gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 10. Mai 2015, 21:42
-
Verhandlungen beim Verwaltungsgericht Köln
Verwaltungsgericht Köln
Anschrift:
Appellhofplatz
50667 Köln (Eingang Burgmauer)
Terminvorschau:
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/Terminvorschau/index.php
28.05.2015 - 10.15 Uhr -
Az.: 6 K 3397/14 W. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von rückständigen Rundfunkgebühren nach dem vor dem 01.01.2013 geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag sowie von Rundfunkbeiträgen nach neuem Recht.
28.05.2015 - 11.00 Uhr -
Az.: 6 K 4678/14 Dr. P. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen nach dem seit dem 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
28.05.2015 - 11.45 Uhr -
Az.: 6 K 4245/14 R. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen nach dem seit dem 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
28.05.2015 - 12.15 Uhr -
Az.: 6 K 4490/14 J. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrages nach dem seit Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
Werde an diesen Verhandlungen teilnehmen aber ich glaube,
ich bin ziemlich befangen:
siehe hier.
Die Kölner Justiz rockt fürs Stadtarchiv
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13838.msg94274.html#msg94274
Es rocken die Band „Grumblers“ mit Kölner Verwaltungsrichtern und „Die 1. Instanz“, eine Formation aus Düsseldorfer Amtsrichtern, außerdem eine kleine Revivalband. Als Gast auf der Bühne dabei ist WDR-Intendant Tom Buhrow
.
Was soll diese ganze Farce?????
Hat jemand Ideen für Aktionen, ich könnte ehrlich ..............
Nach den Verhandlungen gerne in die superleckere Suppenküche
genau gegenüber.
Vielleicht auch noch einen Runden Tisch in Köln, sehr gerne,
die Zeit ist mehr als reif.!!!!!!!!!
-
Hallo,
ich werde kommen, aber ich rufe vorher mal an, ob die Verhandlungen auch stattfinden... >:D
... runder Tisch in Köln, ich wäre dabei!....
kann leider an dem Donnerstag nicht bis ganz zum Ende bleiben, muß noch zur Bandprobe mir den "Grumblers" :o
Vielleicht sollten wir auch eine Band gründen und Tom Buhrow fragen, ob er mal mitrocken will ?!
-
Ob der Richter sich freut, wenn man ihn um ein Autogramm auf dem ausgedruckten Bild mit Buhrow bittet?
-
Geniale Idee. ;D
-
Diese Verbrüderungsaktion steht ja sogar auf der Homepage des VG Köln!!!
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/16_150421/index.php
Da muss man ja das komplette Verwaltungsgericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen.
Falls die Seite beim VG gelöscht wird ist der Text als pdf angehängt.
-
Schade, bin schon vor Ort, klappt also nicht mehr mit dem Ausdrucken,
außer ich bitte die Richter (die Grumblers) mal eben den Drucker benutzen zu dürfen.
Absolut krass:
Die Musiker, darunter fünf Verwaltungsrichter und fünf Amtsrichter sowie WDR-Intendant Tom Buhrow greifen zu Mikrofonen, Gitarren, Keyboard, Blues Harp, E-Bässen und Drums und spielen für den guten Zweck.
Befangener geht ja nicht mehr. >:(
Und diese Parteien werden sich jetzt wieder gegenüber sitzen und für einen „guten Zweck“
Recht sprechen. (eher Recht zurecht biegen) >:( :-\ >:(
-
Ob der Richter sich freut, wenn man ihn um ein Autogramm auf dem ausgedruckten Bild mit Buhrow bittet?
Das war doch nicht ernst gemeint. Die Richter haben natürlich ihre Autogrammkarten immer dabei. Mit Autogramm von Buhrow und den Richtern.
-
Na da habe ich ja echt Glück.
