gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: kosmos am 25. April 2015, 08:23
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Wenn Person A dem Festsetzungsbescheid mit Säumnisszuschlag dem BS widerspricht gewinnt Person A doch etwas Zeit weil der BS ja wieder Rücksprache mit der Rundfunkanstalt hält. Es geht darum das die Forderung nach 3 Jahren verjährt und bisher wurde nur einer in der Wohnung angeschrieben.
Findet es ihr diskriminierend wenn immer der Mann angeschrieben wird.