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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Person A am 22. April 2015, 16:08

Titel: Form des Zugangs? Widerspruch per Email ausreichend? (Unterschrift gescannt)
Beitrag von: Person A am 22. April 2015, 16:08
Hallo,

die LRA von Person B ist der MDR, da sich Person B an den MDR und nicht an den Beitragsservice in ihrem Widerspruch wenden wollte, hat Person B den Widerspruch digital per EMail an beitragsservice@mdr.de gerichtet, als Adresse hat Person B die angegebene Widerspruchsadresse des MDR auf ihrem Schreiben angegeben.
Laut Widerspruchsbelehrung des Bescheids, kann Person B den Widerspruch durchaus digital an den Beitragsservice übermitteln, solange sie eine qualifizierte digitale Signatur oder Unterschrift benutzt.

Den Widerspruch hat Person B dementsprechend, wie bereits oben genannt, unterschrieben an beitragsservice@mdr.de weitergeleitet. Person B hat auch eine automatische Eingangsmail erhalten.

Genügt die EMail in ihrer Form dem Widerspruch oder muss Person B das schreiben noch per Fax oder Post verschicken?

Falls letzteres zutrifft, hat jemand eine Nicht-0180 Fax Nummer des MDR in Punkto Beitragsservice? Ich möchte denen durch das Fax nicht auch noch Geld einbringen. Auf http://www.0180.info/ steht der MDR leider nicht drin.


Danke,
Person A
Titel: Re: Form des Zugangs? Widerspruch per Email ausreichend? (Unterschrift gescannt)
Beitrag von: mini am 22. April 2015, 16:54
Den Widerspruch hat Person B dementsprechend, wie bereits oben genannt, unterschrieben an beitragsservice@mdr.de weitergeleitet. Person B hat auch eine automatische Eingangsmail erhalten.

Genügt die EMail in ihrer Form dem Widerspruch oder muss Person B das schreiben noch per Fax oder Post verschicken?

Was meint Person B mit "unterschrieben"?

Eine "qualifizierte elektronische Signatur" erfordert eine entsprechende Signaturkarte (meist Jahresabo), einen entsprechend hochwertigen Chipkartenleser und ein entsprechendes Programm, mit dem sich eine solche Signatur erstellen läßt.

Eine "eingescannte Unterschrift" ist damit nicht gemeint -> wäre komplett unzureichend.

PersonX kann nur dringend raten, das per Post oder Fax abzugeben.
Titel: Re: Form des Zugangs? Widerspruch per Email ausreichend? (Unterschrift gescannt)
Beitrag von: Person A am 23. April 2015, 09:46
OK, dann weiß Person B Bescheid. Reicht Person B ein normaler Brief oder muss es ein Einwurfeinschreiben sein?
Titel: Re: Form des Zugangs? Widerspruch per Email ausreichend? (Unterschrift gescannt)
Beitrag von: mini am 23. April 2015, 12:44
OK, dann weiß Person B Bescheid. Reicht Person B ein normaler Brief oder muss es ein Einwurfeinschreiben sein?

PersonX hatte bislang noch keinen Briefverkehr ;-)

Würde allerdings eher zu einem Einschreiben raten. Auf daß man einen Beleg hat, falls dann bsp. trotz Widerspruch ein Vollstreckungsersuchen kommt.
Titel: Re: Form des Zugangs? Widerspruch per Email ausreichend? (Unterschrift gescannt)
Beitrag von: PersonX am 23. April 2015, 16:12
falls ein richtiges Fax vorhanden ist, ist dieses einem Einschreiben vorzu ziehen

Vorteile: Sendebericht, mit Kopie des Inhalts, Zeit und Datum des Versands und sofortige Rückmeldung über Erfolg.
Wichtig Ausdrucken unterschreiben (am besten Blau) dann erst Faxen

Gewöhnlich gibt es Faxmöglichkeiten auch in Kopieshops.

Zu Fristwahrung sind Einschreiben, welche vom Emfänger unterzeichnet werden müssen denkbar schlecht. Holt der Emfänger diese nicht ab, gehen diese zurück, was dazu führen kann das die Frist abgelaufen ist.

Die Einwurfeinschreiben sind dann zwar besser als ein normales Einschreiben, aber je nach Länge des Widerspruchs ist ein Fax günstiger und schneller.

Ein richtiges Fax erfüllt laut verschiedenen Gerichten die Schriftform.

Faxe ohne Unterschrift und direkt aus dem PC versendet erfüllen diese Schriftform hingegen nicht.