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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Hailender am 06. Mai 2015, 08:12
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Wie viel Neutralität verlangen wir von den Richtern? Können sie diese leisten? Und woran erkennen wir das?
Die Rechtskolumne von Thomas Fischer (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-05/justiz-gerechtigkeit-befangenheit-richter)
Quelle: Zeit Online (http://www.zeit.de)
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Weil Menschen nicht "neutral" denken können, und weil Richter Menschen sind, können auch Richter nicht neutral denken.
In manchen Fällen kann man sie (Befangenheit) schon aufgrund formaler, äußerer Gegebenheiten vermuten (Verwandtschaft, Selbstbetroffenheit), dann ist der Richter von Gesetz wegen ausgeschlossen. In den meisten Fällen reichen aber rein formale Gesichtspunkte nicht.
Da wäre wieder die Frage, ob nicht jeder Richter befangen ist, der den Rundfunkbeitrag bezahlt, weil er selbst betroffen ist?
Wenn ein Richter meint, bei objektiver Betrachtung könne ein Verfahrensbeteiligter mit einigermaßen guten Gründen auf die Idee kommen, er – der Richter – könne befangen sein, dann hat er eine "Selbstanzeige" zu machen.
Sondern dass es sich bei Richtern um ganz normale Menschen handelt, die allen anderen ähnlich sind. Sie sind nicht weiser, nicht neutraler – nicht gerechter.
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Wie viel Neutralität verlangen wir von den Richtern? Können sie diese leisten? Und woran erkennen wir das?
Die Rechtskolumne von Thomas Fischer (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-05/justiz-gerechtigkeit-befangenheit-richter)
Quelle: Zeit Online (http://www.zeit.de)
In diesem Artikel spielt Richter Fischer eine wesentliche Rolle:
5. Mai 2015 um 13:22 Uhr
So schottet sich die „Justiz“ gegen öffentliche Kritik ab und errichtet mit Hilfe von Medien eine Mauer des Schweigens
Verantwortlich: Albrecht Müller
http://www.nachdenkseiten.de/?p=25956 (http://www.nachdenkseiten.de/?p=25956)
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In manchen Fällen kann man sie (Befangenheit) schon aufgrund formaler, äußerer Gegebenheiten vermuten (Verwandtschaft, Selbstbetroffenheit), dann ist der Richter von Gesetz wegen ausgeschlossen. In den meisten Fällen reichen aber rein formale Gesichtspunkte nicht.
Da wäre wieder die Frage, ob nicht jeder Richter befangen ist, der den Rundfunkbeitrag bezahlt, weil er selbst betroffen ist?
Schlimmer noch - Befangenheit durch Verwandtschaft.
Paul Kirchhof vs. Ferdinand Kirchhof
Paul Kirchhof erstellte das Gutachten auf dem der heutige Rundfunkbeitrag beruht.
Ferdinand Kirchhof ist Richter beim Bundesverfassungsgericht und Vizepräsident von diesem.
Mehrere Gutachten und Aufsätze von hochdotierten Rechtsgelehrten zeigen auf, dass der heutige Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sei.
Wird Ferdinand über Pauls Vermächtnis entscheiden?
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Einen ganz wichtigen Aspekt vergesst Ihr leider alle, "Richter sind Beamte,Staatsdiener",mehr muss ich nicht sagen.
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Einen ganz wichtigen Aspekt vergesst Ihr leider alle, "Richter sind Beamte,Staatsdiener",mehr muss ich nicht sagen.
Und sie werden vom Steuerzahler bezahlt.
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Schlimmer noch - Befangenheit durch Verwandtschaft.
Paul Kirchhof vs. Ferdinand Kirchhof
Paul Kirchhof erstellte das Gutachten auf dem der heutige Rundfunkbeitrag beruht.
Ferdinand Kirchhof ist Richter beim Bundesverfassungsgericht und Vizepräsident von diesem.
