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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: beerdeddi am 21. April 2015, 13:20
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Liebes Team und liebe Mitglieder!
Muss eine fiktive Person A dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft geben, wenn vom Beitragsservice - ich zitiere - "die Vorraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung erfüllt" sind?
Und wenn ja, mit wechen Paragraphen des BGB und/oder des Stbg könnte sie dem beikommen und es evtl. verhindern?
Danke und liebe Grüße
Huber René
Edit "Bürger":
Bitte unbedingt wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
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Die Frage ist:
Sind denn überhaupt tatsächlich "die Vorraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung erfüllt"? ;)
Fiktive Person A sollt sich erst mal mal eingehend beschäftigen mit den
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
"BGB" und "StGB" dürften hierbei wenig bis gar nicht hilfreich sein,d a es sich um VERWALTUNGsvollstreckung handelt...
...die so ihre eigenen Mittel und Wege hat.
Aktuelle Informationen finden sich u.a. auch unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
in Verbindung mit
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
Bitte aber beachten, dass eine vorläufige Abwehr/ Aussetzung der Zwangsvollstreckung lediglich ein NOTbehelf ist und generell erst mal nichts an der grundsätzlichen Forderung an sich ändert!
Zum RECHTSWEG gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach
siehe bitte u.a. unter
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Bitte also unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
All diese allgemeinen Fragen bitte hier nicht weiter diskutieren, da eine Mehrfachdiskussion bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung :police: