gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Miklap am 12. Mai 2015, 18:14

Titel: Ruhendstellung nach § 251 ZPO nachträglich möglich?
Beitrag von: Miklap am 12. Mai 2015, 18:14
Liebe Gemeinde,

wir hätte da eine Frage:

Ist eine Beantragung auf eine Ruhendstellung, nach einem Beschluss / Urteil noch möglich?
Oder muss man erst den Beschluss / Urteil anfechten, um dann so einen Antrag im Nachhinein stellen zu können?

Die Frage erstellte sich im dem folgenden Tread:
Wie jetzt am sinnvollsten weitergehen nach dem Urteil?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14172.msg94898.html#msg94898 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14172.msg94898.html#msg94898)
...ich wollte nicht vom Thema abweichen, sofern die Frage auch für ein neues Thema geeignet ist.
Danke und Gruß