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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: unGEZähmt am 17. April 2015, 23:05

Titel: Person A+B > vereintes Beitragskonto auf B, Vertretung im Verfahren durch A?
Beitrag von: unGEZähmt am 17. April 2015, 23:05
Hallo,
mal hypothetisch gefragt:

Person A und B wohnen in einer Wohnung und beide haben am 14.04.15 einen Festsetzungsbescheid erhalten.
Um die beiden Beitragskonten zu vereinen, würde sich Person B als Beitragszahler melden. Das Person A sich anmeldet ist aus gewissen Gründen nicht von Vorteil.

Person B kennt sich mit der Materie allerdings nicht soo gut aus und würde gerne, sollte es zu einer Verhandlung kommen, sich von Person A vertreten lassen ( da dieser mehr Kenntnisse hat).

Wäre dies mit einer Vollmacht überhaupt möglich??

Vielen Dank im voraus für Eure Mithilfe
Titel: Re: Person A+B > vereintes Beitragskonto auf B, Vertretung im Verfahren durch A?
Beitrag von: Dark Fader am 19. April 2015, 23:08
Die typische Taktik der GEZ Mafia.
Hatte ich auch, bis ich Klage einegreicht habe und dann eine "Mitgliedsnummer" versenkt wurde.

Vorher nur BlaBla und immer zwei Bescheide, deshalb immer beide Bescheide beantworten/zurückweisen/widersprechen.

Geht leider offensichtlich nicht anders.
Titel: Re: Person A+B > vereintes Beitragskonto auf B, Vertretung im Verfahren durch A?
Beitrag von: Bürger am 20. April 2015, 04:52
Die Klärung der "Abmeldung" von Person A mal vorausgesetzt, scheint sich der Kern der Frage ja weniger um die erst noch zu revidierende "Doppelveranlagung", sondern vielmehr hierum zu drehen:
Person B kennt sich mit der Materie allerdings nicht soo gut aus und würde gerne, sollte es zu einer Verhandlung kommen, sich von Person A vertreten lassen ( da dieser mehr Kenntnisse hat).
Wäre dies mit einer Vollmacht überhaupt möglich??

Ich entsinne mich nur dunkel an diesen Thread...
Ohne Vollmacht Widerspruch für Partner unzulässig? Widerspruchsbescheid BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11542.0.html

...vielleicht hilft das auf die Schnelle schon mal etwas weiter?

Die rundfunkbezogene "Wohnungsabgabe" basiert prinzipiell ja wohl auf einem "gesamtschuldnerischen Innenverhältnis". Es sollte wohl davon auszugehen sein, dass dies mit einer Vollmacht zu regeln ginge.

Da dies ja keine inhaltlich-rechtliche, sondern eher eine formal-/verfahrens(?)-rechtliche Frage ist, überlege ich gerade, ob diese nicht sogar direkt an das potenziell zuständige fiktive Verwaltungsgericht zur Beantwortung/ Stellungnahme gerichtet werden könnte und sollte...?

"...ist dies also möglich und welche Anforderungen müsste diese Vollmacht erfüllen?"

Bitte dann hier berichten... Danke ;)