Vielleicht kann ich ja ein paar Autogrammkarten
mehr haben,
für jede Stadt/Infostand eine :) ::)
Ich schau mal was ich machen kann,
vielleicht für die nächste Veranstaltung eine
backstage-Karte (oder wie das heisst)
Bin ja schon bekannt, so oft wie schon dabei war 8)
-
Wünsche viel Erfolg, obwohl der Ausgang vorherzusehen ist.... >:D
Vielleicht muß man sich mal opfern und sich als Groupie an die ranmachen....:-)))))
Bah..... :o
-
Hab ja heute Termin um 12.150 h, laut der Veröffentlichung auf der Heimseite des VG Köln - ja genau: 12.150 h, hab auch zweimal hingesehen, wusste bis gestern nicht, dass die auf die Sekunde genau beginnen wollen oder doch 12 Uhr und 150 Minuten? Moment, wäre dann ja 14.30 h ....?
--------------------
Na egal, eigentlich kann ich mir den Weg auch sparen......
--------------------
Hab noch gestern nachmittag per Fax die schriftliche Absage meines Ruhensantrages erhalten:
"...hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln am 27.05.2015 durch ....... beschlossen:
Der Antrag des Klägers, das Verfahren auszusetzen bzw. ruhend zu stellen, wird abgelehnt."
Gründe:
........
"Zwar ist aus prozessökonomischen Gründen eine analoge Anwendung des § 94 VwGO denkbar, wenn ein Musterprozess oder ein sonstiges Verfahrens hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage oder der Wirksamkeit einer Rechtsnorm im Rechtsmittelverfahren oder bei dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH anhängig ist. Von ihrem Ermessen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO auszusetzen, macht die Kammer jedoch keinen Gebrauch."
.........
______________________________________________
Kann sich jeder selbst seinen Reim drauf machen.....
_______________________________________________
Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen muß....!
\|/
(@@)
=-oOO-(_)-OOo-====
_______________________________________________
-
bin leider doch nicht dabei heute....
freue mich aber schon auf Sonntag nächste Woche!!
Viel "Spass" heute!
-
Hab noch gestern nachmittag per Fax die schriftliche Absage meines Ruhensantrages erhalten:
"...hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln am 27.05.2015 durch ....... beschlossen:
Der Antrag des Klägers, das Verfahren auszusetzen bzw. ruhend zu stellen, wird abgelehnt."
Gründe:
........
"Zwar ist aus prozessökonomischen Gründen eine analoge Anwendung des § 94 VwGO denkbar, wenn ein Musterprozess oder ein sonstiges Verfahrens hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage oder der Wirksamkeit einer Rechtsnorm im Rechtsmittelverfahren oder bei dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH anhängig ist. Von ihrem Ermessen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO auszusetzen, macht die Kammer jedoch keinen Gebrauch."
.........
War klar, sonst wäre der Tom eingeschnappt und würde nicht mehr mitspielen.
-
Tja liebe Mitstreiter, dieser Verhandlungstag war ein ganz besonderer.
Bitte etwas Geduld, da ich ihn nach und nach einstellen werde.
Er ist auch sehr wichtig, für die Koordination weiterer Aktionen, bzw.
wie sollten wir alle generell weiter machen.
Alles ersteinmal komplett nur lesen, überlegen und
dann sehen wir mal weiter :)
-
Anmerkung zu allen Verhandlungen.
Der Vertreter vom WDR wird nicht anwesend sein, da durch die bereits ergangenen Urteile, die „Marschrichtung“ festgelegt ist und eine weitere Definition von Seiten der Beklagten nicht notwendig sein wird.
Hier die 1. Verhandlung:
Hierbei handelt es sich um einen überzeugten Gebühr/Beitragszahler, der allerdings Probleme mit der rechtzeitigen und zeitnahen Begleichung der Zahlung hat und hatte.
Dadurch ist über mehrere Jahre ein beachtlicher Betrag an Mahn-und Säumniszuschlägen angehäuft worden.
