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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Demon1109 am 22. April 2015, 21:05

Titel: Antwort auf den §123 VwGo Antrag von VG
Beitrag von: Demon1109 am 22. April 2015, 21:05
Einen schönen Tag zusammen.
Um etwas Zeit zu ersparen fässt Person A es möglichst kurz. Ganz "normaler" bisheriger Ablauf:

Da beantragt Person A eine faire, gemäß der Gesetzgebung, Entscheidung von dem Verwaltungsgericht gegen das Vollstreckungsersuchen des Bay-Rundfunks. Und als Ergebnis wird die Entscheidung des Bay-Rundfunks, mit einer Bitte um "eine prozessbeendende Erklärung" von VG auf einer dran-getakerten Seite, präsentiert.


Person A ist jetzt "stoned".

Mit wem hat die Person A hier eigentlich zu tun? Ist das noch die deutsche Rechtsprechung, wenn ja was kann Person A jetzt tun?

Vielen Dank.
Titel: Re: Antwort auf den §123 VwGo Antrag von VG
Beitrag von: Shran am 06. Juli 2015, 07:47
Einen schönen Tag zusammen.
Um etwas Zeit zu ersparen fässt Person A es möglichst kurz. Ganz "normaler" bisheriger Ablauf:
  • Kostenbescheide von ARD/ZDF  - hat Person A ignoriert (ein Fehler wie es sich später herausgestellt hat). Dann
  • Brief von (O)GV
  • Person A hat darauf fleißig ein Widerspruch mit dem Verweis auf den Beschluss von LG Tübingen eingereicht. Denn es wurde in dem Vollstreckungsersuchen der "neue" (siehe hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0) Formular verwendet ohne Siegel und Unterschrift.

Ich wiederhole:

Ablauf:

- Infopost
- Zwangsanmeldung
- Mahnungen
- Beitragsbescheid = Kostenbescheid?
* Widerspruch auf den Beitragsbescheid?
* Widerspruchbescheid erhalten?
- OGV: Was hält er für nicht zutreffend und was hast du bemängelt und wie sieht das schreiben aus - upload!!!
- § 80 VwGO sollte schon im Widerspruch drin stehen

Alles hinfällig unter folgenden Umständen:

- Ohne Mahnung kein Festsetzungs/Beitragsbescheid gültig
- Ohne Widerspruchbescheid ist der Zettel vom OGV nicht gültig[/list]