Mehrere Gutachten und Aufsätze von hochdotierten Rechtsgelehrten zeigen auf, dass der heutige Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sei.
Wird Ferdinand über Pauls Vermächtnis entscheiden?
Ferdinand:
Er ist verheiratet mit Else Kirchhof – Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim
8)
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Ferdinand:
Er ist verheiratet mit Else Kirchhof – Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim
8)
Vetternwirtschaft
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Zitat Totalverweigerer:
……..Vetternwirtschaft
Hallo,
…was will uns das sagen.
Nämlich dass wir bei unserem Gang nach Karlsruhe schlechte Karten haben werden.
Dort sitzt ein H. Pe… Mü….. auf dem Podium, Vertreter der Länder im ZDF
Verwaltungsrat, der sich wohl kaum ein faules Ei ins Nest legen lässt.
Don Quichotte hat irgendwann eingesehen, dass der Kampf gegen
Windmühlen erfolglos war, wir sind noch dabei, diese Erfahrung zu machen.
Trotzdem:
Selbst ein verlorener Kampf bewahrt die Ehre, nicht kämpfen ist Feigheit.
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Fischer schreibt:
II. Blüms neues Buch überrascht durch ein radikales Bekenntnis im Vorwort: "Vom Recht verstehe ich wenig bis nichts."
Blüm korrigiert:
Richtig heißt es in dem Buch [von Blüm]: „Von Justiz verstehe ich wenig bis nichts“.
Fischer kann Recht von Gesetz oder ihrer Anwendung (Justiz) nicht unterscheiden. Es ist ein rechtspositivistischer
Bürokrat, der alles mit dem Verfahren und dem unbestrittenen System rechtfertigt, wie in seinem letzten Paragraph:
Sondern dass es sich bei Richtern um ganz normale Menschen handelt, die allen anderen ähnlich sind. Sie sind nicht weiser, nicht neutraler – nicht gerechter. Hieraus sollte man aber nicht folgern, dass ihre Urteile nichts wert sind. Vielmehr muss man verstehen, dass deren Wert unter den Bedingungen des demokratischen Rechtsstaats nicht auf Charisma oder Gewalt beruht, sondern auf der Einhaltung von Verfahrensformen, die als allgemein verbindlich angesehen werden. Auf einer Macht also, die aus demokratischen Legitimationen abgeleitet ist und substanziell ruht auf der Offenheit von Begründung, Kritik und Kommunikation.
Und da sind wir wieder beim Thema Kommunikation, öffentlich rechtlicher Rundfunk und Demokratieabgabe.
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…was will uns das sagen.
Ihr habt den von Hailender zitierten Aufsatz offensichtlich nicht verstanden.
Ob Hailender ihn verstand, wissen wir nicht genau, weil er ihn nicht kommentierte.
Was will er uns sagen?
Befangenheit ist nur gefühlte Befangenheit, und nach Beseitigung dieser Gefühle in einem nach den
Vorschriften korrekten Verfahren wird demokratisch im Namen des Volkes urteilt, dass es Recht und
Gesetz sei, die Rundfunkabgabe zu zahlen.
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Einen ganz wichtigen Aspekt vergesst Ihr leider alle, "Richter sind Beamte,Staatsdiener",mehr muss ich nicht sagen.
Wenn der Punkt angebracht wird, darf man aber weiter aufgliedern und zwischen kommunalen Beamten wie auch Landes- und Bundesbeamten differenzieren. Die Herren Bundesrichter sind mindestens allesamt Bundesbeamte und stehen daher garantiert auf der Seite des Bundes und nicht auf der eines Landes.
Im Übrigen empfinde ich es als etwas unseriös, hier auf der Verbindung zwischen den Brüdern Kirchhof herumzureiten.