Lösung:
Status quo ermitteln, zahlen des ausstehenden Betrages dieser Mahn-/Säumnisgebühren, notfalls
in Raten.
Dannach wieder der „normale, termingerechte“ Beitragszahler (freiwillig, ok)
-
hier die 2. Verhandlung:
Ein Rechtsanwalt vertritt sich selber.
Hatte immer nur Radio, dies genutzt und bezahlt und sich ansonsten aus, wie er sich ausdrückte: aus selbst ausgewählter„ internationaler und nationaler Qualitätspresse/Printmedien“ informiert.
Hinweis des Verwaltungsgerichtes:
Hier nur Prüfung der Richtigkeit der verfassungsgemässen Regelung.
Hier: Anknüpfungspunkt: „Innehaben einer Wohnung“ Punkt!
Kläger: in einer freien Gesellschaft sollte jeder freie Bürger, nicht zur Nutzung verpflichtet werden.
Hinweis: Nein, keine Nutzungsverpflichtung, klaro!!
Aber auf jeden Fall dennoch Zahlungsverpflichtung!
Kläger: er kämpfe für einen freiheitlichen Rechtsstaat!
Im Schriftsatz außerdem: das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates.
Richter: dies seien Facetten, die auch berücksichtigt werden würden.
Kläger: für ihn stehe der reine Informationswert im Vordergrund (selbstgewählte Qualitätsprintmedien)
Für ihn ist der Unterhaltungswert gleich welche Art nicht von Bedeutung!
Darauf von Richterseite, mal wieder die Darstellung des Instanzenweges:
1. VG
2. OVG Mannheim
3. BVG Leipzig
(Hinweis dazu, erst ab jetzt würde es interessant werden)
letzte Instanz: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe!
Etwas komisch angebrachte Bemerkung an dieser Stelle:
der RA, der diese letzte Instanz positiv erreichen würde, wird sich vor Mandanten nicht
retten können.?!
-
3. Verhandlung:
Da zwischen der 2. und 3. Verhandlung eine Pause von 30 Minuten war, war
viel Zeit, den nächsten Kläger mit dem Köllner Klüngel bekannt zu machen,
gemeint war die Aktion: „die Grumblers“.
Dieses Wissen wurde allerdings nicht für die Verhandlung verwendet, da diese bis
zur Urteilsverkündung Hoffnung versprach.
Viele verschiedene Punkte wurden angesprochen und ausreichend diskutiert,
ja, hier wurde tatsächlich mal über Sachen diskutiert, kaum zu glauben.
Was genau, spielt keine weitere Rolle, wurde da und dort auch schon ausführlich
behandelt, im Forum so oder so besprochen (man bemühe die Suche-Funktion)
Aber als wichtiger allgemeiner Punkt:
Legitimation etc. der im Gericht Tätigen kann von jedermann im Internet anhand des
„Geschäftsverteilungsplanes“ ersehen werden.
Der vorsitzende Richter händigte dem Kläger diesen auch in Papierform aus.
Nochmalige Darstellung des notwendigen Instanzenweges, alles schon bekannt.
Auch bzgl. des § 2 Abs. 1 Verwaltungsrecht, bei dem der WDR ausgenommen wird.
Dies beziehe sich allerdings nur auf den redaktionellen Teil und nicht auf den
verwaltungsrechtlichen etc. wurde ja auch schon im Forum ausführlich behandelt.
Die Schriftform, Unterschrift und Zustellung. (u.a. Tübinger Urteil)
Nur Stichworte dazu:
keine Unterschrift, da maschinelle Beglaubigung.
Bzw. wenn denn dies relevant, dann käme halt künftig unterschriebene Post!
Aber nur Nebenkriegsschauplätze.
Programm: ständige Publikumskonferenz, tägliche Beschwerden, da gegen
Rechte verstossen werde.
Der Kläger möchte dies nicht mit diesen Zwangsbeitrag unterstützen.
