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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Bill Gez am 10. Mai 2015, 13:13

Titel: Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung wg. fehl. Hinweis auf Untätigkeitsklage?
Beitrag von: Bill Gez am 10. Mai 2015, 13:13
Die Rechtsbehelfsbelehrung von PersonA enthält nicht den Hinweis auf die Möglichkeit der Untätigkeitsklage für den Fall, dass über den eingelegten Widerspruch nicht oder nicht rechtzeitig entschieden wird.
Ausserdem fehlt der Hinweis auf elektronische Klageerhebung (Schleswig Holstein).

Damit ist die Rechtsbehelfsbelehrung doch fehlerhaft und die frist verlängert sich auf 1 Jahr,richtig?
Titel: Re: Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung wg. fehl. Hinweis auf Untätigkeitsklage?
Beitrag von: Rochus am 11. Mai 2015, 14:08
Nein!

Zitat
Zitat
Die Kosten des gem. § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache erledigten Verfahrens tragen die Kläger.

Der Streitwert wird auf 61,94 € festgesetzt.

Die tenorierte Kostentragungspflicht entspricht billigem Ermessen gem. § 161 Abs. 2 VwGO, da die Klage unzulässig war. Ist, wie vorliegend, keine Ermessensentscheidung im Streit, so ist eine Untätigkeitsklage, die allein auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtet ist, unzulässig.

Als Vergleich wird angeführt: Urteil des BVerwG vom 28.04.1997 - 6B 6/97
Beschluss des OVG NRW vom 12.09.2000 - 22A5440/99

Die Kläger hätten, sofern sie die Aufhebung des Bescheides vom xx.xx.xxxx erstrebten, eine darauf gerichtete Anfechtungsklage erheben müssen.
Titel: Re: Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung wg. fehl. Hinweis auf Untätigkeitsklage?
Beitrag von: Bill Gez am 12. Mai 2015, 18:56
Danke für die Anwort.
Ich kann diese aber nicht nachvollziehen.
Es ist doch unerheblich ob die Untätigkeitsklage in diesem Fall zulässig ist oder nicht.
Die Rechtsbehelfsbelehrung muss doch darauf hinweisen.
Die Ampel ist auch Rot wenn keiner die Straße überquert.

http://www.haufe.de/recht/kanzleitipps/klagefrist-verpasst-rettung-durch-rechtsmittelbelehrung_222_79600.html

http://www.rechtspraxis.de/verwaltung/widerspruch.htm
Titel: Re: Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung wg. fehl. Hinweis auf Untätigkeitsklage?
Beitrag von: Rochus am 13. Mai 2015, 16:12
Zu der elektronischen Klageerhebung kann ich nichts sagen.

Sämtliche Rechtsbehelfsbelehrungen, die ich kenne (was nicht unbedingt etwas heißen will) enthalten keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Klageerhebung im Untätigkeitsfall.