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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Sophia.Orthoi am 19. April 2015, 07:39
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Kritik an Urteilen Bundesverfassungsgericht macht sich bei der Union unbeliebt
Ob Wahlrecht oder Kopftuch-Urteil - die Karlsruher Richter griffen immer häufiger in die Entscheidungsfreiheit der Parlamente ein, so die Kritik aus CDU und CSU. Wird nun das Grundgesetz geändert?
Weiter:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kritik-an-urteilen-bundesverfassungsgericht-macht-sich-bei-der-union-unbeliebt-13546410.html (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kritik-an-urteilen-bundesverfassungsgericht-macht-sich-bei-der-union-unbeliebt-13546410.html)
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Wird nun das Grundgesetz geändert?
Warum sollte?
Es obliegt der Politik und den Parlamenten, Gesetze zu schaffen;
es obliegt dem BVerfG darauf zu achten, daß diese Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen.
Das war doch von der Politik so gewollt?
Es ist nicht schuld des BVerfG, wenn Politik und Parlamente keine grundgesetztauglichen Gesetze hinbekommen.
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Warum sollte?
In einem Rechtsstaat gilt nicht die Willkür des Herrschers, sondern Gesetz und die Rechtsprechung.
Das ist die Theorie. Gerade wenn man Nachrichten wie diese liest, kann man sich vom Eindruck nicht befreien, dass Rechtsstaat nicht das Gegenteil von Willkür, sondern lediglich eine Beschönigung von Willkür ist.
Wenn den Herrschenden das Gesetz und die Rechtsprechung nicht passt, ändern sie zügig das Gesetz. Dass ist ihnen leicht, wenn es dem Interesse der Herrschenden betrifft, da finden sie eine Mehrheit im Parlament. Beispiel: Rundfunkstaatsvertrag.
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Es ist schon erschreckend zu sehen, wie durch die Politik immer mehr verdreht und pervertiert wird, um Machtverhältnisse zu erhalten.
Wenn ein Großteil der gemachten Gesetze von BVerfG gerügt oder gekippt wird, ist das kein Grund mal die Inhalte der Gesetze oder Wege der Gesetzbildung zu hinterfragen,
sondern das BVerfG zu kritisieren und in seinem Einfluss zu beschneiden.
Die gesamte Politik ist davon durchzogen, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Immer sind andere daran Schuld, was man selbst verbockt hat.
Wenn es nicht so ein Trauerspiel wäre, müsste man über diesen Dillentatismus eigentlich lachen...
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Wenn den Herrschenden das Gesetz und die Rechtsprechung nicht passt, ändern sie zügig das Gesetz. Dass ist ihnen leicht, wenn es dem Interesse der Herrschenden betrifft, da finden sie eine Mehrheit im Parlament. Beispiel: Rundfunkstaatsvertrag.
Nützt aber nix, weil's der EuGH eh kippt, wenn's nicht EU-Recht entspricht.
Der Rundfunkstaatsvertrag hat zudem mit dem Bund nix zu tun, also sollte man weder den Bund noch die Bundesgerichte hier mit irgendetwas beschuldigen, solange sie nicht damit befasst waren.
Hat es denn Urteile der höchsten Bundesgerichte zum Rundfunk seit 2013?
Und selbst dann, was ändert es, wenn das Grundgesetz geändert werden würde? Bundesrecht wird auch dann noch Landesrecht brechen und EU-Recht Bundesrecht, (so unmittelbar geltendes Recht wie das Wettbewerbsrecht betroffen ist), solange wie D Mitglied der EU ist bzw. die EU Bestand hat.
Nicht ohne Grund sind sich BVerfG und EuGH zeitweise nicht Grün.
Für D wäre es hier besser, auf EU-Ebene unter Wahrung der Interessen aller EU-Nationen mitzuwirken, als mitbeschlossenes EU-Recht zu mißachten. Kaum ein anderes "gestandenes" EU-Land hat mehr Vertragsstrafen an der Backe als D.
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Den zitierten Satz meinte ich ganz allgemein, also ebenso für Bund oder Land, EU Recht. Es ging nicht lediglich um Rundfunk.
Es geht darum, dass Gesetz an Politik, nicht Politik an Gesetz, angepasst wird. Oder es wenigstens versucht, sicher oft mit Erfolg. Zuerst ist die Willkür, danach das Gesetz, um Willkür zu rechtfertigen. Es ist die Umkehrung des Rechtsstaates in Willkürstaat.
Manche beklagen sich, dass mit der Wiedervereinigung keine neue Verfassung entstand. Ich freue mich, dass es so war: sie hätten sich eine Verfassung ganz nach ihrem Geschmack gebastelt.
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Es geht darum, dass Gesetz an Politik, nicht Politik an Gesetz, angepasst wird.
Entwickelt sich nicht alles beständig weiter? Ein Urteil der jeweils höchsten Rechtsprechung fließt doch letztlich in die weitere Politik bzw. Gesetzgebung ein, bis die jeweils höchste Rechtsprechung wiederum auch darauf eine Antwort zu finden hat, wenn der Bedarf in Form einer Klage bspw. angemeldet wird?
Das Grundgesetz ist im Laufe der letzten Jahre schon oft geändert worden; soll mal niemand meinen, daß der Wortlaut der Erstschrift mit dem heutigen Wortlaut identisch ist.
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Die Frage ist, was die "Entwicklung" treibt. in wessen Interessen und nach wessen Willen sie geschieht. Offiziell wird uns erzählt, es geschehe nach dem Willen des Volkes. Da das Volk nicht weiß, was es will, sind offizielle Medien notwendig, die dem Volk erzählen, was es will.
Und was perfekt ist, benötigt keine Entwicklung. Wenn die Sachen zur Perfektion neigen, dann brauchen sie immer weniger Änderung. Wir haben aber eher das Gegenteil, Recht- und Gesetzunsicherheit, Gesetze, die sich nach der Willkür der herrschenden ständig ändern. Wir haben nicht ein Gesetz, sondern eher eine mit Gesetzänderungen herrschende Willkürherrschaft.
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Kann denn irgendetwas überhaupt für alle Zeiten ohne jede Anpassung auf gegenwärtige Gegebenheiten perfekt sein? Nein, kann nicht. Was für heute evtl. als perfekt anzusehen wäre, wäre morgen im Falle veränderter Ausgangsbasis schon grundfalsch.