Es wird über alles tatsächlich diskutiert, bzw. zur Kenntnis genommen.
Wichtiger Punkt für den Kläger:
Der Vollstreckungsbescheid, der an ihn ergangen ist und er möchte gerne
den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, geltend machen.
Der vorsitzende Richter will dabei behilflich sein.
Mit einem entsprechenden Urteil wäre dies gut machbar.
Es wird auch noch diskutiert, welches Gericht dann dafür verantwortlich wäre,
da eine Stadt diesen Vollstreckungsbescheid erlassen hat.
Je nach Antragsstellung entweder das Landgericht oder das Amtsgericht.
Der Kläger möchte dafür eine entsprechende Formulierung im Urteil, der
vorsitzende Richter bietet hilfsbereit an, die Formulierung langsam zu diktieren, damit
evtl. Änderungen noch möglich sind.
Hier der Wortlaut:
...wird der Beklagte verurteilt, die Zwangsvollstreckung aus den Bescheiden entgültig
einzustellen und festzustellen, dass die eingeleitete Vollstreckung rechtswidrig war
und den Bescheid des Beklagten aufzuheben.
Ooch, was ist das denn?
-
4. Verhandlung:
Dem Kläger wurde die Ablehnung der Ruhensstellung per Post zugeschickt.
Der Kläger bemerkt, dass dort ein Ermessensspielraum des Gerichtes erwähnt
wurde und er gerne diesen Ermessensspielraum zu seinen Gunsten hätte.
Nein, dieses Urteil ist so schon ergangen, keine Änderung möglich.
Über die Verfassungsmässigkeit könnte man sich streiten und da ja
die Richter nach eigenem Wissen und Gewissen entscheiden könnnen,
wäre ja durchaus auch mal ein Urteil im Sinne des Klägers angesagt, dann
müsste halt die Rundfunkanstalt weitere Schritte einleiten.
Hinweis schon in der 3. Verhandlung, dass auf der Verwaltungsebene bei allen
52 Verwaltungsgerichte, dies einheitlich gehandhabt werde.
-
Die Urteile
Der vorsitzende Richter erwähnte jeweils, dass die Beratung für die Urteile
längere Zeit in Anspruch nehmen würde und die Kläger dies dann telefonisch
erfragen könnten, ok.
Wir Mitstreiter waren aber dann so im Gespräch vertieft über eine längere
Zeit, so dass die Richter doch schon nach einiger Zeit (war es eine halbe
Stunde oder so, habe nicht auf die Uhr gesehen) ihre Urteile fertig besprochen
hatten (was gab es da eigentlich noch zu besprechen?)
1. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.
2. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.
3. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.
4. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.
Direkte Äußerung des Klägers der 3. Verhandlung an den vorsitzenden Richter:
Ich bin jetzt aber sehr enttäuscht von ihnen!
-
Gab es also keinen Antrag auf Befangenheit?
Wie will denn da ein Richter am Verwaltungsgericht Unbefangenheit behaupten, wenn die sogar öffentlich mit dem WDR Intendanten rocken?
-
Die Urteile
...
1. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.
2. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.
3. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.
4. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.
Aber ist das in der ersten Instanz nicht zu erwarten?
PersonX hat sich bis jetzt noch nicht so richtig mit dieser VG-Logik beschäftigt. Aber so, wie das Gesetz gestrickt ist, bleibt doch ersten Instanzen gar nichts anderes übrig als Klagen gegen Widerspruchsbescheide abzulehnen. Sie können nur ablehnen, aber mit bestimmten Gründen Berufung zulassen. Da sie selbst bsp. nicht über die Verfassungswidrigkeit entscheiden können.
Oder man müßte spätestens auf dieser Ebene den fehlenden Grundlagenbescheid angreifen. Das ist eine Sache, für die ein Verwaltungsgericht zuständig ist.