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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 25. April 2015, 07:01
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(http://www.kostenlose-urteile.de/layout/2011SpLA.original/images/facebookLogo_KLU.png)
Rundfunkbeitragserhebung durch den MDR verfassungsrechtlichen unbedenklich
VG Dresden entscheidet zu mehreren Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags
Die Rundfunkbeitragserhebung durch den Mitteldeutschen Rundfunk begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies geht aus mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.
weiterlesen auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Dresden_2-K-1221132-K-1744132-K-98313-und-2-K-458152-K-2300142-K-110313_Rundfunkbeitragserhebung-durch-den-MDR-verfassungsrechtlichen-unbedenklich.news20949.htm
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Negativ; ein Verwaltungsgericht hat über die Verfassungsgemäßheit nicht zu entscheiden.
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Sicher geht es hier auch nur um die Landesverfassung
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Sicher geht es hier auch nur um die Landesverfassung
Darf nicht auch dieses nur ein Verfassungsgericht?
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Moin Moin,
was heißt denn "verfassungsrechtlichen unbedenklich"??
Unbedenklich heißt doch nicht wissen oder? ???
Die Salbe können Sie benutzen, sie ist gesundheitlich unbedenklich! Mann weiß es aber nicht!!
Sie wird genutzt und die Person bekommt eine Schockallergie!! :o
Ohmanoman
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was heißt denn "verfassungsrechtlichen unbedenklich"??
Unbedenklich heißt doch nicht wissen oder? ???
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Das heißt, sie stellen sich blind und sagen:
Wir sehen keine verfassungsrechtlichen Unstimmigkeiten.
Das ganze vor dem Hintergrund, dass die Verwaltungsgerichte nicht über die Verfassungsmäßigkeit laut Gesetz entscheiden dürfen. Sie müssten bei objektiver Betrachtung der Gesetzeslage:
- Diskriminierung und Nötigung der Nichtnutzer durch dilettantische Typisierungsfehler,
- nicht erfüllte BverfG Abgabe-Kriterien für einen Beitrag mit begrenztem Personenkreis, nicht vorhandener Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch (zweites Rundfunkurteil des BverfG) und der Auflösung des besonderen Vorteils wegen der Belastung der Allgemeinheit statt der Nutzer,
- fehlende Grundrechtsprüfung zum Verhältnismäßigkeitsprinzip mit fehlender Erforderlichkeit und Angemessenheit der Abgabe
eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht machen. Sie tun es nicht und sprechen offensichtlich Unrecht.
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Tut mir leid,
aber das muss ich jetzt noch mal los werden.
Ich komme mir langsam lächerlich vor, mich mit so einem Schwachsinn zu beschäftigen!!
Bin seit ein paar Tagen dabei, eine Stellungnahme gegen die Klageerwiderung zu verfassen und weiß nicht
mehr, was ich gegen den Schwachsinn noch vorbringen soll.
Was sind das für Fachi........gel!
Komme mir vor, dem, der mich mit der Waffe bedroht, zu überzeugen, das ich mit einem Eimer ohne Boden kein Wasser zu holen kann, er aber davon überzeugt ist, dass das geht!! ;D :( ??? :-[ :-\
Ohjeohje
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Was denn, verhandelt VG Dresden tatsächlich doch noch...? ;)
...allerdings darf man es natürlich auch nicht zu ernst nehmen ;)
[...] Das Verwaltungsgericht Dresden hat die verfassungsrechtlichen Bedenken mehrerer Kläger gegen die Neuregelung nicht geteilt und wies daher eine ALLEIN auf die behauptete VERFASSUNGSWIDRIGKEIT der Beitragserhebung für das Innehaben einer Wohnung gestützte Klage ab (Az. 2 K 1221/13). [...]