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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: GAP am 28. April 2015, 09:45
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ich machs kurz:
Festsetzungsbescheid für Person A erhalten (war früher mal angemeldet, danach jahrelang abgemeldet), wohnt seit Jahren in Wohung mit Fam.anghörigem (Person B), der nie registriert war.
Idee:
Person B meldet sich ab sofort an (also vermeintlich neu) und wenn GEZ-Beitragsnummer kommt, teilt A der GEZ die neue Nummer des "Mitbewohners" mit.
Frage:
würden die Beiträge ab 1/2013 dennoch von Person A nachgefordert werden? (oder womöglich noch von B, der ja eigentlich schon länger dort wohnt, sich aber zum ersten Mal anmeldet)
Herzlichen Dank
P.S. alles nur hypothetisch natürlich
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Grundsatz: NIEMALS freiwillig anmelden! Person B soll froh sein, dass sie nicht im System erkannt wurde, aus welchen mysteriösen Gründen auch immer.
A sollte warten, bis die "GEZ" auf SIE zukommt. Dann NICHT die der "GEZ" unbekannte Person B anmelden, sondern A (Wenn überhaupt. Wir empfehlen Widerspruch und evtl. Klage). Der Beitragsservice kann aus den ihm vorliegenden Daten nicht entnehmen, wer mit wem zusammenwohnt, selbst wenn die gleiche Anschrift vorliegt! Daher werden auch oft scheinbar unsinnigerweise Zusammenwohnende separat voneinander zu Beitragszahlungen aufgefordert, obwohl nur eine Wohnung bezahlt werden braucht.
Meldet sich Person B an, wird sie erst ab dem Zeitpunkt für den BS sichtbar und muss rückwirkend zahlen, unabhängig davon, ob bei Neueinzug dann Person A die Zahlungen weiterführt.