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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 30. April 2015, 22:58
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Rundfunkgebühren Wahnsinn für hörbehinderte Studenten
Ob die prozentuale Aufteilung der RF-Gebühr so gut bei den hörenden Mitbewohnern ankommt, muss nicht mehr in Frage gestellt werden. In dieser Hinsicht wäre eine Änderung der Regelung sinnvoll. Der Bewohner mit RF-Ermäßigungsanspruch sollte sich als Hauptzahler anmelden dürfen.
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