keine Dauerlösung...
...insbesondere nicht, wenn irgenwann einmal per förmlicher Zustellung nachweislich zugestellt wird.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
Es bleibt immer noch die Tatsache, dass der BS NIRGENDWO ermächtigt wird, Geld für die LRA einzuziehen und dass der BS als angebliches Inkassounternehmen nicht im Rechtedienstleistungsregister eingetragen ist. Somit liegt keinerlei Rechtsgrundlage vor. Es handelt sich offenkundig um eine betrügerische Firma.
Ausserdem: Warum sollen wir uns eigentlich *deren* Spielregeln aufzwingen lassen?
Das in Art. 20 Abs. 4 GG gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und gilt als grundrechtsgleiches Recht.
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Es bleibt immer noch die Tatsache, dass der BS NIRGENDWO ermächtigt wird, Geld für die LRA einzuziehen und dass der BS als angebliches Inkassounternehmen nicht im Rechtedienstleistungsregister eingetragen ist. Somit liegt keinerlei Rechtsgrundlage vor.
Nicht mal laut Rundfunkvertrag zwischen Ländern und Rundfunkanstalten ist der BS dazu berechtigt?
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Es bleibt immer noch die Tatsache, dass der BS NIRGENDWO ermächtigt wird, Geld für die LRA einzuziehen und dass der BS als angebliches Inkassounternehmen nicht im Rechtedienstleistungsregister eingetragen ist. Somit liegt keinerlei Rechtsgrundlage vor.
Nicht mal laut Rundfunkvertrag zwischen Ländern und Rundfunkanstalten ist der BS dazu berechtigt?
Auch im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird der BS NIRGENDWO erwähnt.
Es ist lediglich von einer *dritten Stelle* die Rede. Und das kann sonst irgendwas sein ..... |-
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Diese Erkenntnisse sind zwar gut und schön, beeindrucken einen Erstinstanzrichter jedoch herzlich wenig....
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Wenn die juristisch relevante Fakten einfach ignorieren, dann haben die wohl Anweisung *von oben*.
Soviel zum Thema *Rechtsstaat* :police:
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Gibt es hier im Forum Vorlagen für den Widerspruch der Eintragungsanordnung oder Texte zum Einlesen?
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