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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Matzimoto am 16. April 2015, 19:17

Titel: Falsche Adresse in Kontoauszug bei Festsetzungsbescheid: Bescheid ungültig?
Beitrag von: Matzimoto am 16. April 2015, 19:17
Hallo,
ich bin ganz neu im Forum, Person X hat heute den ersten Festsetzungsbescheid erhalten, datiert vom 01.04.15! Doch nicht nur das, im Kontoauszug ist für den Zeitraum vom 01.2013 bis 9.2014 eine falsche Wohnungsadresse angegeben. Ist damit der ganze Bescheid ungültig? Denn der Festgesetzte Betrag stimmt dann ja nicht mehr, hat da ja nicht in der angegebenen Wohnung gewohnt, noch war sie da gemeldet.

Wäre schön wenn jemand da helfen könnte, Person X muss ja in kurzer Zeit nun einen Widerspruch schreiben da ja der Brief mit 16 Tagen Verzögerung zukam.

LG

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Titel: Re: Falsche Adresse in Kontoauszug bei Festsetzungsbescheid: Bescheid ungültig?
Beitrag von: PillePlutonium am 14. Mai 2015, 16:36
Wäre schön wenn jemand da helfen könnte, Person X muss ja in kurzer Zeit nun einen Widerspruch schreiben da ja der Brief mit 16 Tagen Verzögerung zukam.

Das sollte kein Problem sein, denn auf der FAQ-Seite des Beitragsservice heißt es: "Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Zahlungs­aufforderungen erst kurz vor der Fälligkeit zugestellt werden. In solchen Fällen haben Sie selbst­verständlich mehr Zeit zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Wird innerhalb von vier Wochen kein Zahlungs­eingang festgestellt, erhalten Sie eine Zahlungs­erinnerung.
Hier noch ein Hinweis: Bei der Versendung von Zahlungs­aufforderungen handelt es sich um eine Service­leistung. Der Rundfunk­beitrag ist an die zuständige Landes­rundfunk­anstalt als Schickschuld zu entrichten. Die Höhe des Rundfunk­beitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Daher ist der Beitragszahler verpflichtet, den Beitrag auch ohne besondere Zahlungs­aufforderung zu überweisen
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Es ist zwar lediglich von der Zahlungsaufforderung die Rede, allerdings gelten diese sog. technischen Gründe ja auch für Bescheide. Denn wenn bereits im Vorfeld bekannt ist, dass es solche "techn.Gründe" gibt, so ist es doch unzumutbar für den Schuldner dann noch in angemessener Zeit zu reagieren.