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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Datawizz am 21. April 2015, 02:44

Titel: Frage zu Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
Beitrag von: Datawizz am 21. April 2015, 02:44
Leider gibt es zu diesem Thema
Säumniszuschlag auf Erstbescheid/ Ausgangsbescheid/ "Primärbescheid" unzulässig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10570.0.html
keine Fortsetzung.

Daher die Frage: wäre es für ein Person X noch opportun, im Zuge der Zwangsvollstreckung dieses Fehlen eines Grundlagenbescheides zu thematisieren ?? Als fehlender, nicht vollstreckbarer Verwaltungsakt ? Oder ist der säumniszuschlagbeaufschlage Festsetzungsbescheid mittlerweile als "Grundlagenbescheid" von den Gerichten anerkannt ?

Danke !
Titel: Re: Frage zu Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
Beitrag von: Bürger am 21. April 2015, 10:44
...zur Information: Es gibt zu diesem Thema noch einen weiteren Thread unter
Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html
der allerdings ebenfalls mindestens vorübergehend geschlossen ist.

Vielleicht kann man anhand der neueren diesbezüglichen (allerdings mlgw. auch nicht zu verallgemeindernden) Erkenntnisse aus der Diskussion unter
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html
weitere "Strategien" erarbeiten...?
Titel: Re: Frage zu Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
Beitrag von: mini am 21. April 2015, 11:21
Vielleicht kann man anhand der neueren diesbezüglichen (allerdings mlgw. auch nicht zu verallgemeindernden) Erkenntnisse aus der Diskussion unter
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html
weitere "Strategien" erarbeiten...?

PersonX hat das im dortigen Eröffnungsbeitrag angekündigte Schreiben inzwischen ausgefertigt, unterschrieben und dem Finanzamt zukommen lassen.

Bei neueren Informationen wird das in dem Thread ergänzt.

Allerdings kann das jetzt natürlich dauern ;-)

Der BS dürfte mindestens 2 - 4 Wochen Zeit für eine Stellungnahme haben, eventuell mit einer Nachfrist.