gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: landstreicher am 05. Mai 2015, 00:59

Titel: Befreiung beantragen? GdB 60 und GdB 80
Beitrag von: landstreicher am 05. Mai 2015, 00:59
Hallo in die Runde,

in der Hoffnung, dass jemand Auskunft geben kann, habe ich mich in diesem Forum registriert.

Die fiktive Sache ist die, vor der Ummodelung von GEZ waren Person A+B eine kurze Zeit befreit, da die Frau A einen GdB von 60 zuerkannt bekam wegen extremer Schwerhörigkeit.

Da das die umgemodelte Firma nicht interessiert, bekamen A+B dann wieder diese Pseudo-Bescheide und zahlten einen ermäßigten Betrag von 17,97 auf 3 Monate.

Herr B hat selbst seit vielen Jahren einen GdB von 80 (nicht wegen Gehör).

Jetzt habe ich auf
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.html
gesehen unter Punkt 432 und 433, dass dort die Rede ist von 60% u.a. auf Schwerhörigkeit.
Jedoch ist kein RF-Zeichen zugeteilt.

Würde es für Person A/B Sinn machen für eine Befreiung?
Die GEZ-Wische lauten auf den Namen der Frau A.

Weiß zudem jemand, ob es Sinn macht, das ganze auf den Namen von Herrn B zu nehmen? Denn ich dieser würde sich schon auch anderweitig zur Wehr setzen, was er unter dem Namen der Frau wohl nicht kann oder?
Es ist ein gemeinsamer Haushalts-Topf, aber Frau A und Herr B kennen die Rechtslage dazu nicht.

Für Tips zu diesm fiktiven Fall wäre ich dankbar, gerne auch Kontakt per PN.

MbG.


Edit "Bürger":
Bitte bei allen Beiträgen und Dokumenten den rechtlich leider erforderlichen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten, da eine Rechtsberatung im Forum weder statthaft noch möglich ist...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Der Beitrag wurde ausnahmsweise dahingehend angepasst.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

"GdB" = "Grad der Behinderung"
Titel: Re: Befreiung beantragen? GdB 60 und GdB 80
Beitrag von: Gast am 05. Mai 2015, 07:22
Hallo und Willkommen im Forum.

A kann sich einfach unter der Zuhilfename der Beitragskontonummer von B abmelden. Das geht glaube ich sogar online. Alternativ mal beim Bürgeramt oder direkt bei Beitragsservice nachfragen, wo man ein Abmeldeformular herbekommt.

Nun hat sich also B den unbequemen Schuh angezogen und möchte befreit werden. Womöglich sieht B sich ungerecht behandelt?

Da das die umgemodelte Firma nicht interessiert, ...

... sollte B der umgemodelten Firma genauso wenig Interesse entgegenbringen, etwaige Beitragsbescheide abwarten um diese jeweils mit 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung' zu widersprechen und hilfsweise einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

In den Widersprüchen sollten unbedingt die individuellen Gründe rein, die B tangieren; aber auch die diversen allgemeinen Gründe, nachzuschlagen im Unterforum: Widerspruchs-/Klagebegründungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html)
Titel: Re: Befreiung beantragen? GdB 60 und GdB 80
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 05. Mai 2015, 08:05
Wer schwerhörig ist, kann Rundfunk nicht (richtig)  konsumieren und hat daher bessere Argumente.

Für andere Behinderte ist es schwerer, weil der Nachteilsausgleich abgeschafft wurde. Das Argumente war sinngemäß: Rundfunk zu konsumieren ist, wie Brot zu essen. Behinderte bekommen ja Brot nicht als
Nachteilsausgleich.

Nur, wenn der Schwerhörige sich durchsetzt und befreit wird, wenn überhaupt, dann werden sie sich an den anderen Mitbewohner melden und Geld von ihm verlangen. Die Abgabe ist wegen Haushalt, befreit werden aber Personen, nicht Haushalte.

Angeblich soll man zahlen, weil in der Wohnung die Abstrakte Möglichkeit des Rundfunkempfangs besteht, aber Taubblinde werden trotzdem Befreit, obwohl in ihren Wohnungen diese Abstrakte Möglichkeit besteht.
Titel: Re: Befreiung beantragen? GdB 70+RF und GdB 80
Beitrag von: landstreicher am 05. Mai 2015, 12:09
danke für die Anpassung des Postings.
Korrektur nach Auffinden des SBA von A durch B.
Der GdB von A ist 70 und es ist das Merkzeichen RF drauf.
Das war in der Nacht nicht mehr zu recherchieren und kam nur aus dem Gedächtnis, daher jetzt nochmal.
So wie B das versteht, müsste A die Befreiungskriterien auf der Seite der GEZ tangieren.
Oder?
Titel: Re: Befreiung beantragen? GdB 60 und GdB 80
Beitrag von: landstreicher am 07. Mai 2015, 21:08
sorry liebe Menschen, A hat auf der GEZ-Seite die Tabelle derer Bedingungen durcheinandergebracht.
Im angesprochenen Zitat derer Bedingungen ging es nur um Ermäßigung, Befreiung kam erst eine Zeile danach mit anderen Kriterien.
Somit ein Denkfehler.

Der Thread kann gelöscht werden, da in dieser Form für niemand nützlich.