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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Greyhound am 22. April 2015, 23:51
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Rechnungshofbegutachtung MDR:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/PRD06-3533.pdf?von=00000&bis=00000 (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/PRD06-3533.pdf?von=00000&bis=00000)
"Auf den MDR entfallen für die Jahre 2013 bis 2016, unter Berücksichtigung der vorgenannten Beitragssenkung, nach derzeitigem Stand Beitragsmehreinnahmen von rund 60 Mio. € ... Die Rechnungshöfe halten es für unverzichtbar, dass die Mehreinnahmen aus zusätzlichen Beiträgen vollständig zur Reduzierung des Rundfunkbeitrages eingesetzt werden."
"Der MDR verfügt derzeit auch im Vergleich mit anderen Rundfunkanstalten über eine überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung. Zum 31.12.2012 betrug die Eigenkapitalquote 44,3 %. ... Nach Auffassung der Rechnungshöfe werden damit mehr Mittel als notwendig nicht unmittelbar für die Finanzierung des Rundfunkauftrages und zur Abdeckung von in diesem Zusammenhang bestehenden Verpflichtungen eingesetzt."
"Auf den MDR entfallen für die Jahre 2013 bis 2016, unter Berücksichtigung der vorgenannten Beitragssenkung, nach derzeitigem Stand Beitragsmehreinnahmen von rund 60 Mio. €."
"Die Rechnungshöfe verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Protokollerklärung u. a. des Landes Sachsen-Anhalt zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in der die vollständige Nutzung der im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung eventuell entstehenden Mehreinnahmen für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen gefordert wird. Die Rechnungshöfe halten es für unverzichtbar, dass die Mehreinnahmen aus zusätzlichen Beiträgen vollständig zur Reduzierung des Rundfunkbeitrages eingesetzt werden. Diese Empfehlung stützt sich insbesondere auf die bereits vorhandene ausreichende finanzielle Ausstattung des MDR."
=> Interessant auf Seite 8 die Eigenkapitaltabelle der ARD-Anstalten. (Der hr weist ein fast vollständig aufgezehrtes Eigenkapital aus.)
"Die Rechnungshöfe erachten die Sendeminutenentwicklungen als ein wichtiges und regelmäßig angewendetes Beurteilungskriterium im Rahmen der Darstellung der Leistungsparameter einer Rundfunkanstalt. ... ... Der MDR hat ausgeführt, dass die Sendeminuten eine quantitative Messgröße für die Leistungsmenge darstellen. Über die Qualität der gesendeten Programme sagen sie hingegen nichts aus. Alternativ hat der MDR eine Messgröße, insbesondere für die Qualität der gesendeten Programme, bisher nicht benannt."
In Bezug auf Hörfunk hat der MDR darauf hingewiesen:
"In den letzten Jahren haben sich die Leistungsparameter im Hörfunk wesentlich geändert. Deutlich wird dies unter anderem durch die Erhöhung der Wiederholungen von 20.956 Minuten 2009 auf 71.453 Minuten in 2013."
"Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 beinhaltet Erträge aus Gewinnausschüttungen der MDRW von 2.128 T€"
Die MDRW ist ein 100 %iges Tochterunternehmen des MDR. Der MDR ist Alleingesellschafter (Seite 17).
"Der MDR hat darauf hingewiesen, dass die Erhöhung der Ausschüttungen nicht nur in Aussicht gestellt, sondern auch tatsächlich durchgeführt worden ist. Der Gewinnvortrag der MDRW wurde zum 31. Dezember 2013 auf 19,1 Mio. € abgesenkt. Für 2014 soll eine weitere Ausschüttung aus dem Gewinnvortrag in Höhe von rund 3,4 Mio. € erfolgen. Die MDRW-Gesamtausschüttung werde rund 9,0 Mio. € betragen. Die Rechnungshöfe sind der Auffassung, dass der MDR die nicht unmittelbar benötigten Finanzmittel seiner Beteiligung zur Finanzierung seines Rundfunkauftrages heranzuziehen hat."
"Die für das Jahr 2013 durchgeführte und für die Jahre 2014 bis 2017 nunmehr geplante Erhöhung der Ausschüttungen der MDRW um jährlich 3.000 T€ halten die Rechnungshöfe für nicht ausreichend. Die Rechnungshöfe sehen keine Notwendigkeit den Abbau der nicht betriebsnotwendigen Eigenkapitalausstattung der MDRW über diesen langen Zeitraum vorzunehmen."
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Danke für die Argumentationshinweise.
Genau das ist der Punkt der beitragsfähigen Aufwendungen und Erträge welche ich in meiner Klage ausführen möchte. Es kann doch nicht sein dass die LRA ihre Pflichtaufgaben nicht selbst wahrnehmen sondern in die Privatwirtschaft abdriften und wenn sie dies schon machen dann die aus Beiträgen finanzierte Privatwirtschaft die Gewinne "Privatisiert" und dem Beitragszahler vorenthält. Ganz zu schweigen von den sicherlich ordentlichen Gehältern in den GmbH´s die zwangsfinanziert werden....