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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 15. April 2015, 00:36
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Verwaltungsgericht Weimar
Verwaltungsgericht Weimar
Jenaer Straße 2 a
99425 Weimar
Telefon:
03643/413-300
Verwaltungsgericht Weimar, Karte:
https://maps.google.de/maps?hl=de&gbv=2&um=1&ie=UTF-8&fb=1&gl=de&cid=15063545273067133544&q=verwaltungsgericht+weimar&sa=X&ei=35MtVabyHYPKOs2ugegN&ved=0CBUQtQMwAA&output=classic&dg=brw
Termine:
Datum: 21.05.2015
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Sitzungssaal: 214
Aktenzeichen:
3 K 142/13 We, 3 K 20/13 We
I___T___
./.
Mitteldeutscher Rundfunk
wegen: Rundfunk- und Fernsehrecht
Wenn es mein Arbeitsplan zu lässt, werde ich dabei sein.
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Meine Person war als Zuschauer bei der Verhandlung dabei.
Die Beklagte ( MDR) entsendet keinen Vertreter. Die Klägerin War mit RA anwesend. Es ging um Gebühren aus dem Jahr 2012. Die Klägerin Befreiungsantraf gestellt der Abgelehnt wurde bzw. auf eine Härtefallreglung. Die Richerin verwies auf geltende Rechtsprechung das zur Prüfung eines Härtefalls aktuelle Bescheide von Sozialbehörden vorliegen müssen ( das wäre eine Verwaltungsvereinfachung das nicht jede Vermögensverhältnisse geprüft werden müssen.
Nach Besprechung des RA mit der Klägerin wurde die Klage zurückgezogen. Es hänge wohl mit der Rechtsschutzversicherung zusammen.
Beiträge ab 2013 hat die Beklagte unter Vorbehalt bereits überwiesen.