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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 25. April 2015, 09:25
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(http://www.az-online.de/static/az-online/img/basis/header/head_logo.png)
„Das finde ich hammerhart“
Nach Straßenumbenennung:
Behörde kassiert bei Jürgen Bajerski Fernsehgebühren zehnfach ab
(http://www.az-online.de/bilder/2015/04/24/4942460/525969954-c9564991-e1ba-4565-b56a-00c64687d735-qKwjpfzC909.jpg)
© Schmidt
Jürgen Bajerski rief an, beschwerte sich. Und erhielt eine abenteuerliche Antwort: Er habe ja neuerdings einen Zweitwohnsitz, wurde ihm beschieden. „Davon wusste ich bis dahin gar nichts“
weiterlesen auf:
http://www.az-online.de/lokales/altmarkkreis-salzwedel/gardelegen/das-finde-hammerhart-4942460.html
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Seriös. :'(
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Stadt und Beitragsservice müssten eine aufs Dach bekommen. >:(
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Was hat die Stadt damit zu tun? Straßenumbenennungen, um zu Verwechslungen führende Doppelnamen zu entfernen, sind in Folge von Eingemeindungen nun einmal nötig.
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Und ich dachte schon, ich würde alle Frechheiten von denen kennen!
Die haben sich vielleicht sogar gedacht, wir versuchen das einfach mal?
Ich kenne eine Person A.
Der Mann B von ihr verstarb nach 50 Jahren Ehe an einer schweren Erkrankung, war wegen dieser Krankheit mit samt Ehefrau A von den Gebühren befreit.
Die Ehefrau bekam nach nur einem Monat einen Gebührenbescheid, sie müsse nun über 500 Euro nachzahlen.
Es wurde behauptet, sie und ihr Mann wären zu unrecht von der Gebühr befreit gewesen. Sie musste langwierig die Schwerbehinderung ihres Mannes nachweisen und dann noch klagen.
Sehr pietätlos von denen!
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Tja, wer´s mit sich machen lässt...
Was, wenn 3 von 4 "Beitragspflichtigen" dem System den Stinkefinger zeigen würden?
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...Statt etwas mehr als 50 Euro hatte die dafür zuständige Stelle genau 539,40 Euro von Bajerskis Konto abgezogen...
Wenn er denen in seiner Gutgläubigkeit keine Einzugsermächtigung gegeben hätte, wäre das auch nicht passiert.
Abgesehen davon: Das kommt dabei heraus, wenn man borniert auf dem Standpunkt steht, die Beitragspflicht ergäbe sich bereits aus dem Gesetz und es wären keine Bescheid nötig.
Und: warum hat er den Betrag nicht einfach (einfach für alle!) zurückgefordert, ohne denen auch noch einen Brief zu schreiben? Bei LEV ist das möglich und im Falles BS auch nötig.