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Dort sitzt ein H. Pe… Mü….. auf dem Podium,
Er wäre evtl. nicht an der Urteilsfindung beteiligt, da er u. U. befangen ist; als ehemaliger MP des Saarlandes führte er in 2008 das Gespräch mit der damaligen u.a. für den örR zuständigen EU-Kommissarin und weiß daher, daß die EU keine Lust hat, sich nochmals mit dem dt. örR befassen zu müssen.
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6. Mai 2015 um 18:08 Uhr
Die Justiz ist schwarz
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Norbert Blüms Buch „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ und sein Artikel in den NachDenkSeiten vom 5. Mai 2015 sind ein wichtiger Beitrag zu einer Justiz-Kritik, die es kaum noch gibt. Blüm hat mit seinem Buch ein wirklich heißes Eisen angepackt. Das ist ihm zu danken, denn er hat recht: „Die fatale Selbstgewissheit“ in der Justiz „gefährdet das Vertrauen in die Rechtspflege“.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=25979 (http://www.nachdenkseiten.de/?p=25979)
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Blüm hat auch gesagt die Renten sind sicher,er meinte aber nur seine.Jetzt kann er darauf herumhacken.
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Blüm hat auch gesagt die Renten sind sicher,er meinte aber nur seine.Jetzt kann er darauf herumhacken.
Ist das alles, was Du über Blüm weißt und sagen kannst?
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Hallo.
Eins vorweg: Ich habe das Buch "Einspruch" von Norbert Blüm (http://www.amazon.de/Einspruch-Willk%C3%BCr-deutschen-Gerichten-Polemik/dp/3864890667) nicht gelesen.
Aber ich finde es interessant, dass die "Zeit" ihren Artikel über das Buch (siehe hier (http://www.zeit.de/2014/45/norbert-bluem-einspruch-justiz)), geschrieben von Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bisher trotz eindeutig falschem Zitat ("Vom Recht verstehe ich wenig bis nichts" statt "Von Justiz verstehe ich wenig bis nichts") und somit auch falschem Titel nicht korrigiert oder richtig gestellt hat.
Weiterhin interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Norbert Blüm der "Zeit" eine Entgegnung anbot, diese aber nicht aufgenommen wurde. Auch bot Blüm dem Bundesrichter einen öffentlichen Disput an. Dieses Angebot wurde zunächst angenommen und dann verweigert. Daraufhin versuchte Norbert Blüm, seine Entgegnung beim Berliner Tagesspiegel, bei der Frankfurter Zeitung am Sonntag (FAS) und bei der TAZ unterzubringen. Auch diese lehnten ab (siehe hier, Norbert Blüms Kommentar zum Artikel von Thomas Fischer in der "Zeit" (http://www.nachdenkseiten.de/?p=25956)).
Zum Thema der Befangenheit von Richtern denke ich, dass auf jeden Fall Fakten dazu genannt werden müssen, wie z.B. die familiäre Verbindung der Brüder Paul und Ferdinand Kirchhoff, Richter im Verwaltungsräten der örR, und die Tatsache dass die meisten Richter wahrscheinlich die Rundfunkgebühr zahlen, und bei ihrem relativ hohen Einkommen bei der jetzigen wohnungs- statt personenbezogenen Regelung im Vergleich zu anderen, finanziell schlechter gestellten Bevölkerungsschichten finanziell sehr gut dabei abschneiden.
(Mal abgesehen von der Tatsache, dass aus meiner Sicht der Rundfunkbeitrag erstens zu hoch ist, zweitens zum größten Teil falsch verwendet wird, drittens die gesamte Regelung diesbezüglich in mehreren Punkten dem Grundgesetz widerspricht, und viertens nicht mehr zeitgemäß ist.)
Frei 8)
(...der selbst schon Mal vor mehreren Jahren als Angeklagter vor Gericht stehend die Willkür von einem Richter erlebt hat, und heute mehrere Richter in seinem Bekanntenkreis hat, und deshalb weiß dass das auch "nur" Menschen sind.)